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Frage zu "after Break" und "gegen 60/40" Deal

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Faedde
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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu einer Abrechnungsgeschichte, wenn ich Künstler xy für folgende Möglichkeiten geboten bekomme:

Angebot 1: 1000€ gegen 60/40
Angebot 2: 2000€ gegen 60% after Break

Sehe ich das richtig, dass der Künstler bei Angebot 1 die 1000€ PLUS 60% ab der ersten verkauften Karte erhält? Und bei Angebot 2: was darf ich alles bis zum Break berechnen? Hallenmiete, PA/Licht, Hotel, auch Werbung und Unterkunft und Catering? Wie ist es mit der GEMA?

Hoffe ihr könnt kurz Licht in mein Dunkel bringen. :)

Danke und liebe Grüße...
 
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In dem Fall würd ich direkt beim Künstler nachfragen, was er damit genau meint, die Phrasen sind ja alles andere als unmissverständlich und deutlich formuliert.

Meine subjektive Interpretation wäre:

1: Der Künstler bekommt 1000 € + 60 % der Karten-Einnahmen
2: Der Künstler bekommt 2000 € + (sobald der 60 % Anteil an den Karten Einnahmen die 2000 € übersteigt, 60 % der Karteneinnahmen)

Aber wie gesagt, deutlich formuliert sind die Angebote nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerhard Eichberger


Das erste Angebot heißt, der Künstler bekommt 60 % der 1.000 Euro übersteigenden Kartenverkäufe. Werden also nur Karten um 800 Euro umgesetzt, bekommt der Künstler nichts. Werden mit den Eintrittskarten beispielsweise 1.500 Euro eingenommen, so bekommt der Künstler 60 % von 500 Euro, also 300 Euro.

Das zweite Angebot bedeutet, daß der Künstler vom Break-Even minus 2.000 Euro übersteigendem Karteneinnahmebetrag 60 % bekommt.

Was von beiden für den Künstler günstiger ist, kommt auf den Einzelfall an.
In beiden Fällen gilt: Bringt der Künstler zuwenig Gäste, dann steigt er leer aus.
Im zweiten Fall bekommt der Künstler auch dann nichts, wenn die Kosten des Konzertes zu hoch sind, was beim ersten Fall nicht so ist.

Dies sind übrigens in Wien übliche Konditionen, wenngleich dort meist von 70 % die Rede ist.


Gerhard
 
Also ich finde das etwas merkwürdig formuliert und blicke ehrlich gesagt nicht ganz durch. Erstmal kenne ich es so, dass das "gegen" soviel wie bedeutet wie "entweder, oder". Im 2. Beispiel würde das also heissen, dass ihr eine Garantie von 2000 Euro habt, die ihr in jedem Fall bekommt. Liegen die 60% der Einnahmen nach dem Break, also nach Abzug der Kosten des Veranstalters, über eurer Garantie, dann verfällt die Garantie und ihr bekommt 60% der Einnahmen. Das drückt das "gegen" aus.
In Deutschland gängiger ist allerdings ein Deal, bei dem du eine Garantie kriegst PLUS einen Prozentsatz nach Break. In dem Fall würdest du also 2000 Euro in jedem Fall bekommen und wenn es gut läuft noch 60% der Einnahmen abzgl. der Kosten des Veranstalters oben drauf.

Die 1. Variante ist mir noch nicht untergekommen und ich versteh sie auch nicht. Vor allem ist für mein Verständnis 60/40 das gleiche wie 60%.

EDIT: Eigentlich ist die "Plus-Variante" in ganz Europa sehr üblich. "Versus-Deals (gegen)" kommen häufig in UK vor.

EDIT2:

Kann sein, dass ich die Erklärungen von Gerhard falsch verstehe, aber meiner Meinung nach ist das so nicht ganz richtig.

Das erste Angebot heißt, der Künstler bekommt 60 % der 1.000 Euro übersteigenden Kartenverkäufe. Werden also nur Karten um 800 Euro umgesetzt, bekommt der Künstler nichts. Werden mit den Eintrittskarten beispielsweise 1.500 Euro eingenommen, so bekommt der Künstler 60 % von 500 Euro, also 300 Euro.

Was soll in dem Fall dann das "gegen" bedeuten? Die 1000 Euro sind auf jeden Fall garantiert, so wie es in dem Beispiel steht. Was du beschreibst müsste ja dann einfach heißen: "60% ab Break".
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann man deuten wie man möchte, ein Angebot und auch ein Vertrag muss eindeutige unmissverständliche Formulierungen haben.

sollte man eher so formulieren:


Der Künstler bekommt eine Festgage von 1000 Euro netto (bzw. Brutto, je nachdem) und eine Umsatzbeteiligung von 60 % der Karteneinnahmen

oder:

Der Künstler bekommt eine Umsatzbeteiligung von 60%. Liegt die Umsatzbeteiligung unter 1000€ ist Der Veranstalter verpflichtet eine Mindestgage von 1000€ auszuzahlen.

Alles was nicht wirklich eindeutig beschrieben ist, würde ich nicht unterschreiben.
 
Diese Art der Formulierung ist allerdings so durchaus gebräuchlich, wenn per E-mail "gedealt" wird. Im eigentlichen Vertrag steht das dann natürlich anders bzw. sollte es zumindest.
 
N
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