Kiview
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Also, ein Label hat uns angeboten unsere erste CD zu produzieren und uns folgenden Vertrag zugesandt (ein Beispielvertrag).
Soll über ein Jahr laufen, steht aber noch nicht drin.
Wir machen uns ein bisschen Sorgen wegen der Sache mit der Gema, ob wir da nich abgezockt werden.
Hier der Vertrag:
1.Die Künstler erklären rechtsverbindlich, dass Sie die alleinigen Inhaber des Urheberrechtes, Vervielfältigungsrechtes und Veröffentlichungsrechtes an dem Werk haben und daher auch diese Rechte veräußern und übertragen können. Sie sichern zu, dass mit diesem Vertrag Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass Sie über das Werk noch nicht anderweitig verfügt haben. Soweit andere Musiker an den Aufnahmen mitwirken, versichern die Künstler, dass diese keinerlei Rechte an den Musiktiteln haben oder haben werden.
2.Sollte ein Dritter dennoch Ansprüche gegen den Produzenten geltend machen, verpflichten sich die Künstler, den Produzenten bei dessen Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Dritten zu unterstützen. Die Künstler erkennen an, dass Sie dem Produzenten den Schaden ersetzten, falls der Dritter gegenüber dem Produzenten obsiegt.
3.Die Künstler räumen dem Produzenten das ausschließliche und übertragbare Recht zur Vervielfältigung, Vertreibung und Verwertung der Werke weltweit für alle Aufgaben und Auflagen einschließlich aller Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Nutzungsrechtes im Sinne des Urhebergesetztes ein. Dies schließt auch das alleinige Verlagsrecht ein.
4.Die Künstler übertragen dem Produzenten das ausschließliche und übertragbare Recht, das Werk weltweit auszuwerten (Tonträgerproduktionsrecht).
5.Der Produzent verpflichtet sich, das Werk herzustellen und zu verwerten. Dies geschieht innerhalb von 5 Monaten, nachdem der Künstler dem Produzenten das Werk vollständig ausgehändigt hat.
6.Der Produzent verpflichtet sich, die Kosten der Studio-Aufnahme zu tragen, jedoch nicht mehr als 2500,- Brutto. Das Studio wird nur in Absprache und Zustimmung mit dem Produzenten gewählt. Der Inhalt des Tonstudio-Vertrages ist ebenfalls bindend für den Künstler.
7.Der Produzent verpflichtet sich weiterhin, dem Künstler unverzüglich nach Veröffentlichung des Werkes 75 Freiexemplare des Werkes zur Verfügung zu stellen. Sowie 25 Shirts die zur CD hergestellt werden
8.Der Produzent verpflichtet sich für eine ordentliche Aufmachung/Gestaltung des Tonträgers/Booklets Sorge zu tragen. Die Gestaltung können die Künstler ganz nach Wunsch mit einem Grafiker, den der Produzent stellt und bezahlt, wählen. Mindestanforderungen oder Einschränkungen sind: Booklet mehrfarbig, maximal 12 seitiges Booklet, kein Digipack oder Metallverpackung oder ähnlich kostenaufwendige Verpackung. Die Künstler verpflichten sich jedoch bei der Booklet- und CD Gestaltung auf geltendes Recht zu achten. (Beispiel: Runen)
9.Der Produzent verpflichtet sich um angemessene Werbung.
10.Der Produzent hat den Künstlern regelmäßig Rechenschaft über die Verkaufsbilanz des Werkes abzulegen.
11.Zur Herstellung und Veröffentlichung von sog. Merchandise-Artikeln (T-Shirts, Sweatshirts, etc.) unter dem Namen der Band `Minjar` hat der Produzent ebenfalls das Recht.
12.Die Künstler verzichten auf eine Anmeldung bei der GEMA. Der Produzent ist berechtigt, im Rahmen dieses Vertrages einen sog. Gemafreistellungsantrag zu unterzeichnen
13.Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
14.Sollte ein Teil dieses Vertrages nichtig sein, sind die übrigen Teile dennoch rechtsgültig.
