in der Praxis sieht es so aus... streng genommen ist es Augenwischerei
Auch ein Cover ist urheberrechtlich relevant, was hierzulande über die GEMA abgewickelt wird.
Mit selbiger besteht hinsichtlich YT aber Uneinigkeit, dh der/die Rechteinhaber könnten sich an dich wenden.
Bei Material von nicht-Gema Mitgliedern müsstest du dich direkt an selbige wenden und ein ok für das Cover einholen... rein rechtlich. Es geht dabei nicht unbedingt um Geld, sondern die Entscheidungsfreiheit des Künstlers.
GEMA Mitglider räumen das Aufführungsrecht dagegen automatisch ein (durch ihre Mitgliedschaft)
In den USA gibt es die quasi Ausnahme des 'fair use', die Cover Veröffentlichung abdeckt (zumindest habe ich es so interpretiert...), in DE gilt das nicht.
Dh ein Song kann uU auf einem US account gecovert werden, auf einem deutschen nicht...
Ob das alles nett ist oder Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
Ich bin kein Jurist, das ist also meine laienhafte Interpretation - angestossen seinerzeit durch geänderte Soundcloud Bedingungen, bzw dem deutlichen Hinweis auf diesen Sachverhalt.
cheers, Tom