Hi,
Laser der Klasse 4 sind grundsätzlich sehr gefährlich! Klasse 4 bedeutet zunächst einmal, dass der Laser eine Leistung > 1W hat, nach oben sind keine Grenzen, also können das richtige Waffen sein. Sofern Dein Kumpel ohne LSB Ausbildung diesen Laser im öffentlichen Bereich einsetzt macht er sich strafbar! Auch im Privaten Bereich kann er zu Rechenschaft gezogen werden, spätestens wenn Dritte zu Schaden kommen und eine Anzeige erstatten.
Es stimmt Nebel verringert die Gefahr, nur kann man eine solche Aussage dass 20 Meter Abstand ausreichen so nicht stehen lassen, ohne die NOHD (Nominal Ocular Hazard Distance) berechnet zu haben oder noch besser nachgemessen zu haben. Ich habe diesen Begriff bereits in einem Thread zu erklären versucht und empfehle jedem, der sich mit Lasern beschäftigt, das zu lesen:
https://www.musiker-board.de/threads/gefahren-für-auge-und-haut-bei-laserlicht-aus-showlasern.423048/
Zwei wichtige Begriffe daraus:
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Sicherheitsabstand (Nominal Ocular Hazard Distance NOHD)
Laserstrahlung ist immer mehr oder weniger divergent. Der Strahldurchmesser vergrößert sich mit zunehmender Entfernung. Entsprechend verringert sich die Bestrahlungsstärke mit dem Abstand vom Laser.
Der Sicherheitsabstand NOHD kennzeichnet bei Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 den Abstand, bei dem die Bestrahlungsstärke der zugeordneten MZB entspricht.
Bei Erreichen des NOHD's entspricht die Bestrahlung oder Bestrahlungsstärke der MZB
Die Berechnung des NOHD ist ebenfalls Aufgabe des LSB.
Maximal zulässige Bestrahlung (MZB)
Die MZB ist in der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 definiert als Grenzwert von Laserstrahlung, dem Personen unter normalen Umständen ausgesetzt werden dürfen, ohne das schädliche Folgen eintreten.
Die MZB-Werte stellen die maximalen Werte dar, denen das Auge oder die Haut ausgesetzt werden können, ohne dass damit Verletzungen unmittelbar oder nach einer langen Zeit (Zeitbasis) verbunden sind. Die MZB wiederum ist verknüpft mit der Wellenlänge der Strahlung, der Impulsdauer, der Einwirkungsdauer, der Art der exponierten Organe und der Größe des Bildes auf der Netzhaut, bei Strahlung im sichtbaren und im nahen Infrarot-Bereich 400 nm bis 1400 nm (der sichtbare Bereich in dem die Showlaser arbeiten liegt geht von 380nm bis 780nm).
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Du siehst allein der vielen Fachbegriffe wegen, ist das Thema ist nicht ganz profan. Deinen Kumpel kannst Du nur auf seine Leichtsinnigkeit mit diesem Thema hinweisen und hoffen, dass er nicht verantwortungslos handelt!
Gruss Helmut