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comp44
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Hallo!
Ich schreibe gerade an einer Komposition für Frauenchor (SSA) und Klavier und an einer Komposition für Frauenchor (SSA) und Flöte. Wenn ich die Regeln zum Tonsatz beachte, sind ja teilweise Verdopplungen, parallele Stimmführungen usw. nicht erlaubt. Soweit so gut.
Wie ist es aber, wenn Instrumente hinzukommen? Gelten die Regeln des Tonsatzes dann für Chor und Begleitinstrument jeweils separat?
Und wie verhält sich das Ganze, wenn ich dem Chor statt dem Klavier (Begleitinstrument) ein Melodieinstrument als separate (quasi zweite Melodie-) Stimme hinzufüge?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Grüße, comp44
Ich schreibe gerade an einer Komposition für Frauenchor (SSA) und Klavier und an einer Komposition für Frauenchor (SSA) und Flöte. Wenn ich die Regeln zum Tonsatz beachte, sind ja teilweise Verdopplungen, parallele Stimmführungen usw. nicht erlaubt. Soweit so gut.
Wie ist es aber, wenn Instrumente hinzukommen? Gelten die Regeln des Tonsatzes dann für Chor und Begleitinstrument jeweils separat?
Und wie verhält sich das Ganze, wenn ich dem Chor statt dem Klavier (Begleitinstrument) ein Melodieinstrument als separate (quasi zweite Melodie-) Stimme hinzufüge?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Grüße, comp44