Joa...wenn ich des jetzt richtig versteh bezieht sich dann die Zahlung von der GEMA auf die Bisher verkauften CD's oder??
Jein, machen wir's mal im komplizierten Detail...
Die Ausschüttung für Live-Musikaufführungen errechnet sich für die 2007er Ausschüttung der GEMA nach der folgenden Formel:
Anzahl der Aufführungen
x Anteil des Urhebers am Werk (also als alleiniger Autor 100%)
x Punktwert (bei "Unterhaltungsmusik" also Rock, Pop, Schlager etc. in aller Regel fix 12 Punkte)
x
Punktbewertung (in 2007 fix 0,39 EUR)
x Pro-Faktor (das würde jetzt deutlich zu weit gehen, den zu erklären, es hat auf jeden Fall damit zu tun, wie regional verbreitet das Werk aufgeführt wurde.)
So weit so gut. Das war für ein Werk, das live gespielt wurde.
Wurde dieses Werk zusätzlich im Abrechnungszeitraum 2007 oder den 2 vorangegangenen Jahren bei der GEMA zur Vervielfältigung auf einem industriellen (!) Tonträger angemeldet (egal wie hoch die Auflage), so kommen zu dem Faktor
Punktbewertung weitere 0,43 EUR hinzu. Somit beträgt dieser Faktor dann nicht mehr 0,39 EUR sondern 0,82 EUR. Das hat wie gesagt nichts mit der Auflage der CDs zu tun. Industrielle Vervielfältigungen sind in der Regel ab einer 300er Auflage möglich.
Des würde ja heißen das ne Karnevalls Band mit ka...ca 200.000 Verkauften CD's mehr bekommen würde als eine Metallband die nur 15.000Cds verkauft hat....
Also bekämm die Karnevalls Band en anteil an den von Mir bezahlten gebüren auch wenn ich nur Indiepop Musik laufen lassen würde????
Komplizert!!!!!
Zum ersten Teil ein klares NEIN.

Wurde das Werk der Metalband häufiger live aufgeführt als das der Karnevalsband (was angesichts dieser unterschiedlichen CD-Auflage eher unwahrscheinlich ist

) bekäme die Metalband abhängig vom Pro-Faktor eine höhere Ausschüttung.
Zum zweiten Teil irgendwie ein JA. Denn alles Geld aus Vergütungen wandert in einen großen Topf. Tarife und Verteilung der GEMA sind bis auf wenige Ausnahmen zwei völlig voneinander getrennte Systeme
Alle Klarheiten beseitigt?
Grüße
Marc