• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Erstes Album, was beachten beim Veröffentlichen?

M
Malzzi
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
16.10.24
Registriert
26.05.17
Beiträge
41
Kekse
0
Hallo liebe User von Musik-Borad,
ein Freund und ich haben vor einigen Monaten die Liebe zur Musik-Produktion gefunden und haben vor in den nächsten Wochen unser erstes kleines Album mit ca. 6-7 Tracks zu veröffentlichen. Wir sind quasi Neulinge in diesem Bereich und machen das ganze vorerst als Hobby.

Wie ihr euch sicherlich denken könnt, haben wir recht wenig Ahnung von der Materie in Sachen veröffentlichen von Liedern bzw. Alben. Das ganze soll kostenlos und als digitaler Download angeboten werden. Doch wie sieht das ganze Rechtlich aus? Ist es notwenig seine Lieder mit einem Copyright zu versehen? Was müssten wir im Allgemeinen beachten? Wir wollen da keine kosten und Mühen sparen und wenn möglich keine "Fehler" beim veröffentlichen machen.

Es wäre sehr lieb von euch, wenn ihr ein paar Neulinge etwas Hilfestellung geben könntet. MfG
 
Eigenschaft
 
OK, ihr habt euch also in ein paar Monaten alles zum Recording, Mixing und Mastering draufgeschafft, um veröffentlichungsreife Produktionen auf die Beine zu stellen.

Naja, dann muss nur noch die Mühe aufgebracht werden, die Suchfunktion des Musik-Borads zu nutzen, um oben genannte Fragen zu klären. Andere Informationsquellen sind natürlich auch erlaubt.

Viel Glück und Spaß auf jeden Fall. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
@Signalschwarz,
Erstmal danke für deine Antwort.
Ganz so ist es nicht. Ich habe mir in laufe der letzten Jahre ein kleines aber feines Home Studio aufgebaut. Seit ca. 4 Jahren nehme ich Songs selber auf (bisher aber unveröffenrlicht). Der besagte Kollege und ich haben allerdings erst vor ein paar Monaten zusammengefunden, so war das gemeint. ^^

Wenn es im Forum schon Threads zu dem Thema gibt, werde ich mich da mal auf die Suche machen. Lg
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Achso, dann habe ich das teilweise falsch verstanden.

Im richtigen Forumbereich für deine Recherche bist Du auf jeden Fall schon mal.
 
@edit Eure zwischenz. Posts hatte ich noch nicht gesehen.

. . . die Liebe zur Musik-Produktion gefunden und haben vor in den nächsten Wochen unser erstes kleines Album mit ca. 6-7 Tracks zu veröffentlichen.
Nun ja, die Skepsis klang ja schon an. Ich kenne eure skills nicht, aber es ist für meine Begriffe etw. zu ambitioniert geplant. Selbst wenn ihr das schnell einspielen könnt und eine akustisch geeignete Räumlichkeit dafür habt, muss das einer (arrangieren), Mixen und mastern können. Dafür brauchts tontechnisches Wissen, was man nicht im Handumdrehen lernt; ist nicht umsonst ein Beruf!
Aber, watt solls - lieber so la la raushauen als gar nicht! Nur nicht zu schnell entmutigen lassen, trotz der gen. Bedenken!
. . . Das ganze soll kostenlos und als digitaler Download angeboten werden.
Dafür gibts digitale Vertriebe (z. B. Tunecore, Recordjet, u. a.); ich weiß aber nicht, ob die auch Sachen für umme raushaun. Über die bekäme man auch sog. LC-Codes (bzw. Labelcode) und ISRC-Codes, mit denen die Werke eindeutig identifizierbat sind; VÖ mit diesen Codes ist eigentl. die Regel; sonst wäre es eine, wie soll man sagen - ´graue VÖ´? Die Codes sind ansonsten eigentl. aber nur abrechnungstechn. relevant. Mit solchen Codes hätte man (so meine ich) jedoch eindeutige Zuordnung zum Urheber geschaffen. Das leitet zur nächsten Frage über:
Doch wie sieht das ganze Rechtlich aus? Ist es notwenig seine Lieder mit einem Copyright zu versehen? . . . Wir wollen da keine kosten und Mühen sparen . . .
Da hilft im Zweifel nur notarielle Hinterlegung. Dafür gibts auch mind. einen Onlinedienst, den ihr aber selber finden müsst. Ich mach sonst zu viel Werbung für die... Wenn es Ärger gibt, müsst ihr halt beweisen können, dass ihr zum Zeitp. X im Besitz der Werke ward. Das geht altern. nur mit einer belegbaren VÖ; ggf. auch Liveauftritt mit (gedruckter) Ankündig. und Mitschnitt/Zeugen. Mit dem berühmten Einschreiben an sich selbst funkt. es auf jeden Fall NICHT!

