• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Frage zu einem Vertrag

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Musiker-81
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Moin!

Spiele bei einer Musical-Produktion einer Muiskschule mit und hab gestern den Vertrag bekommen... einen Punkt finde ich seltsam:

EDIT by Topo - keine Rechtsberatung hier:

Bitte folgende Regeln beachten!!!!!

In Deutschland ist es unter Strafandrohung verboten, kostenlose Rechtsauskünfte in konkreten Fällen zu erteilen. Ein Jurist wird so etwas ohnehin nicht tun, da er von Rechtsauskünften lebt. Erst recht ist es verboten, wenn Laien versuchen, konkrete Rechtsauskünfte zu erteilen.

Es ist aber erlaubt, in allgemeiner Form über Rechtsprobleme zu diskutieren und es sind sprachliche Spitzfindigkeiten, die die Grenze darstellen, zwischen dem was erlaubt und dem was verboten ist.

Verboten ist z.B.:

Frage: "Ich habe ein Problem. Was soll ich tun?"
Antwort: "Du solltest dies oder das tun!"

Erlaubt ist z.B.:

Frage: "Was kann man tun, wenn man dieses oder jenes Problem hat?"
Antwort: "Meiner Meinung nach könnte man sich so oder so verhalten?"

Dadurch wird der konkrete Fall vermieden und die Diskussion wird zulässig.
 
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  • Gelöscht von topo
  • Grund: Keine Rechtsberatung!
Once again:

nehmen wir an, würde jmd. kennen, der folgendes Problem hätte:

in einem ihn betreffenden Vertrag wäre ein Passus, der ihn bei Ausfall einer Veranstaltung (ausgehend vom Veranstalter) dazu verpflichten würde, diese an einem anderen Termin nachzuholen (ohne zusätliche Gage)...

was würdet ihr ihm an meiner Stelle raten... ganz hypothetisch natürlich... wir wollen hier ja keine Rechtsberatung!!!

Danke!

m
 
Je nach dem wie sehr ich auf diesen Vertrag angewiesen wäre, würde ich ihn nur mit einem schlechten Gefühl unterschreiben, aber auch nur, wenn es wirklich wichtig für mich wäre. Mit diesem Passus liefert man sich ja quasi der willkür des Veranstallters aus. Man hält sich wunderschön den Termin frei, dann Platzt der Gig wegen des Veranstallters und hat nun die Arschkarte gezogen. Finde ich nicht unbedingt seriös.

MfG
Boern
 
Gebe Boern grundsätzlich recht.

In der Praxis dürfte zum einen entscheidend sein, wie oft das vorkommt. Gibt es da Erfahrungen, kann man andere fragen? Zum zweiten dürfte entscheidend sein, wie ausgebucht der jemand ist. Schließlich wird ja nicht mehr oder weniger verlangt als dass wenn ein Termin ausfällt (den derjenige zwar geblockt hast und der Einnahmeausfall bedeuten könnte, aber eben nur, wenn derjenige ihn anderweitig wirklich hätte verkaufen können ...) ein neuer Termin vereinbart wird, an dem die ursprünglich ausgemachte Leistung erbracht wird.

Damit geht einher, in welcher Form das geschieht. Heißt zum einen, bis zu welchem Zeitpunkt die einen Termin stornieren können. Heißt zum anderen, ob sie demjenigen einen oder mehrere Ersatztermine vorschlagen oder einen quasi verbindlich anberaumen können ...

Wahrscheinlich wird damit argumentiert, dass das eine Standard-Klausel ist, die alle unterschreiben/unterschrieben haben. Das stimmt nicht immer. Im Einzelfall kann man durchaus zusätzliche Regelungen einfügen (etwa: Bei Ausfall eine/zwei Wochen vor Termin, kann ein Vorschlag zu einem/drei Ersatz-Terminen benannt werden - ansonsten ganze Gage oder 80% fällig) lassen.

Natürlich spielt das "Machtverhältnis" eine Rolle: willst derjenige eher was von denen oder die eher was von demjenigen? Ist derjenige gut ersetzbar oder eher nicht?

Wären so Überlegungen meinerseits dazu.

x-Riff
 
hi,

grundsätzlich liegen in solchen Fällen Werkverträge vor. Der Vertragspartner des Musikers (sog. Besteller) kann den Auftritt jederzeit vor seiner Vollendung kündigen, § 649 BGB. Nach der Gesetzeslage - und das ist vielleicht argumentativ von Bedeutung - hat der Musiker Anspruch auf die Gage abzüglich ersparte Aufwendungen (was den Gewinn praktisch geschmälert hätte wenn der Auftritt stattgefunden hätte). Wenn der Besteller dann einen neuen Termin hat, dann muss er grds. wieder einen neuen Vertrag mit neuer Gage mit dem Musiker vereinbaren, wenn der noch will und Zeit hat. Was dann im Ergebnis ausgehandelt wird, hängt ansonsten von den oben schon angesprochenen "weichen" Faktoren ab.

Grüße
 

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