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Frontmann veröffentlicht Aufnahmen, ohne die Musiker zu fragen

_pole
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Hi, liebes Musiker Board.

Ich bin gerade echt ein bisschen außer mir, was selten vorkommt.

Mein Bruder und ich hatten im Rahmen der Band, in der wir früher zusammen gespielt haben, mit/für den Leadsänger ein separates Projekt angefangen. Ziel war, seine Songs zu arrangieren und aufzunehmen. Wir beiden haben uns eine Menge Zeit dafür genommen, der Sänger ist ein paar Mal vorbeigekommen nach dem Motto "ihr macht das schon". Alles super, weil mein Bruder und ich sowieso musikalisch voll auf einer Wellenlänge sind (mit ihm nicht so sehr) und total Bock drauf hatten. Wir haben also zu zweit arrangiert, zum Teil reharmonisiert, Instrumente aufgenommen (Schlagzeug, Gitarren, Bass, Synths) und für unsere damaligen Verhältnisse ein paar wirklich gute Songs produziert - wenn ich das mal so behaupten darf. Nach und nach ist das Projekt aber im Sande verlaufen, weil es keine konkreten Ziele gab und der Sänger kein richtiges Interesse mehr zu haben schien. Unabhängig von einander sind wir nacheinander aus der Band ausgestiegen. Und jetzt, ein paar Jahre später, kriegen wir beide eine E-Mail:

Hi ihr zwei,
Ich habe mal drei Songs fertig gemacht, die ich auch auf mein neuestes Album mit drauf genommen habe.
Hier mal zum rein hören.
Viel Spaß damit.
LG (Name)

Das schickt er uns, während er das Album schon verkauft. Über Geld hatten wir damals nie richtig gesprochen, außer dass wir uns das irgendwie gerecht aufteilen sollten, oder es in die Bandkasse kommt oder so. Und ich glaube ehrlich gesagt er macht das auch nicht fürs Geld, sondern für Gott (war eine christliche Band). Aber trotzdem, sowas kann man doch nicht einfach machen. Oder seh ich das falsch?
 
Eigenschaft
 
***
Ziel war, seine Songs zu arrangieren und aufzunehmen.
***
Über Geld hatten wir damals nie richtig gesprochen
***
Oder seh ich das falsch?

Ja, leider siehst du das falsch.


1. es sind seine Songs = er ist der Urheber und kann daher mit seinen Songs machen, was er will.

2. Ihr habt zwar die Arrangements gemacht und so etwas wie eine Vorproduktion = durchaus eine Arbeit, die entlohnt werden sollte,

ABER: es gibt keinen Vertrag !

Mündliche "Abmachungen" sind juristisch zwar ein "Vertrag", aber faktisch NICHTS wert, da Aussage gegen Aussage steht.

3. wenn er es für "Gott" macht, sollte seine "christliche Einstellung" eigentlich ausreichen, euch im Nachhinein in irgendeiner Form zu beteiligen, aber ich denke - wie bei allen Religionen- steckt da nicht viel dahinter...:evil:

Sorry für's in die Realität zurückführen... ;)

RJJC

EDIT:
dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine unmaßgebliche und persönliche Meinung dar... :engel:
 
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Es ist sogar noch Schlimmer. Schon der, der die Idee hat ist der Urheber. Alles andere sind Produzenten, Arrangeure, Studiomusiker, Tontechniker etc. pp..
Die sollten zwar alle für ihre Arbeit bezahlt werden oder wenigsten an den Einnahmen beteiligt werden aber ohne was schriftliches...

Was ich nicht weiß ist: Müssen auf einer Platte/CD die Mitwirkenden genannt werden? Wenn ja, und er hat Euch nicht erwähnt und schon gepresst, dann hättet ihr eventuell eine Möglichkeit. Da sollte man mal jemanden Fragen der sich damit auskennt.
So ganz nebenbei ist die Nichterwähnung Eurer Beteiligung am Produkt schon eine Frechheit.
Aber wo steht geschrieben, das Musiker per se nett, freundlich und Kollegial sind - eine Entäuschung mehr im Leben.

Gruß
 
Das heißt nur ein Songwriter ist ein Urheber, ein Musiker nicht? ***


das habe ich nicht gesagt, bzw. geschrieben!


Zunächst ist ein (guter) Sänger auch ein Musiker, selbst wenn er kein Instrument spielt.

Du hast von seinen Songs gesprochen, damit ist die Urheberschaft schon eindeutig geklärt.

Das Arrangieren, also in eine bestimmte musikalische Form bringen, ist eine durchaus übliche Auftragsarbeit, die oft an musikalisch ausgebildete Musiker abgegeben wird (passiert häufiger, als es sich die meisten vorstellen können...).

Das stellt aber keine automatische Miturheberschaft dar, selbst dann nicht, wenn der Sänger seine Songs nur rudimentär auf der ungestimmten Lagerfeuerklampfe vorgespielt oder nur vorgesungen hat.

