G
gincool
Registrierter Benutzer
Hi!
Wir haben über einen bekannten die Möglichkeit bekommen nächstes Jahr bei einem Studenten der SAE einige unsere Lieder für umme aufzunehmen (sozusagen als Vorzeigematerial für den jeweiligen Studenten). Unsere Sängerin meint jetzt dass man da irgendwas beachten muss wegen Rechten usw.
Ist dem so? meines wissens bleiben die kompletten Rechte beim Künstler bzw. Komponisten solange nicht anderst festgelegt. d.h. die können nichts von den Aufnahmen veröffentlichen oder sonsts was? Wenn es doch zu einem Vertrag oder ähnlichem kommen sollte worauf sollte man unbedingt achten? Sie meinte noch irgendwas von wegen GVL anmelden wobei das in meinen Augen auch eher unsinnig ist solange man kein plattenvertrag hat oder?
2. Frage: Ein Fan von uns hat bei unserem letzten Auftritt ein Video von uns aufgenommen. leider von einem Coversong (von denen wir grade mal 2 haben ...). Dieses Video hat er bei youtube online gestellt. ist es nun zulässig das besage Video auf unserer Page einzubinden? Ich habs rausgenommen da urheberrechtlich geschützt -> Gema. ist das verlinken auf die youtube page eine handlung bei der man gema gebühren bezahlen müsste? im zweifelsfall bekommt ja sowieso derjenige ärger der es bei youtube hochgeladen hat (obwohls heutzutage ja wahrscheinlich eh nur gelöscht wird)
Wir haben über einen bekannten die Möglichkeit bekommen nächstes Jahr bei einem Studenten der SAE einige unsere Lieder für umme aufzunehmen (sozusagen als Vorzeigematerial für den jeweiligen Studenten). Unsere Sängerin meint jetzt dass man da irgendwas beachten muss wegen Rechten usw.
Ist dem so? meines wissens bleiben die kompletten Rechte beim Künstler bzw. Komponisten solange nicht anderst festgelegt. d.h. die können nichts von den Aufnahmen veröffentlichen oder sonsts was? Wenn es doch zu einem Vertrag oder ähnlichem kommen sollte worauf sollte man unbedingt achten? Sie meinte noch irgendwas von wegen GVL anmelden wobei das in meinen Augen auch eher unsinnig ist solange man kein plattenvertrag hat oder?
2. Frage: Ein Fan von uns hat bei unserem letzten Auftritt ein Video von uns aufgenommen. leider von einem Coversong (von denen wir grade mal 2 haben ...). Dieses Video hat er bei youtube online gestellt. ist es nun zulässig das besage Video auf unserer Page einzubinden? Ich habs rausgenommen da urheberrechtlich geschützt -> Gema. ist das verlinken auf die youtube page eine handlung bei der man gema gebühren bezahlen müsste? im zweifelsfall bekommt ja sowieso derjenige ärger der es bei youtube hochgeladen hat (obwohls heutzutage ja wahrscheinlich eh nur gelöscht wird)
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