Frage zu GEMA

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kammerflimmern
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Hallo!

Wir haben vor eineinhalb Jahren ne Coverband gegründet und schon mehrere Gigs gespielt.
Bisher sind wir von folgenden Annahmen ausgegangen:

Wir spielen ausschließlich Songs anderer Künstler, die an diesen Songs Rechte haben. Daher ist eine GEMA-Gebühr fällig. Diese wird vom Veranstalter (der ja sowieso noch CD-Musik laufen lässt) durch ne Pauschale abgedeckt und gut is...

Bei unserem letzten Auftritt hat uns jemand dringend dazu geraten, uns als Band bei der GEMA anzumelden, da wir sonst Probleme bekommen könnten. Genau hab ichs nicht verstanden, er konnte es auch nicht wirklich erklären und aus der GEMA-Website werde ich auch nicht so ganz schlau...:confused:

Also wie ist das? Normalerweise ist eine GEMA-Anmeldung doch nur erforderlich, um Rechte an eigenen Songs zu sichern. Für uns als Coverband reicht es doch aus, wenn der Veranstalter ne Pauschalabgabe bezahlt, bzw. wir die gespielten Songs angeben und dafür eine entsprechende Gebühr vom Veranstalter an die GEMA bezahlt wird.

oder liege ich da falsch? :screwy:

Liebe Grüße:)
 
Eigenschaft
 
Teilweise liegst Du falsch.

Die GEMA sichert nicht die Rechte im Sinne von Urheberrechten an songs oder Texten.
Die GEMA ist nur für die Verwertungsrechte zuständig.

Ansonsten ist es aber so wie Du sagst:
Der Veranstalter muss seine Veranstaltung bei der GEMA anmelden und fragt Euch im Vorfeld, welche covers ihr spielt. Er bezahlt auch die GEMA-Gebühren.

Allerdings handeln nicht alle Veranstalter so - und dann kann man schon in Schwierigkeiten kommen.
Es gibt auch Veranstalter, die Anmeldung und Gebühren auf die Band(s) abwälzen wollen.

Wenn Euch das in der Vergangenheit noch nicht passiert ist, um so besser für Euch ...

Wenn Ihr natürlich selbst Eure covers veröffentlicht - sei es auf Eurer homepage oder CD oder sonstwas - dann müßt Ihr das natürlich auch selbst bei der GEMA anmelden.

Vielleicht meinte der Typ mit dem Ihr gesprochen habt so etwas in dieser Richtung ...

x-Riff
 
GEMA zahlt der Veranstalter nicht der ausführende Künstler. Mehr gibts zu diesem Thema nicht zu sagen, außer ihr veranstaltet selbst mal was, dann seid ihr aber wieder Veranstalter...

Wenn ein VA die GEMA auf euch abwälzen will bleibt hart...
 
GEMA zahlt der Veranstalter nicht der ausführende Künstler. Mehr gibts zu diesem Thema nicht zu sagen, außer ihr veranstaltet selbst mal was, dann seid ihr aber wieder Veranstalter...

Wenn ein VA die GEMA auf euch abwälzen will bleibt hart...

Naja, die GEMA wird von dem bezahlt der dazu vertraglich verpflichtet ist. Am Besten nehmt ihr das in euren Engangement-Vertrag mit auf und gut. Allerding solltet ihr natürlich keine Live DVD, CD usw. produzieren und veröffentlichen
 
Wenn Du jemanden kennst , der in einem Spielmannszug oder Blasmusikorchester mitmacht ,oder der beruflich Tanzmusik macht,die können es Dir wohl ganz genau erklären , dort läuft die Abrechnung mit der GEMA schon seit Jahrzehnten ohne Probleme.
 
Wäre mir neu, dass die GEMA die Gebühren von den Musikern fordert. Die Rechnung ging bis jetzt immer an den VA, aber wer weiß schon was die Zukunft bringt???
 
Wäre mir neu, dass die GEMA die Gebühren von den Musikern fordert. Die Rechnung ging bis jetzt immer an den VA, aber wer weiß schon was die Zukunft bringt???


Es ging mir darum sich hier rechtlich entsprechend abzusichern.
 