Sobald die Melodielinie vom Arrangeur übernommen wird, ist und bleibt es ein Arrangement des ursprünglichen Stückes, die Urheberschaft verbleibt beim Sänger.

Anders sieht es aus, wenn zwar der Text bleibt, aber der Arrangeur kreativ ein neues Melodiegebilde komponiert.

Dann ist der Arrangeur Miturheber.

Komponiert der Arrangeur das ursprüngliche Musikstück komplett neu, d.h. ohne eine vorhandene Melodielinie zu übernehmen, ist er alleine der Urheber.

Problem bleibt hierbei aber die Nachweisbarkeit und das Fehlen einer vertraglichen Basis in Schriftform.

LG
RJJC

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Würde ich auch so sehen, ohne es zu wissen. Wenn er mit den Songs zu Euch kam, ihr die Musik etc gemacht habt, tja....Dann sind es mal seine Songs. Vielleicht hat er sie sich damals schon eintragen lassen (Gema etc ???). Wenn ihr damals also nichts gemeinsam schriftlich gemacht hab, oder eben zusammen habt eintragen lassen...schwierig...Ansonsten, Anwalt fragen (Wenn das genau geklärt werden soll).
 
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Das Arrangieren, also in eine bestimmte musikalische Form bringen, ist eine durchaus übliche Auftragsarbeit
Ja, weiß ich. Und in dem Fall tritt der Musiker das Recht an der Aufnahme bewusst ab. Dafür gibt es einen Vertrag, der das regelt. Aber das haben wir ja nicht getan. Deswegen gehe ich davon aus, dass mein Bruder und ich Urheber der Aufnahme sind.

Dann sind es mal seine Songs.
Klar, aber eben unsere Aufnahme. Ein bekannter Künstler kann auch nicht einfach auf Youtube nach Covers von seinen Songs suchen und die auf CD pressen und verkaufen.

Problem bleibt hierbei aber die Nachweisbarkeit
Das wäre ein Problem, aber ich habe nicht vor, zum Anwalt zu gehen. Ich will vor allem für mich selbst wissen, "ob der das darf".
 
*** Deswegen gehe ich davon aus, dass mein Bruder und ich Urheber der Aufnahme sind. ***

Du und dein Bruder habt die Aufnahme hergestellt, damit seit ihr aber nicht Urheber des Werkes.

Die Übergabe der Aufnahme an den Urheber könnte auch leicht als "einvernehmliche Rechteübergabe" gedeutet werden, juristisch recht hoffnungslos, aber ein Anwalt freut sich dennoch über so ein Mandat...

***
Ein bekannter Künstler kann auch nicht einfach auf Youtube nach Covers von seinen Songs suchen und die auf CD pressen und verkaufen. ***

Das ist tatsächlich ein sehr interessanter Aspekt, zu dem ich seriös nichts sagen kann. Dazu werde ich mal meinen Anwalt befragen...

RJJC

EDIT:
dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine unmaßgebliche und persönliche Meinung dar... :engel:
 
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Ein bekannter Künstler kann auch nicht einfach auf Youtube nach Covers von seinen Songs suchen und die auf CD pressen und verkaufen.
Widerspricht sich in meinen Augen. Wenn es "Seine" Songs sind, die gecovert werden, warum sollte er die nochmal auf CD pressen ? Dann müssen die, die das covern und hochladen ihn fragen bzw Gebühren zahlen. Denke ich mal.
 
Die Übergabe der Aufnahme an den Urheber könnte auch leicht als "einvernehmliche Rechteübergabe" gedeutet werden
Hm, okay. Das ist ein interessanter Punkt. Defacto war es nicht so, sondern zum Zeit der Übergabe war alles offen, und wir wollten zu dritt daran weiterarbeiten und das gemeinsam rausbringen.

dies ist keine Rechtsberatung, sondern stellt lediglich meine unmaßgebliche und persönliche Meinung dar... :engel:
:prost:

Widerspricht sich in meinen Augen.
Welche Aussage widerspricht welcher anderen Aussage?

Wenn es "Seine" Songs sind, die gecovert werden, warum sollte er die nochmal auf CD pressen ?
Mir gehts nur darum, dass er das nicht einfach darf... ich werd aus dem Rest von deinem Post nicht verstanden. Hast du mich vielleicht irgendwie missverstanden?
 
Mir gehts nur darum, dass er das nicht einfach darf... ich werd aus dem Rest von deinem Post nicht verstanden. Hast du mich vielleicht irgendwie missverstanden?

Ja kann sein. Ich verstand deine Erklärung nicht: Wenn ein bekannter Künstler "Seine eigenen Songs" auf Youtube findet (Als Cover von einer anderen band) und die nochmal auf CD presst oder so ? ?? Warum sollte er das 1. tun und 2. kann er doch mit "seinen" Songs machen was er will. Da müssen die, die das auf youtube gestellt haben, den "Bekannten künstler" ggf fragen bzw Gebühren dafür zahlen....