Unterschriften:
Produzent Künstler
Soll über ein Jahr laufen, steht aber noch nicht drin.
Wir machen uns ein bisschen Sorgen wegen der Sache mit der Gema, ob wir da nich abgezockt werden.
Hier der Vertrag:
1.Die Künstler erklären rechtsverbindlich, dass Sie die alleinigen Inhaber des Urheberrechtes, Vervielfältigungsrechtes und Veröffentlichungsrechtes an dem Werk haben und daher auch diese Rechte veräußern und übertragen können. Sie sichern zu, dass mit diesem Vertrag Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass Sie über das Werk noch nicht anderweitig verfügt haben. Soweit andere Musiker an den Aufnahmen mitwirken, versichern die Künstler, dass diese keinerlei Rechte an den Musiktiteln haben oder haben werden.
2.Sollte ein Dritter dennoch Ansprüche gegen den Produzenten geltend machen, verpflichten sich die Künstler, den Produzenten bei dessen Durchsetzung der Rechte gegenüber dem Dritten zu unterstützen. Die Künstler erkennen an, dass Sie dem Produzenten den Schaden ersetzten, falls der Dritter gegenüber dem Produzenten obsiegt.
3.Die Künstler räumen dem Produzenten das ausschließliche und übertragbare Recht zur Vervielfältigung, Vertreibung und Verwertung der Werke weltweit für alle Aufgaben und Auflagen einschließlich aller Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Nutzungsrechtes im Sinne des Urhebergesetztes ein. Dies schließt auch das alleinige Verlagsrecht ein.
4.Die Künstler übertragen dem Produzenten das ausschließliche und übertragbare Recht, das Werk weltweit auszuwerten (Tonträgerproduktionsrecht).
5.Der Produzent verpflichtet sich, das Werk herzustellen und zu verwerten. Dies geschieht innerhalb von 5 Monaten, nachdem der Künstler dem Produzenten das Werk vollständig ausgehändigt hat.
6.Der Produzent verpflichtet sich, die Kosten der Studio-Aufnahme zu tragen, jedoch nicht mehr als 2500,- Brutto. Das Studio wird nur in Absprache und Zustimmung mit dem Produzenten gewählt. Der Inhalt des Tonstudio-Vertrages ist ebenfalls bindend für den Künstler.
7.Der Produzent verpflichtet sich weiterhin, dem Künstler unverzüglich nach Veröffentlichung des Werkes 75 Freiexemplare des Werkes zur Verfügung zu stellen. Sowie 25 Shirts die zur CD hergestellt werden
8.Der Produzent verpflichtet sich für eine ordentliche Aufmachung/Gestaltung des Tonträgers/Booklets Sorge zu tragen. Die Gestaltung können die Künstler ganz nach Wunsch mit einem Grafiker, den der Produzent stellt und bezahlt, wählen. Mindestanforderungen oder Einschränkungen sind: Booklet mehrfarbig, maximal 12 seitiges Booklet, kein Digipack oder Metallverpackung oder ähnlich kostenaufwendige Verpackung. Die Künstler verpflichten sich jedoch bei der Booklet- und CD Gestaltung auf geltendes Recht zu achten. (Beispiel: Runen)
9.Der Produzent verpflichtet sich um angemessene Werbung.
10.Der Produzent hat den Künstlern regelmäßig Rechenschaft über die Verkaufsbilanz des Werkes abzulegen.
11.Zur Herstellung und Veröffentlichung von sog. Merchandise-Artikeln (T-Shirts, Sweatshirts, etc.) unter dem Namen der Band `Minjar` hat der Produzent ebenfalls das Recht.
12.Die Künstler verzichten auf eine Anmeldung bei der GEMA. Der Produzent ist berechtigt, im Rahmen dieses Vertrages einen sog. Gemafreistellungsantrag zu unterzeichnen
13.Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
14.Sollte ein Teil dieses Vertrages nichtig sein, sind die übrigen Teile dennoch rechtsgültig.
Unterschriften:
Produzent Künstler
- Eigenschaft