Naja, die GEMA wird von dem bezahlt der dazu vertraglich verpflichtet ist. Am Besten nehmt ihr das in euren Engangement-Vertrag mit auf und gut. Allerding solltet ihr natürlich keine Live DVD, CD usw. produzieren und veröffentlichen

Sorry, das ist so nicht ganz richtig. Die Vergütung an die GEMA zahlt der Veranstalter, das gehört nach §13 b UrhWG zu seinen Pflichten. Wird etwas Anderes vereinbart, gilt das nur zwischen den Personen, die das vereinbaren. "Schuldner" gegenüber der GEMA bleibt immer der Veranstalter, obwohl diese alle Personen, die an einer Urheberrechtsverletzung ausführend oder billigend beteiligt sind (wenn die Musikwiedergaben nicht angemeldet und durch die GEMA lizenziert sind) in Anspruch nehmen kann - und zwar gesamtschuldnerisch.

Grüße
Marc
 
Sorry, das ist so nicht ganz richtig. Die Vergütung an die GEMA zahlt der Veranstalter, das gehört nach §13 b UrhWG zu seinen Pflichten. Wird etwas Anderes vereinbart, gilt das nur zwischen den Personen, die das vereinbaren. "Schuldner" gegenüber der GEMA bleibt immer der Veranstalter, obwohl diese alle Personen, die an einer Urheberrechtsverletzung ausführend oder billigend beteiligt sind (wenn die Musikwiedergaben nicht angemeldet und durch die GEMA lizenziert sind) in Anspruch nehmen kann - und zwar gesamtschuldnerisch.

Grüße
Marc


Danke für die Richtigstellung.
 
Ich möchte diesen Thread einmal für eine weitere GEMA-Frage aufgreifen:

Wenn wir eine CD mit Coversongs veröffentlichen wollen oder auch von uns gespielte Coversongs im Radio laufen, was müssen wir da bei der GEMA anmelden/bezahlen?
 
@Messer_Mecky:
Das würde mich auch interessieren...

Allerding solltet ihr natürlich keine Live DVD, CD usw. produzieren und veröffentlichen

Wir sind eine Tributband zu einer bekannten Band die wir covern. Wir planen unser nächstes Konzert aufzunehmen. Wenn wir die fertige CD verschenken, entstehen uns da Kosten gegenüber der GEMA?

Immerhin machen wir ja nichts kommerziell dabei....


Gruß :)
Lukas
 
Wenn wir eine CD mit Coversongs veröffentlichen wollen oder auch von uns gespielte Coversongs im Radio laufen, was müssen wir da bei der GEMA anmelden/bezahlen?
Wenn ihr eine CD mit GEMA geschütztem Material veröffentlicht, müsst ihr Gebühren an die GEMA bezahlen. Wenn ihr die CD in einem Presswerk vervielfältigen lasst, fordern die normalerweise auch ein Bestätigung, dass das Material mit der GEMA abgerechnet ist.

Wenn die Songs im Radio laufen, ist der Radiosender für die Gemaabrechnug zuständig, dies passiert bei kleinern Sendern über eine Pauschale, bei Größeren wird titelgenau über das ISRC System abgerechnet.

Wir sind eine Tributband zu einer bekannten Band die wir covern. Wir planen unser nächstes Konzert aufzunehmen. Wenn wir die fertige CD verschenken, entstehen uns da Kosten gegenüber der GEMA?

Immerhin machen wir ja nichts kommerziell dabei....
Der GEMA ist es egal ob ihr Gewinn macht, die interessiert auch nicht, um wieviel eine CD verkauft wird. GEMA muss immer gezahlt werden.
Die verlangte Gebühr wird aus der Gesamtlänge der CD, der Anzahl der Tracks und der Anzahl der sogenannten Fragmente (z.B. in Medleys) berechnet. Die genauen Details gibts bei der GEMA direkt.
Es gibt natürlich auch Sonderkonidtionen für Promotions CDs, wodurch diese billiger, aber immer noch nicht gratis werden, doch auch hier fragt ihr am Besten bei der GEMA direkt an. Die beissen nicht...
 

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