Ist ja auch egal, kläre es einfach mit einem Fachmann. Wir sind ja hier nur am spekulieren.
 
Ja, weiß ich. Und in dem Fall tritt der Musiker das Recht an der Aufnahme bewusst ab. Dafür gibt es einen Vertrag, der das regelt. Aber das haben wir ja nicht getan. Deswegen gehe ich davon aus, dass mein Bruder und ich Urheber der Aufnahme sind.

Das ist einfach der falsche Begriff.

Urheber ist man als Komponist oder Texter eines Werkes. Bei Aufnahmen heißt das anders. Ausführende Künstler, die die Komposition von anderen einspielen, erwerben Leistungsschutzrechte an der Aufnahme.

Nachtrag:

Dein Vergleich, dass ein Urheber sich fremde Aufnahmen seiner Songs von YouTube-Covers zieht und sie dann auf CD presst, zieht nicht ganz. Ihr habt Euch ja damals mit dem ausdrücklich Ziel zusammengesetzt, um die Songs gemeinsam zu verwerten. Mal ganz spitzfindig gefragt: Wenn Ihr nicht wolltet, dass er die Aufnahmen veröffentlicht, hättet Ihr sie ja nicht machen müssen. Überraschend ist doch dann eigentlich nur der Zeitpunkt, oder? Klar, höflicher wäre es gewesen, wenn er mit Euch nochmal gesprochen hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist einfach der falsche Begriff.

Urheber ist man als Komponist oder Texter eines Werkes. Bei Aufnahmen heißt das anders. Ausführende Künstler, die die Komposition von anderen einspielen, erwerben Leistungsschutzrechte an der Aufnahme.
Danke, das hilft mir weiter!

Ihr habt Euch ja damals mit dem ausdrücklich Ziel zusammengesetzt, um die Songs gemeinsam zu verwerten.
Nur dass er sie jetzt ohne unser Einverständnis alleine verwertet, genau.

Wenn Ihr nicht wolltet, dass er die Aufnahmen veröffentlicht, hättet Ihr sie ja nicht machen müssen.
Wir haben die Aufnahmen in dem Verständnis gemacht, dass wir da gemeinsam was draus machen und auch alle etwas Geld rausbekommen, das wir vorher z.B. in Equipment gesteckt hatten. Dass er jetzt unsere Leistung rückwirkend einfach als Geschenk an ihn umdeutet, finde ich deswegen nicht okay. Wobei es mir wie gesagt weniger ums Geld und mehr um die Umgangsweise.
 
Was sagt er denn dazu? Ist ja gut, dass du das Thema mal etwas auslotest, aber vielleicht ist er sich ja auch wirklich keiner Schuld bewusst und hatte das anders in Erinnerung?
 
Was sagt er denn dazu? Ist ja gut, dass du das Thema mal etwas auslotest, aber vielleicht ist er sich ja auch wirklich keiner Schuld bewusst und hatte das anders in Erinnerung?
Er sagt noch gar nichts dazu, weil ich ihn noch nicht kontaktiert habe. Die E-Mail war an eine alte Adresse gegangen, die ich nicht regelmäßig abhole. Daher hätte es jetzt keinen Sinn gemacht, irgendwas zu überstürzen. Stattdessen wollte ich mir hier zuerst das Feedback holen - Danke dafür!

Ich bin mir sicher, dass er sich keiner Schuld bewusst ist und es als selbstverständlich ansieht, dass er das so machen kann.

reden wir über 3 verkaufte platten oder 300.000?
Eher 300 - kleine Brötchen. Mir gehts ums Prinzip.
 
Sobald die Melodielinie vom Arrangeur übernommen wird, ist und bleibt es ein Arrangement des ursprünglichen Stückes, die Urheberschaft verbleibt beim Sänger.

Anders sieht es aus, wenn zwar der Text bleibt, aber der Arrangeur kreativ ein neues Melodiegebilde komponiert.

Dann ist der Arrangeur Miturheber.

Komponiert der Arrangeur das ursprüngliche Musikstück komplett neu, d.h. ohne eine vorhandene Melodielinie zu übernehmen, ist er alleine der Urheber.

Problem bleibt hierbei aber die Nachweisbarkeit und das Fehlen einer vertraglichen Basis in Schriftform.

Und darüber haben sich schon namhafte Bands lange vor Gericht gestritten. Gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob der Arrangeur die Melodie neu erfunden hat, kann ein Laie kaum mal schnell beurteilen, was da Sache ist.

Von daher solltet ihr auch besser nicht anfangen, intern darüber zu darüber zu streiten, wer juristisch gesehen recht hat, sondern die Diskussion auf die moralische Ebene beschränken.
 
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