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Ex-Sänger meldet Texte bei der GEMA an - alte Aufnahmen noch legal nutzbar?

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Dark Seven
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Hallo!

Ich konnte leider nichts mit der SuFu finden, ein Problem ist auch, dass ich, was Rechtsangelegenheiten angeht, nicht unbedingt eine Riesenleuchte bin...

Eine bekannte Band hat sich von ihrem Sänger getrennt - oder er von ihr, wie auch immer... Fakt ist, dass er deswegen sauer ist und seine Texte angeblich bei der GEMA angemeldet hat, um eine weitere Nutzung durch die Band zu verhindern.

Die Frage ist nun, inwieweit der Band gestattet ist, alte Aufnahmen zu verwenden. Geld wollen sie damit nicht verdienen, sie nutzen die Songs (mit Gesang) bloß zu Demonstrationszwecken bei MySpace und Co., außerdem sind noch einige Exemplare der limitierten CD vorhanden, die sie kostenfrei als Demo verteilt haben.
Dürfen sie die Tracks inklusive Gesang weiterhin als Demos präsentieren (ob auf CD oder im Netz)?
Außerdem hat er sich wohl das Layout der EP sichern lassen oder will dies noch tun. Darf die Band die restlichen Datenträger danach noch verteilen?

Inwieweit ist es nötig oder sinnvoll, den Gesang von den Songs zu entfernen (was keine große Sache wäre), um diese dann noch im Internet als Hörproben anzubieten?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

MfG
--
 
Eigenschaft
 
Fakt ist, dass er deswegen sauer ist und seine Texte angeblich bei der GEMA angemeldet hat, um eine weitere Nutzung durch die Band zu verhindern.

1.) Fakt oder nur beleidigte Ankündigung?
2.) Durch eine "Anmeldung bei der GEMA" lässt sich eine Aufführung (Livekonzert) oder Cover-Veröffentlichung auf Tonträger NICHT verhindern! Manche beleidigte Leberwürste sind sehr schnell solcher Meinung. Da liegt aber jeder falsch.
3.) Richtig ist vielmehr, dass für eine Nutzung (zukünftig) GEMA-Lizenzgebühren fällig wären, falls die Leberwurst tatsächlich GEMA-Mitglied werden und einen Berechtigungsvertrag unterschreiben sollte.
Das hieße für die Zukunft: die Aufführung des Werkes mit dem verwertungsrechtlich geschützten Text wäre FÜR DEN VERANSTALTER lizenzpflichtig. Und eine eventuelle Veröffentlichung auf Tonträger für denjenigen, der den Tonträger veröffentlicht (Band oder Label).
4.) Ob aus einer verbalen Sauermilch-Ankündigung Realität wurde, kann man durch eine Anfrage bei der GEMA eruieren, ob ein Titel "A" mit dem Textdichter "B" bei der GEMA als Werk gemeldet wurde. Falls nicht - steht dem TExtdichter für die Nutzung des Werkes ALLERDINGS AUCH eine Verwertungsgebühr im Verhältnis zur üblichen GEMA-Verwertungslizenz zu.


Außerdem hat er sich wohl das Layout der EP sichern lassen oder will dies noch tun. Darf die Band die restlichen Datenträger danach noch verteilen?

Das glaube ich im Allgemeinen kaum, weil die Anmeldung einer Bildmarke beim DPMA auch ein paar hundert Euro kostet! Falls doch, wäre anwaltlicher Rat zu empfehlen!

Inwieweit ist es nötig oder sinnvoll, den Gesang von den Songs zu entfernen (was keine große Sache wäre), um diese dann noch im Internet als Hörproben anzubieten?

Eine Band sollte prinzipiell bestrebt sein, nur solche Streams oder Demos zu multiplizieren, die ihrem aktuellen LineUp entspricht. Es macht allgemein keinen Sinn, eine Stimme zu multiplizieren, die später nicht live oder auf Tonträger der Realität entspricht. Insofern: Songs neu einspielen oder neue Vocals drübersingen und dann hat es sich. Die Verwertung der bisherigen Texte ist ohnehin lt. UrhG weiterhin möglich, da das Werk unzweideutig bereits veröffentlicht ist.

lg.
 
1.) Fakt oder nur beleidigte Ankündigung?

Er ist sauer, das ist Fakt. Außerdem hat er zur Band gesagt, dass er die Texte angemeldet hätte. Ob das wirklich stimmt, hat sie nicht geprüft.


