hugheskettner
Registrierter Benutzer
Hallo Forum,
ob es die richtige Ecke ist weiß ich nicht, über die Suche konnte ich nichts zum Suchbegriff "erheblicher Mangel" finden.
Habe mir vor kürzester Zeit einen neuen Bass gekauft.
Am selben Abend habe ich ihn mittels Stimmgerät gestimmt. Die Oktavreinheit habe ich auch noch eingestellt, es waren nur Mikrometer notwendig.
Der Bass hat eine fast gute Saitenlage. Sehr sehr niedrig schon mal.
Meine anderen Bässe habe eine höhere Saitenlage.
Nur fast gut, weil im 6ten Bund schnarrte es auf der A-Saite minimal.
Mein Anschlag ist live relativ stark, aber noch normal.
Ich war aber gerade am aufnehmen. Spielte also sehr kontrolliert mit sehr wenig Anschlag. Und trotzdem auf dem D# ein lispeln. (Auch nicht sofort ab Anschlag, sondern erst 0,5 sek nach "Einschwingen" (?)]
Schnarren in den unteren 12 Bünden, so hab ich gelernt, wäre über die Halskrümmung zu beeinflussen oder zu beheben.
Über den Hals geschaut, wie bereits vor dem Kauf, und die Hohlkehle war sehr gering vorhanden, also geht in die Richtung gerade.
Das schnarren, dachte ich, kein Wunder, zu wenig Hohlkehle oder zu starker Anschlag - muss schnarren. Wobei "zu stark" in dem Fall akademisch ist.
Ich besitze ähnliche Bässe und bin mir über das vorhandensein eines Halsspannstabes im Klaren. Habe aber noch nicht den Hals einstellen müssen bisher oder wollen.
Ich nahm das Abdeckplättchen ab, leuchtete mit der Lampe, und traute meinen Augen nicht, weil die Aufnahme für den Innensechskant stark verkratzt war.
Weiterhin konnte ich den Sechskant als solchen nicht erkennen. Nur etwas metallisches mit einer Öffnung.
Ich verglich das Erscheinungsbild des Innen-6kt mit dem eines ähnlichen Basses den ich besitze. Dort sah ich ein normales Hexagon.
Welcher Innensechskant passen würde konnte ich noch überprüfen, so war der 5mm zu dick. Der 4mm passte so weit, dass ich ihn also weiter hineinstecken konnte.
Aber die Innensechskant Aufnahme fasste nicht!
(Es hätte auch der Unterschied vom metrischen zum amerikanischen Zoll und zwölftel-Zoll oder was auch immer System sein können, dann aber hätte ich wenigstens ein leichtes Berühren der Aufeinanderliegenden Kanten von Schlüssel und Mutter bemerken können - ähnlich wenn ich eine SW 13 mm Mutter mit einem 14er Schlüssel lösen wollte.) Dann würde ich immer noch nicht drehen, sondern durch das metallsiche Geräusch würde ich das vorhandensein von Kanten hören.
Aber der 4er Innensechkant drehte bei der Beaufschlagung mit quasi nicht vorhandenem Drehmoment durch.
Ich kam NICHT dazu, auch nur eine Viertelumdrehung zu machen, ich habe an der Halsstabeinstellschraube nichts verstellt.
Ich bekam den bösen Verdacht, dass etwas mit der Schraube nicht stimmte, dass die Schraube bereits ausgenudelt war! Kaputt, im Eimer, rundgedreht!
(Bemerkung: Ich habe schon diverse andere mechanische Sachen geschraubt, bin mir also über so was wie Anzugsmomente und wie man sie berechnet bewusst.
Auch über die Regel "Nach fest kommt ab.")
Ich informierte den Verkäufer, und dass ich sofort vorbeikomme.
Er bestätigte mir dass die Schraube offenbar rund ist.
Ich sagte ihm, dass ich sie nicht einen Mikrometer gedreht habe.
Ich wies ihn darauf hin, dass ich bereits mit verschiedenen anderen Schrauben Erfahrungen habe, so zum Beispiel aus dem Bereich Auto, und dass ich weiß dass nach fest ab kommen kann.
Aber nur wenn man etwas falsch macht, unter anderem zu fest anzieht.
Ich sagte ihm dass die Halseinstellschraube bereits vor Kauf kaputt war. [Vor meinem Kauf.]
So weit zu gehen mir das Runddrehen der Einstellschraube anzulasten ist der Verkäufer bisher nicht gegangen.
Auf der anderen Seite hat er natürlich auch keine Stellung dazu bezogen, dass er mir vorbehaltlos glaubt, dass ich die Schraube nicht rundgedreht habe.
So. Er schickt das Instrument ein und gibt mir in Kürze bescheid.
Welche Rechte habe ich?
Ich gebe nicht vierstellig aus und lasse mich auf's härteste hinter's Licht führen.
Im Grunde entspricht das wahrscheinlich der Sachmängelhaftung, Gewährleistungsansprüchen wie sie in den ersten 6 Monaten nach Kauf entstehen,
und somit dem allgemeinen Prozedere, vergleiche hier: https://www.verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
Somit ist er quasi in der Pflicht, und muss ausbessern oder wandeln.
Wahrscheinlich bleibt mir rational gesehen nochnicht mal Zwang zur Sorge, außer dass ich mich zunächst beruhigen muss.
ob es die richtige Ecke ist weiß ich nicht, über die Suche konnte ich nichts zum Suchbegriff "erheblicher Mangel" finden.
Habe mir vor kürzester Zeit einen neuen Bass gekauft.
Am selben Abend habe ich ihn mittels Stimmgerät gestimmt. Die Oktavreinheit habe ich auch noch eingestellt, es waren nur Mikrometer notwendig.
Der Bass hat eine fast gute Saitenlage. Sehr sehr niedrig schon mal.
Meine anderen Bässe habe eine höhere Saitenlage.
Nur fast gut, weil im 6ten Bund schnarrte es auf der A-Saite minimal.
Mein Anschlag ist live relativ stark, aber noch normal.
Ich war aber gerade am aufnehmen. Spielte also sehr kontrolliert mit sehr wenig Anschlag. Und trotzdem auf dem D# ein lispeln. (Auch nicht sofort ab Anschlag, sondern erst 0,5 sek nach "Einschwingen" (?)]
Schnarren in den unteren 12 Bünden, so hab ich gelernt, wäre über die Halskrümmung zu beeinflussen oder zu beheben.
Über den Hals geschaut, wie bereits vor dem Kauf, und die Hohlkehle war sehr gering vorhanden, also geht in die Richtung gerade.
Das schnarren, dachte ich, kein Wunder, zu wenig Hohlkehle oder zu starker Anschlag - muss schnarren. Wobei "zu stark" in dem Fall akademisch ist.
Ich besitze ähnliche Bässe und bin mir über das vorhandensein eines Halsspannstabes im Klaren. Habe aber noch nicht den Hals einstellen müssen bisher oder wollen.
Ich nahm das Abdeckplättchen ab, leuchtete mit der Lampe, und traute meinen Augen nicht, weil die Aufnahme für den Innensechskant stark verkratzt war.
Weiterhin konnte ich den Sechskant als solchen nicht erkennen. Nur etwas metallisches mit einer Öffnung.
Ich verglich das Erscheinungsbild des Innen-6kt mit dem eines ähnlichen Basses den ich besitze. Dort sah ich ein normales Hexagon.
Welcher Innensechskant passen würde konnte ich noch überprüfen, so war der 5mm zu dick. Der 4mm passte so weit, dass ich ihn also weiter hineinstecken konnte.
Aber die Innensechskant Aufnahme fasste nicht!
(Es hätte auch der Unterschied vom metrischen zum amerikanischen Zoll und zwölftel-Zoll oder was auch immer System sein können, dann aber hätte ich wenigstens ein leichtes Berühren der Aufeinanderliegenden Kanten von Schlüssel und Mutter bemerken können - ähnlich wenn ich eine SW 13 mm Mutter mit einem 14er Schlüssel lösen wollte.) Dann würde ich immer noch nicht drehen, sondern durch das metallsiche Geräusch würde ich das vorhandensein von Kanten hören.
Aber der 4er Innensechkant drehte bei der Beaufschlagung mit quasi nicht vorhandenem Drehmoment durch.
Ich kam NICHT dazu, auch nur eine Viertelumdrehung zu machen, ich habe an der Halsstabeinstellschraube nichts verstellt.
Ich bekam den bösen Verdacht, dass etwas mit der Schraube nicht stimmte, dass die Schraube bereits ausgenudelt war! Kaputt, im Eimer, rundgedreht!
(Bemerkung: Ich habe schon diverse andere mechanische Sachen geschraubt, bin mir also über so was wie Anzugsmomente und wie man sie berechnet bewusst.
Auch über die Regel "Nach fest kommt ab.")
Ich informierte den Verkäufer, und dass ich sofort vorbeikomme.
Er bestätigte mir dass die Schraube offenbar rund ist.
Ich sagte ihm, dass ich sie nicht einen Mikrometer gedreht habe.
Ich wies ihn darauf hin, dass ich bereits mit verschiedenen anderen Schrauben Erfahrungen habe, so zum Beispiel aus dem Bereich Auto, und dass ich weiß dass nach fest ab kommen kann.
Aber nur wenn man etwas falsch macht, unter anderem zu fest anzieht.
Ich sagte ihm dass die Halseinstellschraube bereits vor Kauf kaputt war. [Vor meinem Kauf.]
So weit zu gehen mir das Runddrehen der Einstellschraube anzulasten ist der Verkäufer bisher nicht gegangen.
Auf der anderen Seite hat er natürlich auch keine Stellung dazu bezogen, dass er mir vorbehaltlos glaubt, dass ich die Schraube nicht rundgedreht habe.
So. Er schickt das Instrument ein und gibt mir in Kürze bescheid.
Welche Rechte habe ich?
Ich gebe nicht vierstellig aus und lasse mich auf's härteste hinter's Licht führen.
Im Grunde entspricht das wahrscheinlich der Sachmängelhaftung, Gewährleistungsansprüchen wie sie in den ersten 6 Monaten nach Kauf entstehen,
und somit dem allgemeinen Prozedere, vergleiche hier: https://www.verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
Somit ist er quasi in der Pflicht, und muss ausbessern oder wandeln.
Wahrscheinlich bleibt mir rational gesehen nochnicht mal Zwang zur Sorge, außer dass ich mich zunächst beruhigen muss.
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