Helloggs
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Hallo!
Ich bin noch ganz neu hier, also sorry falls ich hier irgendwas falsches tue.
Ich habe eine Frage, die ich durch die Suchfunktion leider nicht hinreichend beantwortet bekomen habe... daher entschied ich mich es hier zu versuchen:
Meine Jungs und ich entschieden uns vor einer Weile eine neue Band zu gründen. Relativ schnell war alles geregelt, jedoch fehlte uns nur eines: ein Name. Wir suchten lange, jedoch fanden wir nichts was uns recht gefiel, bis wir auf einen Namen stießen der uns direkt allen zusagte. Jedoch gibt es damit ein Problem. Der Name gehört auch einer Pornodarstellerin aus den USA ( jaaaaaaaa ich weiss selbst wie kreativ wir sind ). Da wir Musik im Hardcore Bereich machen, errinerten wir uns direkt an Bands wie "Norma Jean", "Virginia Clemm", "Gwen Stacy" etc. die ihren Namen ähnlich so wie wir es vor hatten, an andere Personen errinern lassen. Diese Bands haben ein Label, Merchandise und was weiss ich noch. Anscheinend jedoch niemals Probleme mit Trademarks oder sowas gehabt.
Also die Frage ist daher: Können wir uns als deutsche Hardcore Band, die vor hat cd´s aufzunehmen, Gigs zu spielen und auch mal Merch zu drucken, nach einer in den USA mehr oder minder bekannten Pornodarstellerin benennen, ohne dafür in irgend einer Weise rechtliche konsequenzen zu erfahren?
Man muss davon ausgehen das ihr Name ein Künstlername ist. Wir wissen nicht ob der Name geschützt is, oder uns überhaupt irgendwie zum Verhängnis werden könnte. Ist das Länder und Gewerbe-übergreifend relevant? Wie ist die Rechtslage?
Wir wissen wirklich nicht so recht weiter, da wir den Namen schon gern benutzen würden.
Ich hoffe man kann uns hier helfen!
Danke schonmal,
Marc
Ich bin noch ganz neu hier, also sorry falls ich hier irgendwas falsches tue.
Ich habe eine Frage, die ich durch die Suchfunktion leider nicht hinreichend beantwortet bekomen habe... daher entschied ich mich es hier zu versuchen:
Meine Jungs und ich entschieden uns vor einer Weile eine neue Band zu gründen. Relativ schnell war alles geregelt, jedoch fehlte uns nur eines: ein Name. Wir suchten lange, jedoch fanden wir nichts was uns recht gefiel, bis wir auf einen Namen stießen der uns direkt allen zusagte. Jedoch gibt es damit ein Problem. Der Name gehört auch einer Pornodarstellerin aus den USA ( jaaaaaaaa ich weiss selbst wie kreativ wir sind ). Da wir Musik im Hardcore Bereich machen, errinerten wir uns direkt an Bands wie "Norma Jean", "Virginia Clemm", "Gwen Stacy" etc. die ihren Namen ähnlich so wie wir es vor hatten, an andere Personen errinern lassen. Diese Bands haben ein Label, Merchandise und was weiss ich noch. Anscheinend jedoch niemals Probleme mit Trademarks oder sowas gehabt.
Also die Frage ist daher: Können wir uns als deutsche Hardcore Band, die vor hat cd´s aufzunehmen, Gigs zu spielen und auch mal Merch zu drucken, nach einer in den USA mehr oder minder bekannten Pornodarstellerin benennen, ohne dafür in irgend einer Weise rechtliche konsequenzen zu erfahren?
Man muss davon ausgehen das ihr Name ein Künstlername ist. Wir wissen nicht ob der Name geschützt is, oder uns überhaupt irgendwie zum Verhängnis werden könnte. Ist das Länder und Gewerbe-übergreifend relevant? Wie ist die Rechtslage?
Wir wissen wirklich nicht so recht weiter, da wir den Namen schon gern benutzen würden.
Ich hoffe man kann uns hier helfen!
Danke schonmal,
Marc
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