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Frage zur Aufnahme bei der SAE und eine zu video auf bandwebsite

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gincool
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Hi!
Wir haben über einen bekannten die Möglichkeit bekommen nächstes Jahr bei einem Studenten der SAE einige unsere Lieder für umme aufzunehmen (sozusagen als Vorzeigematerial für den jeweiligen Studenten). Unsere Sängerin meint jetzt dass man da irgendwas beachten muss wegen Rechten usw.
Ist dem so? meines wissens bleiben die kompletten Rechte beim Künstler bzw. Komponisten solange nicht anderst festgelegt. d.h. die können nichts von den Aufnahmen veröffentlichen oder sonsts was? Wenn es doch zu einem Vertrag oder ähnlichem kommen sollte worauf sollte man unbedingt achten? Sie meinte noch irgendwas von wegen GVL anmelden wobei das in meinen Augen auch eher unsinnig ist solange man kein plattenvertrag hat oder?

2. Frage: Ein Fan von uns hat bei unserem letzten Auftritt ein Video von uns aufgenommen. leider von einem Coversong (von denen wir grade mal 2 haben ...). Dieses Video hat er bei youtube online gestellt. ist es nun zulässig das besage Video auf unserer Page einzubinden? Ich habs rausgenommen da urheberrechtlich geschützt -> Gema. ist das verlinken auf die youtube page eine handlung bei der man gema gebühren bezahlen müsste? im zweifelsfall bekommt ja sowieso derjenige ärger der es bei youtube hochgeladen hat (obwohls heutzutage ja wahrscheinlich eh nur gelöscht wird)
 
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Hi!
Wir haben über einen bekannten die Möglichkeit bekommen nächstes Jahr bei einem Studenten der SAE einige unsere Lieder für umme aufzunehmen

Wer oder was ist "SAE"?

2. Frage: Ein Fan von uns hat bei unserem letzten Auftritt ein Video von uns aufgenommen. leider von einem Coversong (von denen wir grade mal 2 haben ...). Dieses Video hat er bei youtube online gestellt. ist es nun zulässig das besage Video auf unserer Page einzubinden? Ich habs rausgenommen da urheberrechtlich geschützt -> Gema. ist das verlinken auf die youtube page eine handlung bei der man gema gebühren bezahlen müsste? im zweifelsfall bekommt ja sowieso derjenige ärger der es bei youtube hochgeladen hat (obwohls heutzutage ja wahrscheinlich eh nur gelöscht wird)

Es besteht wohl seit Kurzem eine Art Kooperationsvertrag zwischen der GEMA und Youtube (sollte hier auch irgendwo zu finden sein, glaube da gab es eine Ankündigung dazu), guck da nochmal nach.
 
Und vor allem hier:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...58-vereinbarung-gema-youtube.html#post2651957

Vielleicht könnte ein Mod den dortigen Thread sticky setzen, da ich denke, dass er unmittelbar zur Vereinbarung mit youtube gehört und mit einigen Missverständissen aufräumen sollte ;)

Was dort im letzten Abschnitt bzgl. myspace steht gilt ebenso für die eigene Website. Sobald das Video direkt an anderer Stelle im Netz zugänglich gemacht wird, sind dafür zusätzlich vom Betreiber der Seite die Rechte zu klären. Hier hieße das: Benutzungsrecht ist mit dem Urheber aufgrund youtube Vereinbarung geklärt, Zugänglichmachung auf der Bandwebsite - durch die GEMA zu lizenzieren.

Das gilt für das Einbinden, ein Link ist hingegen "unschädlich".

Grüße
Marc
 
Wer oder was ist "SAE"?
sae institute haben in stuttgart köln und noch wo paar studios und bilden unter anderem auch zum toningenieur aus !

zum thema youtube: ich hab jetzt einfach nen anderes video (von eigenen liedern) verlinkt und das andere wieder rausgenommen so gibts in jedem fall kein stress

bleibt nur noch die erste frage von mir zu klären ^^
 
Hm, gib mal nen Link zu dem Laden, deine "Erklärung" ist nicht gerade das Wahre!

Ich hab mal für ein Schuprojekt ein Video beim saek geschnitten, womit der "Sächsische Ausbildungs- und Erprobungskanal" gemeint ist. Wir konnten dort für umme mit professioneller Technik arbeiten, Copyright haben die ihr Zeichen druntergesetzt. Wir haben denen aber gesagt, wofür und warum (haben es natürlich auch entsprechend genutzt, war damals für einen Wettbewerb) und es wurde nichts weiter vereinbart (ich geh jetzt mal von stillschweigendem Einverständnis aus). Das ist aber schon sehr lange her und damals war Urheberrecht etc. für mich komplett unbedeutend.

Prinzipiell ist es bei solchen Gesellschaften jedoch oft üblich, dass die sich irgendwelche Rechte am Gesamtwerk vorbehalten. Da musst du aber mit denen im Speziellen reden, nicht mit uns - das ist nicht böse gemeint, es liegt einfach in der Natur der Sache. Wenn du dir nichts verbauen willst, dann schilder einfach eine fiktive Situation und lass sie dir ein Angebot (meinetwegen auch bezahlt) machen und frag dann ganz explizit nach, wer nach Beendigung der Arbeiten welche Rechte hält.
 
Wir haben da vor ein paar Jahren auch etwas aufgenommen und ihr habt da mmn. nichts zu befürchten.

Die ungemischten Spuren dürfen EIGENTLICH das Gebäude nicht verlassen, aber ich kenne keinen der Studenten, die sich die Spuren nicht mit nach Hause genommen haben um es dort zu mischen. Das aufgenommene Lied (gilt nur für diese Aufnahme) darf EIGENTLICH nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, sondern nur kostenlos auf eure Homepage usw. gestellt werden. Solang ihr aber niemandem direkt auf die Nase bindet, dass es dort aufgenommen wurde, interessiert es auch niemanden.

Ich finde das ist für junge Bands eine gute möglichkeit ihre ersten Lieder in anständiger Qualität (hängt im Endeffekt immer noch vom Studenten ab ;) ) aufzunehmen.

Berichtigt mich, falls es jemand besser weiss und ich etwas falsches erzähle, aber ich halte das für absolut nicht bedenklich.
 
joar wir würden das zeugs eh nur zum verschicken von demos nutzen. wir ham bisher halt alles bei uns aufgenommen. technik is da schon vorhanden nur mein wissen vor allem in bezug auf mixing is halt dann doch etwas begrenzter im vgl zu sonem studenten.
das einzige was ich halt nicht gebrauchen kann is wenn die das teil dann irgendwie verscherbeln und wir dafür kein geld sehn bzw. irgendwas für ne größere produktion geklaut wird. wie gesagt ich geh mal nicht davon aus aber vllt weiss ja der eine oder andere hier was , was man evtl beachten könnte !
 

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