Fantom XR durch Triton Rack ersetzen?

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oppi2000
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Hallo!

Mal eine bescheidene Frage :D :

Ich hätte eventuell vor, mein Triton Rack durch ein Fantom XR Rack umzutauschen! Da ich jedoch schon ein paar Sounds in Songs vom Triton verwende, möchte ich diese auch weiterhin verwenden. Kann man die einfach auf Diskette kopieren und in den Fantom reinladen, und einfach drauf losspielen?

Danke schon mal für Eure Antworten.

LG, Reinhard
 
Eigenschaft
 
Die Triton Sounds wirst Du auch mit dem Fantom nachbauen können. Einfach in den Fantom reinladen geht nicht, da die Sounds nicht im Roland Format vorliegen.
 
Du hast im Fantom einen Sampler drin - Wenn du den Triton nicht vorher verkaufst, müsste es funktionieren die Sound zu sampeln.


bluebox
 
Morgen,
ich würde die auch eher nachbauen. Denn wenn er alles das Sampelt, geht doch ne Menge Zeit und Platz verloren. Halte ich da nicht für so sinnvoll.
mfG
 
Abgesehen von der juristischen Komponente hier, ist das sehr aufwendig.

Ich kann toeti nur zustimmen. Nachbauen ist besser als resamplen.


Topo :cool:
 
Mal was anderes:

Wieso willst du austauschen, ich mag den Triton zwar nicht sooo, aber er ist doch ein Top Gerät.
mfG
 
er meinte sicherlich, das sie sounds von Korg technikern gebastelt worden sind und die da ein (C) drauf haben.
Aber ich glaube nicht, dass da jemand merkt oder so kleinkarriert einen Sound untersucht.
mfG
Thorsten
 
soweit hatte ich mir das schon gedacht.
ich dachte dur bisher, dass ich, wenn ich ein instrument kaufe, damit machen darf, was ich will, ob ich damit nun sample-bibliotheken bastle, eine paltet aufnehme oder ein konzert spiele...
schließlich gehe ich ja beim kauf meines synth keinen weiteren vertag ein(so wie bein microsoft), der mir verbietet das produkt für dieses oder jenes zu nutzen.
 
Man kann bedenkenlos seine Geräte absampeln.
Ist aber relativ aufwendig, da man vorallem bei komplexen Sounds fast jede Taste sampeln muss.
 
Also doch mal kurz zum juristischen Part.

Wenn man einen Synth kauft, erwirbt man das Nutzungsrecht an den Sounds. Dieses Recht ist quasi Hardware mäßig gebunden an den Synth. Man ist nicht Eigentümer der eigentlichen Sounds, das ist der Synth/Soundhersteller.
Man ist also lediglich Eigentümer des Nutzungsrechts. Im Rahmen dieses Nutzungsrechts, kann man resamplen soviel man will.
Verkauft man nun den Synth, verkauft man auch gleichzeitig das Nutzungsrecht an den Sounds. Hart ausgelegt heißt das, dass man das Resample nicht mehr nutzten darf.
In der Praxis für den Home User, kräht sicherlich kein Hahn danach, falls man die Sounds doch nutzt.
Aber im profesionellen Bereich gibt es gerade zu diesem Thema schon einige sehr interessante Rechtsstreitigkeiten.

Kurz noch zu Microsoft : die können in ihre Lizenzbedinungen soviele Beschränkungen reinschreiben wie sie wollen. Kauft man das Nutzungsrecht an der Software und wird damit Eigentümer dieses Rechts, kann man damit in Deutschland machen was man will.
Bei Miete sieht das anders aus, da wird man nur Besitzer eines Rechts, aber nicht Eigentümer. Hier kann der Lizenzgeber (z.B. Microsoft) Beschränkungen "anordnen".

Aber das ganze gilt nur für Deutschland. In anderen Ländern herrschen andere Sitten............. :screwy:

Ich will das hier nicht ausarten lassen...muss mich aber ab und zu beruflich mit diesem Thema rumschlagen.


Topo :cool:
 

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