Die Verwertung der bisherigen Texte ist ohnehin lt. UrhG weiterhin möglich, da das Werk unzweideutig bereits veröffentlicht ist.

Was heißt das ganz genau? Dass die CD weiterhin verteilt werden darf, da er als Sänger auf der Rückseite vermerkt ist?
Oder sogar, dass der Nachfolger die Texte ebenfalls singen dürfte, egal, was die "Leberwurst" tut?
 
Oder sogar, dass der Nachfolger die Texte ebenfalls singen dürfte, egal, was die "Leberwurst" tut?

JEDER auf diesem Globus darf einen Text singen oder ein Werk wieder aufführen, wenn es denn einmal veröffentlicht ist!! Einmal veröffentlich heißt, dass ein Autor die neuerliche Aufführung oder Verwertung nicht mehr untersagen kann.

Den Textdichtern oder Komponisten steht für eine Verwertung (Live-Aufführung oder Einspielung auf tonträger) allerdings eine Lizenzgebühr zu. Ist ein Textdichter oder Komponist Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA), nimmt die GEMA dafür das Inkasso wahr und verteilt den Income zu einem bestimmten Verteilschlüssel an den/die Autor/en.

Ist Textdichter oder Komponist nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, so hat er trotzdem Anspruch auf eine Verwertungsgebühr. Diese sollte sich aber an der üblichen Lizenzgebühr der Verwertungsgesellschaft orientieren. Es kann also niemand durch eine überzogene und fiktive Verwertungsgebühr die Verwertung durch Dritte unmöglich - sprich unbezahlbar - machen und dadurch das UrhG aushebeln.

lg.
 
JEDER auf diesem Globus darf einen Text singen oder ein Werk wieder aufführen, wenn es denn einmal veröffentlicht ist!! Einmal veröffentlich heißt, dass ein Autor die neuerliche Aufführung oder Verwertung nicht mehr untersagen kann.

Den Textdichtern oder Komponisten steht für eine Verwertung (Live-Aufführung oder Einspielung auf tonträger) allerdings eine Lizenzgebühr zu.

Ich sehe gerade, dass ich zu schreiben vergaß, dass die Band nicht bereit ist, für die Nutzung Geld zu entrichten.

Die Texte will sie eigentlich ohnehin in Zukunft nicht mehr verwenden, was ist nun aber genau mit den Aufnahmen? Ist es den Musikern kostenfrei gestattet, die Demos weiterhin als ihre zu präsentieren, bis es etwas Neues gibt?
 
Ich sehe gerade, dass ich zu schreiben vergaß, dass die Band nicht bereit ist, für die Nutzung Geld zu entrichten.

Nutzung bei Liveaufführung --> die GEMA-Gebühr hätte der Veranstalter zu bezahlen und nicht die Band, wenn sie verwertungsrechtlich geschütztes Material aufführt.

Nutzung bei Tonträgerveröffentlichung --> Zahlungspflichter wäre die Band. Will man nichts bezahlen --> Finger weg!
ABER: ein neuer Tonträgerpressauftrag mit den vakanten Titeln dürfte wohl ohnehin nicht geplant sein (weshalb ich jetzt auch nicht auf das Handling von Promos eingehe). Nur dann wäre die GEMA zu informieren bzw. das Presswerk müsste für die mechanischen Rechte einkassieren. Ob Altaufnahmen wie Beton im Keller liegen oder als Demos an irgendwelche Veranstalter verschickt werden, kann doch ohnehin keiner kontrollieren.

EDIT: Online-Streams würde ich von der Website oder Portalen entfernen, um unangreifbar zu sein!

Die Texte will sie eigentlich ohnehin in Zukunft nicht mehr verwenden, was ist nun aber genau mit den Aufnahmen? Ist es den Musikern kostenfrei gestattet, die Demos weiterhin als ihre zu präsentieren, bis es etwas Neues gibt?

Dann würde ich subjektiv auch das Demo nicht mehr verteilen, weil es - wie schon erwähnt - kein reelles Bild des Live-Acts mehr widerspiegelt. Oder: den neuen Sänger "kurz" ins Studio schicken und auf die bestehenden Tapes neu draufsingen.

lg.
 
hallo,
solange euer sänger noch nicht seine songs bei der gema angemeldet hat, könnte er tatsächlich die verwendung seiner textlichen und musikalischen ideen verbieten.

im falle einer gemamitgliedschaft ist das nicht mehr möglich.
das gemeinsame werk könnte ihr dann öffenltich aufführen ohne ihn um erlaubnis zu fragen, nur werden dann die üblichen gemagebühren fällig .
 

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