Natürl. lassen sich Stücke auch einfach bei Youtube o.ä. hochladen. Ob das aber als Nachweis genügt; da würde ich mich nicht drauf verlassen. . . . weiß ich letztlich nicht . . .

So, alles Weitere müsst ihr nun selber rausbekommen!
Ergänzungen und Richtigstellungen sind erwünscht, falls nötig ;)

Da ich im Forum keine Rechtsberatung machen darf, weise ich darauf hin, dass der Post lediglich meine eigene Einschätzung widergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @adola , vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort auf meine Frage!

Selbst wenn ihr das schnell einspielen könnt und eine akustisch geeignete Räumlichkeit dafür habt, muss das einer (arrangieren), Mixen und mastern können. Dafür brauchts tontechnisches Wissen, was man nicht im Handumdrehen lernt; ist nicht umsonst ein Beruf!
Nun, wir müssen da zugeben, dass wir beide in diesem Bereich auch noch nicht all zu sehr viel Erfahrungen gesammelt haben. Ich zu meinem Teil beschäftige mich seit einigen Wochen intensiv mit dem Thema "abmixen" (Stimme im Verhältnis zur Musik (höhen, tiefen, mitten), Bass, Schlagzeug, Gitarre und eventuell eingesetzte Syhnts). Das ganze kann ich da natürlich noch nicht zu 100 Prozent beherrschen, vielleicht Lachen mich da auch einige Musikproduzenten aus. Doch letztendlich macht die Übung den Meister. :)


Dafür gibts digitale Vertriebe
Davon habe ich auch schon gehört. Da müsste ich mich diesbezüglich mal genauer Informieren. Auf jeden Fall ist dies ein erster Anhaltspunkt.

So, alles Weitere müsst ihr nun selber rausbekommen!
Das werden wir und Bedanken uns für deine Antwort!

MfG!
 
Hi:hat:

Zum Rechtlichen. Erstmal, ich komme aus der Schweiz. Es ist gut möglich dass die Gesetzesparagraphen in Deutschland etwas abweichen, aber im Grossen und Ganzen wirds vermutlich praktisch identisch geregelt sein.

Ein Copyright braucht ihr eigentlich nicht. Ihr seid automatisch Urheber mit allen Rechten, wenn der Song von euch kommt. Die Frage ist, wie ihr das beweisen könnt. Eine Möglichkeit wurde bereits genannt: Notariell bescheinigen lassen. Da gibts aber was viel Einfacheres und Kostengünstigeres: Schickt euch ein versiegeltes Paket per Einschreiben, mit eurer CD, an euch selbst. Das Paket darf nicht geöffnet werden, und muss gut aufbewahrt werden. Falls euch irgendwann mal jemand wegen Plagiats einklagen sollte, oder ihr jemanden einklagen wollt, der euch eure Ideen klaut, habt ihr jederzeit ein Beweis mit Datum, dass das Album von euch ist. Das reicht vollkommen aus vor Gericht.

Ich vermute mal, die GEMA hat die selbe Funktion wie bei uns die SUISA. Die verteilen die Tantiemen. Wenn das Album eh kostenlos zu haben ist, erübrigt sich eine Anmeldung des Albums, da es eh kein Geld zu verteilen gibt.

Mit digitalen Vertrieben kenne ich mich nicht aus. Gut möglich, dass ihr da Verträge unterzeichnen müsst, und es dann etwas komplizierter wird.. Der oben genannte Ansatz wäre zB für Plattformen wie Youtube eine ganz einfache Lösung, wo man die Daten einfach kommentarlos hochladen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Einschreiben müsste doch auch in Deutschland rechtlich standhalten, dafür sind Einschreiben doch da?

