Frequenzzuteilung - Nachforderung Bundesnetzagentur für TKG/EMVG für 2015/2016 - wer weiß was dazu?

Bcubic
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Habe heute für unsere Funkstrecken eine Nachforderung für 2015/2016 (!) erhalten - obwohl ich die Beiträge damals fristgerecht bezahlt habe. Woher kommt diese Nachforderung? Das ganze Schreiben wimmelt nur von Paragraphen und Juristendeutsch - aber wenig verständliches. Es geht irgendwie um eine Nachprüfung und TKG bzw. EMVG. Wer kennt das und kann das für normalsterbliche Anwender mal erklären? Und kommt da für 2017ff. folglich auch noch was?
 
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Meine Kristallkugel kann weder auf die Rechnumg mit der Nachforderung noch auf die Paragraphen fokussieren. Die Frequenzen werden auch nicht angezeigt...
Sorry - aber in der Form ist die gestellte Frage Unsinnig.

Wenn du da nicht durchblickst, dann frag die BNA - da ist MIT SICHERHEIT eine Kontaktadresse/Telefonnummer drauf - die sollten wissen, warum sie etwas von dir haben wollen und es dir erklären können
 
Hallo netstalker, hier der angesprochene Paragraphendschungel für Deine Kristallkugel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige bin der so was zugeschickt bekommt?
 

Anhänge

  • Nachforderung_Bundesnetzagentur_blank.pdf
    1,7 MB · Aufrufe: 257
IMHO ist durch die Neukalkulation (es wird ja alles mal teurer) eine Nachforderung entstanden.
Ich habe seit Jahren 6 Funkstrecken angemeldet und bis jetzt keine Nachforderung erhalten, meine Beiträge wurden aber 2015 angepasst.
Wie gesagt - warum das bei dir jetzt passiert - die Adresse und Telefonnummer steht drauf.
 
Seit wann hast du ""deine" Frequenzen? Wurden diese eben nach der maßgeblich erfolgten Rechtssprechung neu berechnet/angepasst oder hast du bisher (seit wann?) immer denselben Obolus entrichtet?

Eigentlich steht ja alles da: Deine Beiträger wurden für die Jahre 2015/2016 aufgrund einer erfolgten Anpassunger der gesetzlichen Grundlagen für TKG und EMVG neu berechnet. Falls du bisher noch nichts erhalten hast und du auch schon vor 2015 Freqzenzen angemeldet hattest und diesen Betrag der damals erhoben wurde brav weiter gehzahlt hast, dann bist du wohl durch das Raster gefahllen, denn sonst hätte man dies ja schon damals anpassen können. Nun hat da wohl jemand ein wenig genauer nachgsehen und dabei festgestellt, dass die Anpassung eben nicht erfolgte und holt dies nun eben nach. So meine Vermutung.

Das ist wie wenn dir bei der Durchsicht von Kundendaten auffällt, dass da noch eine Rechnung offen ist oder du bei der Steuererklärung etwas vergessen hast oder oder oder. Dann kannst/wirst du deine Posten auch nachfordern. Ob du sie bekommst ist was anderes (Verjährung). Beim Staat und dessen Behörden ist das eben so. Auch andere Institutionen wie Versicherungen, insbesondere Krankenkassen passen oftmals ihre Beiträge an und fordern dann rückwirkend diese ein. Naja, manchmal erstatten sie ab und an auch mal was. So ist das Spiel nunmal.

Such also deine Bescheide mal für die fraglichen Jahre und auch zwei Jahre davor mal raus und schau was dir wie berechnet wurde.
Ruf da mal an. Die sind in der Regel echt nett und helfen gerne weiter.
Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass du den Betrag bezahlen wirst, sofern das eben alles korrekt ist.
Klär ab, ob deine Beischeide und Zahlungen für 2017 und folgend korrekt berechnet wurden, um weitere Nachforderungen auszuschliessen oder eben gleich mit zu begleichen. Zeigt ja, dass du kooperativ bist.

Ansonsten hat @netstalker alles knapp auf den Punkt gebracht.

Auch ich/wir haben etliche Frequenzen und bisher alles gut und das schon seit vor 2000, also noch in den Neunzigern.
 
Nachtrag: Sorry für die Aufregung. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass ich 2015 bei der Anmeldung der Funkstrecken zwar eine Rechnung für die einmalige Anmeldegebühr, aber seither noch keine für den Jahresbeitrag bekommen habe. D.h. die BNA hat mir einfach erst nach 4 Jahren die Rechnung für damals geschickt... :opa:

Weitere positive Erkenntnis: statt der damals genannten ca. 10€/Strecke/a wurden mir nur 4€ verrechnet :claphands:
 
Diese Vorgehensweise erlebe ich auch im Amateurfunkbereich. Da bekomme ich auch alle 3-4 Jahre eine Rechnung die
sehr schwer nachzuvollziehen ist.
 
Ist die Forderung nach diesem Zeitraum überhaupt noch zu begleichen? Wenn ein Handwerker innerhalb von drei Jahren keine Rechnung schickt, dann kann er sich die Mühe danach quasi schenken, denn durch die "Einrede der Verjährung" muss diese Rechnung niemand mehr begleichen.

Aber bei der BNetzA ist das vermutlich keine Rechnung sondern ein Gebührenbescheid. Aber hier gelten die gleichen Regeln.

Daher würde ich mal prüfen, ob Du die überhaupt noch zahlen musst.

https://www.lto.de/recht/hintergrue...erstattungsanspruch-behoerden-drei-jahre-bgb/

PS: Wenn Du schon versuchst, die Adresse im PDF unkenntlich zu machen, dann bitte auch richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab meine Rechnung für die Afu-Lizenz auch erst jetzt bekommen - für 2016.....
 
Für 2016 ist die Frist ja auch noch nicht rum. Aber für 2015 schon.
 
Für diese Beiträge beträgt die Verjährungsfrist laut Beiblatt 4 Jahre - deswegen mussten die jetzt die Rechnung für 2015 schicken sonst hätten sie keinen Anspruch mehr.
 

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