
Colorado
Registrierter Benutzer
Stellt euch folgende (abstrakte) Situation vor:
Vermieter A und Mieter B schließen einen Mietvertrag. Darin ist festgelegt, dass die Grundsteuer "nach Aufforderung" zu zahlen sei. Nach einer bestimmten Zeit X, wechselt der Vermieter (ergo: Vertrag zwischen A und B wird gekündigt, B schließt Vertrag mit neuem Vermieter C). Der neue Vermieter C war vorher der "Obervermieter" von A.
Nach einer weiteren Zeit meldet sich Vermieter A wieder. Er habe nach verlorenem Rechtstreit mit C einen Teil der Grundsteuer von damals an diesen zu zahlen. Er fordert daher den Mieter B auf, seinen Anteil für die "gemeinsam verbrachte" Zeit X zu zahlen. Der Vermieter A sei, laut Vertrag, berechtigt, die Grundsteuer weiter zu berechnen, die Zahlungsverpflichtung ende nicht gleichzeitig mit dem Mietverhältnis.
(Im Vertrag steht beim von A genannten Absatz nur: "Grundsteuer: Nach Aufforderung")
Frage: Darf der das?
Ich hoffe, es war nicht zu konfus geschrieben. Oder zu konkret. :screwy: Auf alle Fälle Danke an alle, die versuchen, den Text zu verstehen!
Vermieter A und Mieter B schließen einen Mietvertrag. Darin ist festgelegt, dass die Grundsteuer "nach Aufforderung" zu zahlen sei. Nach einer bestimmten Zeit X, wechselt der Vermieter (ergo: Vertrag zwischen A und B wird gekündigt, B schließt Vertrag mit neuem Vermieter C). Der neue Vermieter C war vorher der "Obervermieter" von A.
Nach einer weiteren Zeit meldet sich Vermieter A wieder. Er habe nach verlorenem Rechtstreit mit C einen Teil der Grundsteuer von damals an diesen zu zahlen. Er fordert daher den Mieter B auf, seinen Anteil für die "gemeinsam verbrachte" Zeit X zu zahlen. Der Vermieter A sei, laut Vertrag, berechtigt, die Grundsteuer weiter zu berechnen, die Zahlungsverpflichtung ende nicht gleichzeitig mit dem Mietverhältnis.
(Im Vertrag steht beim von A genannten Absatz nur: "Grundsteuer: Nach Aufforderung")
Frage: Darf der das?
Ich hoffe, es war nicht zu konfus geschrieben. Oder zu konkret. :screwy: Auf alle Fälle Danke an alle, die versuchen, den Text zu verstehen!
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