Beweis hab ich nicht direkt, nur Aussagen eines Tonstudiomenschs, und die mündliche Bestätigung von der SUISA. Das ist allerdings ca 15 Jahre her.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Kleiner Einwurf: Ich finde diese Angst vorm Songklau ziemlich unbegründet. Wenn der Song wirklich so der Hammer ist, wird das Label doch eher versuchen, eine solche Band mit Hitpotenzial an sich zu binden. Und der Song muss ja erstmal wahrgenommen werden, bevor er geklaut werden könnte - also in dem Moment, wo Madonna anfängt, Eure Musik zu hören, kann doch auch Eure Band nicht mehr ganz unbekannt sein. Und das macht das Risiko für den Klauenden viel zu groß, weil es dann irgendwo Konzertmitschnitte, Zeitstempel von Uploads und genug Konzertbesucher als Zeugen gibt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Schickt euch ein versiegeltes Paket per Einschreiben, mit eurer CD, an euch selbst. Das Paket darf nicht geöffnet werden, und muss gut aufbewahrt werden
Und wie willst du beweisern, dass du dir selber nicht ein leeres Paket zugeschickt hast, in das du ´nachträglich´ die CD reingepackt und das Paket dann erst verschlossen hast? Das besteht vor keinem Gericht, außer vll., du kannst lässt das Verschließen bezeugen. Aber dann läuft die Methode ad absurdum.
 
Kleiner Einwurf: Ich finde diese Angst vorm Songklau ziemlich unbegründet.
Es gibt Leute, die da ganz andere Erfahrungen gemacht haben. Bis dahin, dass ein Fragment in der Fernsehwerbung genutzt wurde. Da war es schon gut, dass die Betroffenen was in der Hand hatten...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
ann man bei jeder Poststelle gegen eine kleine Gebühr machen lassen......
Aha! Das geht vermutl. aber nur in der SUI. So eine Möglichkeit ist mit von der Dt. Post nicht bekannt.

Aber vll. wieder etw. zurück zur Ausgangsfrage was bei einer VÖ zu beachten sein kann, die kostenlos downloadbar ist und für die man einen Urhebernachweis führen kann. Ich vermute mal, dass man bei VÖ, die nicht über einen Digitalvertrieb laufen im Besonderen darauf achten muss, die Urheberschaft nachweisen zu können, sofern einem die Stücke wirkl. wichtig sind. Also, wenn man selber nach Youtube, etc. hochläd. Selbst wenn ein Youtube-Upload als Nachweis gelten würde, wäre es vermutl. eine elende Odysse an die Daten zu kommen.

Die Digitalvertriebe machen es einem da leichter und stellen die Stücke kommerziell in Streamingplattformen ein (wahrsch. nicht kostenlos, oder?) und vergeben ggf. die schon erwähnten Codes zur Identifikation. ISRC kann man wohl auch selber für sich kaufen hier: https://www.isrc.de/ISRC-Fragen-und-Antworten.php#07 Da gibts auch weitere Infos.

Vll. ist mein Gedanke mit dem Code auch überflüssig oder Unsinn; keine Ahnung. Mir scheint zmd., dass eine VÖ mit Code ´sauberer/offizieller´ ist und ein Urheberschaftsnachweis damit ab dem VÖ-Zeitp. +/- gegeben wäre.

Wer weiß mehr darüber; wie macht ihr es? Ich kann nur wiedergeben, was ich mir angelesen habe, um aus ähnl. Anlass wie @Malzzi meinen Informationsbedarf zu decken; bin aber leider auch nicht der absolute ´Checker´. Ich finde das Thema aber allg. wichtig, denn es tauchen dazu immer wieder die gl. Fragen auf; auch von langgedienten Kollegen. Warum bleibt dieses Thema für die meisten Mucker unbek. Land?
 
Für sowas gibt es doch Notare oder nicht? Ist sicherlich nicht die günstigste Variante, aber wenn man schon glaubt einen potentiellen Schatz zu besitzen dann wäre das doch wohl die sicherste Lösung. Diese Nummer mit dem Einschreiben halte ich für eine urbane Legende aus Musikerkreisen. Hat das jemals schon funktioniert? (Und wurde das jemals schon gebraucht?)
 
wenn man schon glaubt einen potentiellen Schatz zu besitzen
Es geht ja nicht unbedingt um einen Schatz, sondern vielleicht eher darum zu vermeiden, dass jemand anders ein Werk - möglichst auch noch kostenlos ... - für etwas benutzen könnte, dass dem Urheber nicht passt.

Diese Nummer mit dem Einschreiben halte ich für eine urbane Legende aus Musikerkreisen. Hat das jemals schon funktioniert? (Und wurde das jemals schon gebraucht?)
Zur rechtlichen Seite kann und will ich - jedenfalls direkt - nichts sagen; ich beschränke mich auf einen Hinweis: https://www.musiker-board.de/threads/urheberrecht-beweisen.82082/
 
ich beschränke mich auf einen Hinweis:
Danke! Guter Hinweis, denn da stand ein Aspekt drin, an den ich gestern garnicht dachte - nämlich die Anfertigung einer Glasmaster-CD, die für die CD-Pressung benötigt wird.

