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lost within a cake
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Hallo,
wir stehen kurz vor der Unterzeichnung zweier Verträge. Nämlich einen Künstlerexklusivvertrag mit einem Produzenten und einen Autorenexklusivvertrag mit einem Musikverlag. Als wir uns durch den Vertragswulst gekämpft haben, mussten wir an einigen Stellen aufstoßen. Falls einer von euch Erfahrung auf diesem Gebiet hat, bitten wir um Beantwortung unserer Fragen.
Zwar haben wir uns bereits an einen Anwalt gewandt, doch wollen wir versuchen einige Fragen schon vorab zu klären.
Die da wären:
Vertrag mit Produzenten: Künstlerexklusivvertrag
- Der Künstler wird den Produzenten vor Aufnahmebeginn daraufhinweisen, falls an einzelnen Titeln oder Teilen von Titeln Rechte Dritter bestehen, die der Aufnahme dieser Titel entgegenstehen. Was ist, wenn unwissentlich eine Melodie verwendet wird, die es bereits gab? Muss der Künstler dann dafür die volle Verantwortung tragen?
- Ist es normal, dass der Produzent ohne Zustimmung des Künstlers Bearbeitungen, Kürzungen, Remixe oder sonstige Veränderungen der Aufnahmen vornehmen und die so hergestellten Samples in Zusammenhang mit anderen Tonaufnahmen verwenden darf ?
- Ist es üblich, dass der Produzent den Vertrag als Ganzes auf Dritte übertragen darf?
- Ist es normal, dass der Produzent das Recht auf Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Künstlers hat?
Vertrag mit dem Musikverlag: Autorenexklusivvertrag
- Ist es üblich, dass der Verlag den Vertrag als Ganzes auf Dritte übertragen darf?
- Ist es normal, dass der Verlag das Recht auf Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Künstlers hat?
- Ist es üblich, dass der Verlag unwesentliche Änderungen an den Werken und sogar Änderungen an den entsprechenden Titeln ohne Zustimmung des Autors vornehmen darf?
- Ist es üblich, dass die Vertragsparnter von den Beschränkungen des §181 BGB ausdrücklich befreit sind?
Und eine Frage zum Schluss noch:
- Wisst ihr, ob bei Klingeltönen auch die Autoren der Songs am Gewinn beteiligt sind?
Das wars erstmal. Ich hoffe, der ein oder andere nimmt sich ein wenig Zeit um zu antworten. Vielen Dank schonmal im voraus.
Joe
wir stehen kurz vor der Unterzeichnung zweier Verträge. Nämlich einen Künstlerexklusivvertrag mit einem Produzenten und einen Autorenexklusivvertrag mit einem Musikverlag. Als wir uns durch den Vertragswulst gekämpft haben, mussten wir an einigen Stellen aufstoßen. Falls einer von euch Erfahrung auf diesem Gebiet hat, bitten wir um Beantwortung unserer Fragen.
Zwar haben wir uns bereits an einen Anwalt gewandt, doch wollen wir versuchen einige Fragen schon vorab zu klären.
Die da wären:
Vertrag mit Produzenten: Künstlerexklusivvertrag
- Der Künstler wird den Produzenten vor Aufnahmebeginn daraufhinweisen, falls an einzelnen Titeln oder Teilen von Titeln Rechte Dritter bestehen, die der Aufnahme dieser Titel entgegenstehen. Was ist, wenn unwissentlich eine Melodie verwendet wird, die es bereits gab? Muss der Künstler dann dafür die volle Verantwortung tragen?
- Ist es normal, dass der Produzent ohne Zustimmung des Künstlers Bearbeitungen, Kürzungen, Remixe oder sonstige Veränderungen der Aufnahmen vornehmen und die so hergestellten Samples in Zusammenhang mit anderen Tonaufnahmen verwenden darf ?
- Ist es üblich, dass der Produzent den Vertrag als Ganzes auf Dritte übertragen darf?
- Ist es normal, dass der Produzent das Recht auf Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Künstlers hat?
Vertrag mit dem Musikverlag: Autorenexklusivvertrag
- Ist es üblich, dass der Verlag den Vertrag als Ganzes auf Dritte übertragen darf?
- Ist es normal, dass der Verlag das Recht auf Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Künstlers hat?
- Ist es üblich, dass der Verlag unwesentliche Änderungen an den Werken und sogar Änderungen an den entsprechenden Titeln ohne Zustimmung des Autors vornehmen darf?
- Ist es üblich, dass die Vertragsparnter von den Beschränkungen des §181 BGB ausdrücklich befreit sind?
Und eine Frage zum Schluss noch:
- Wisst ihr, ob bei Klingeltönen auch die Autoren der Songs am Gewinn beteiligt sind?
Das wars erstmal. Ich hoffe, der ein oder andere nimmt sich ein wenig Zeit um zu antworten. Vielen Dank schonmal im voraus.
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