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Fremde Sound-Schnipsel im eigenen Song verwenden?

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MrKachen
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Hallo zusammen!

Meine Band und ich arbeiten gerade an unserem ersten Album, dass wir über alle gängigen Medien veröffentlichen wollen (Spotify, iTunes, Youtube, etc.).

Ein spezieller Song auf dem Album handelt (ohne Witz) von einem Computerspiel, dass ich in meiner Kindheit geliebt habe.
Von diesem Spiel gibt es die Introsequenz dazu auf Youtube zu finden. Ganz am Schluss spricht ein Mann zwei drei Sätze.

Über ein online KI-Tool habe ich diese drei Sätze von der Hintergrundmusik getrennt und würde die reine Sprachaufnahme davon (ca. 10 Sekunden) nun gerne als Intro für meinen Song nutzen.
Und genau dazu habe ich ein paar rechtliche Fragen, da ich hierzu absolut keine Ahnung habe.

Darf ich das? Darf ich das, auch wenn ich durch den Song später möglicherweise ein paar Euros über Spotify und Co. verdiene?
Müsste ich dafür theoretisch das Einverständnis des Entwicklers des Spiels einholen (Was ja unrealistisch ist ... )? Dürfte ich dieses Intro auch live verwenden?

Danke und Gruß
Martin
 
Und genau dazu habe ich ein paar rechtliche Fragen

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Ganz allgemein gesagt wird es meiner persönlichen Meinung nach ganz schwierig, beim Verwenden fremder Aufnahmen rechtskonform zu bleiben, ohne eine ausdrückliche Genehmigung zu haben. Es gibt ein Urheberrecht an der kreativen Leistung für den Inhalt und darüber hinaus auch noch Leistungsschutzrechte an genau dieser Aufnahme.
 
Wenn du die Sätze selbst einsprichst könntest du es als Zitat umsetzen

Ansonsten kommt Zuviel zusammen.
Rechte an der Aufnahme
Rechte an der Künstlerischen Bearbeitung
Rechte am Text
….
Den Stress würde ich mir sparen
Siehe bspw Prozesse die Kraftwerk und andere wegen irgendwelcher Mini Soundschnippsel durchgezogen haben.
Und am Ende gibts vielleicht keinen Prozess aber der YouTube Algorithmus sperrt dich.
 
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Oder beim Entwickler anfragen wer die Rechte hat
 
Hallo zusammen!

Meine Band und ich arbeiten gerade an unserem ersten Album, dass wir über alle gängigen Medien veröffentlichen wollen (Spotify, iTunes, Youtube, etc.).

Ein spezieller Song auf dem Album handelt (ohne Witz) von einem Computerspiel, dass ich in meiner Kindheit geliebt habe.
Von diesem Spiel gibt es die Introsequenz dazu auf Youtube zu finden. Ganz am Schluss spricht ein Mann zwei drei Sätze.

Über ein online KI-Tool habe ich diese drei Sätze von der Hintergrundmusik getrennt und würde die reine Sprachaufnahme davon (ca. 10 Sekunden) nun gerne als Intro für meinen Song nutzen.
Und genau dazu habe ich ein paar rechtliche Fragen, da ich hierzu absolut keine Ahnung habe.

Darf ich das? Darf ich das, auch wenn ich durch den Song später möglicherweise ein paar Euros über Spotify und Co. verdiene?
Müsste ich dafür theoretisch das Einverständnis des Entwicklers des Spiels einholen (Was ja unrealistisch ist ... )? Dürfte ich dieses Intro auch live verwenden?

Danke und Gruß
Martin

Live darfst du alles,wenn ihr nicht gerade ne Live Platte aufnehmen wollt.Lasst euch die Sequenz von ner KI machen,da ist das rechtliche eh noch nicht geklärt.Viel Erfolg
 
Ich erinnere mich an ein Fall auf Youtube. Auf einem ca. 20 Minuten langes Videogame Review hat der Sprecher etwa zwei Sekunden lang das Lied "The Lion Sleeps Tonight" angedeutet. Sollte wohl so etwas sein wie ein "Yuhuuu", "Hoppla", "Hai-Ho" oder "Skadoosh". Das hat Sony übel genommen und Youtube kontaktiert und das Video musste runter.

Egal wie die rechtliche Lage sein mag, in Zeiten von Tiktok wo Songs auch mal weniger als eine Minute lang sein kann ganze 10 Sekunden fremdes Material?
Vielleicht kann man es als Cover laufen lassen? Wie ist dann die Regelung?

Ich persönlich würde so ein Minenfeld von vornherein nicht betreten. Warum nicht selbst eine Variation einsprechen? Wenn die Kreativität für ein Album reicht, dann sollte das doch ein Klacks sein? Andererseits, wenn die Aufnahme iconenhaft und von jedem erkannt wird wie "itsa miii Mario" und deshalb rein sollte, dann gute Nacht. :)
 
oder

"Nach der EuGH Rechtsprechung aber ist die Vervielfältigung eines - auch nur sehr kurzen - Audiofragments eines Tonträgers durch einen Nutzer zunächst einmal stets als eine Vervielfältigung im Sinne des Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen. Eine Vervielfältigung im Sinne der genannten Richtlinie liegt nach Unionsrecht nur dann nicht vor, wenn ein neuer Künstler oder Produzent in Ausübung seiner Kunstfreiheit einem Tonträger ein Audiofragment entnimmt, um es in geänderter und beim Hören “nicht wiedererkennbarer Form” in einem neuen Werk zu nutzen."
 

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