Die Ausgangsfrage war zwar ´digitaler Download´ und nicht die CD-Pressung. Da aber die Grundfrage nach dem Schützen eines Werkes auch hier wieder großen Raum einnimmt, finde ich den Einwurf nützlich.

Ein Glasmaster, das von einem Presswerk erstellt wird hat natürl. ein Auftrags- und Herstellungsdatum, das mit dem Auftraggeber verknüpft ist. Allerdings muss man wissen, dass Presswerke erst ab einer dreistelligen Anzahl von Pressungen ein Glasmaster anfertigen (bei Hofa schon ab 100!).
 
Hey @Malzzi
Hat sich bei euch was getan; seid ihr weiter gekommen?
Wie seid ihr nun vorgegangen, falls ihr weitergemacht habt? Wäre interessant, so einen konkreten Fall mal mitzulesen, denn in der prakt. Umsetzung, stellen sich manche Fragen doch anders dar, als bei einer rein theoret. Betrachtung.
Meist erfährt man leider nicht, wie die Projekte dann realisiert werden und ausgehen...

LG
 
Hi:hat:

Zum Rechtlichen. Erstmal, ich komme aus der Schweiz. Es ist gut möglich dass die Gesetzesparagraphen in Deutschland etwas abweichen, aber im Grossen und Ganzen wirds vermutlich praktisch identisch geregelt sein.

Ein Copyright braucht ihr eigentlich nicht. Ihr seid automatisch Urheber mit allen Rechten, wenn der Song von euch kommt. Die Frage ist, wie ihr das beweisen könnt. Eine Möglichkeit wurde bereits genannt: Notariell bescheinigen lassen. Da gibts aber was viel Einfacheres und Kostengünstigeres: Schickt euch ein versiegeltes Paket per Einschreiben, mit eurer CD, an euch selbst. Das Paket darf nicht geöffnet werden, und muss gut aufbewahrt werden. Falls euch irgendwann mal jemand wegen Plagiats einklagen sollte, oder ihr jemanden einklagen wollt, der euch eure Ideen klaut, habt ihr jederzeit ein Beweis mit Datum, dass das Album von euch ist. Das reicht vollkommen aus vor Gericht.

Ich vermute mal, die GEMA hat die selbe Funktion wie bei uns die SUISA. Die verteilen die Tantiemen. Wenn das Album eh kostenlos zu haben ist, erübrigt sich eine Anmeldung des Albums, da es eh kein Geld zu verteilen gibt.

Mit digitalen Vertrieben kenne ich mich nicht aus. Gut möglich, dass ihr da Verträge unterzeichnen müsst, und es dann etwas komplizierter wird.. Der oben genannte Ansatz wäre zB für Plattformen wie Youtube eine ganz einfache Lösung, wo man die Daten einfach kommentarlos hochladen kann.

Also wenn ein Durchbruch erwartet wird, sollten die Songs trotzdem bei der GEMA bei uns in Deutschland gemeldet werden. Gibt ja nicht nur Tantiemen für die Pressung von CD's sondern auch für das Abspielen bei Radiostationen, für Auftritte auch wenn man seine eigenen Songs spielt (nur ggf. blöd wenn man Sie selbst veranstaltet) und mit der Meldung bei der GEMA schätzungsweise auch bei der SUISA sollte das Copyright belegbar sein. Die haben ja auch in einer gewissen Form die Pflicht zu prüfen ob diese Songs nicht schon selbst bei Ihnen gemeldet sind. Was noch dazu kommt und gerade bei Radio Airplay in meinen Augen wichtig ist, die Songs bspw. über MPN in den entsprechenden Verteiler kommen um einfach online von den Radiomoderatoren ausgewählt werden können per click. Die Wahrscheinlichkeit dann auch die Gebühren für das Radio Airplay über die GEMA zu bekommen sind dann wesentlich höher als über die alte Zettelwirtschaft

Anmeldung kostet derzeit ~90€ plus 50€ im Jahr. Ob sich das rechnet muss jeder für sich selbst entscheiden.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach die Tracks auf Bandcamp hochladen und alle mit dem Link dahin zuspamen. Ganz einfach.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben