Der Seerrrräuber
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Hallo,
Ich weiß nicht genau welches Forum ich dafür bräuchte aber ich bin echt recht in der Zwickmühle.
Folgendes: ICh hab mir bei einem größeren Musik-Laden (nicht Musik-Service ) eine Gitarre bestellt, "blind" weils diese Gitarre nur dort gab und es zu weit zum "Anspielen fahren" war. Naja, sie gefiel mir nicht, also entschloss ich mich von einem Shop-Eigenen Umtausch-Recht Gebrauch zu machen. Naja, diese neue Gitarre (die es ebenfalls nur dort gab) gefiel mir auch nicht, und ich habe sie wieder zurückgeschickt. Jedoch heißt es jetzt, dass dieses Umtausch-Recht das 33tägige Geldzurück-Recht ausschließt. Das mag sein, aber wie verhält sich das jetzt mit dem gesetzlichen Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen?
Das Problem ist: Die ERSTE Lieferung (also von der ersten Gitarre) war vor 15 Tagen, wenn gleich ich das Geldzurück-Anliegen bereits vorgestern bzgl. der ZWEITEN Gitarre eingereicht habe, also noch innerhalb der Frist war. Ausserdem steht in den AGBs erstens, dass das 14tägige Rückgaberecht nicht von den "Extra-Retour-Angeboten" beeinflusst wird und dass diese Frist ab der Lieferung gilt.
Jetzt ist das halt eine Sache die die mir wohl zu meinen Ungunsten auslegen würden: Die erste Lieferung ist ja 15 Tage her, aber ich beziehe mich jetzt ja auf eine Gitarre die erst vorgestern geliefert wurde, jedoch lief das ganze stets unter der gleichen Auftragsnummer.
In den AGBs steht ebenfalls dass die Reklamation mit der Rücksendung der Ware gültig wird, und diese wäre ohne den Feiertag gestern (ich wohne in bayern) innerhalb der Frist geschehen.
Hab ich eine CHance mein Geld doch wieder zu bekommen oder werd ich die Gitarre behalten müssen?
Ich weiß nicht genau welches Forum ich dafür bräuchte aber ich bin echt recht in der Zwickmühle.
Folgendes: ICh hab mir bei einem größeren Musik-Laden (nicht Musik-Service ) eine Gitarre bestellt, "blind" weils diese Gitarre nur dort gab und es zu weit zum "Anspielen fahren" war. Naja, sie gefiel mir nicht, also entschloss ich mich von einem Shop-Eigenen Umtausch-Recht Gebrauch zu machen. Naja, diese neue Gitarre (die es ebenfalls nur dort gab) gefiel mir auch nicht, und ich habe sie wieder zurückgeschickt. Jedoch heißt es jetzt, dass dieses Umtausch-Recht das 33tägige Geldzurück-Recht ausschließt. Das mag sein, aber wie verhält sich das jetzt mit dem gesetzlichen Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen?
Das Problem ist: Die ERSTE Lieferung (also von der ersten Gitarre) war vor 15 Tagen, wenn gleich ich das Geldzurück-Anliegen bereits vorgestern bzgl. der ZWEITEN Gitarre eingereicht habe, also noch innerhalb der Frist war. Ausserdem steht in den AGBs erstens, dass das 14tägige Rückgaberecht nicht von den "Extra-Retour-Angeboten" beeinflusst wird und dass diese Frist ab der Lieferung gilt.
Jetzt ist das halt eine Sache die die mir wohl zu meinen Ungunsten auslegen würden: Die erste Lieferung ist ja 15 Tage her, aber ich beziehe mich jetzt ja auf eine Gitarre die erst vorgestern geliefert wurde, jedoch lief das ganze stets unter der gleichen Auftragsnummer.
In den AGBs steht ebenfalls dass die Reklamation mit der Rücksendung der Ware gültig wird, und diese wäre ohne den Feiertag gestern (ich wohne in bayern) innerhalb der Frist geschehen.
Hab ich eine CHance mein Geld doch wieder zu bekommen oder werd ich die Gitarre behalten müssen?
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