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Erfahrungen mit thesixtyone.com ?

  • Ersteller >Till_Hümbs<
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Ich bin kürzlich auf eine intressante Internetseite zur Onlinepromotion von Musik gestoßen.

Auf http://www.thesixtyone.com/ kann sich jeder Künstler anmelden, seine Songs hochladen und diese sogar zum Verkauf anbieten.
Auch als "Listener" und "Label" kann man sich einen Account anlegen.

Tritt man irgendwelche Rechte ab, wenn man einen Song dort hochlädt (ohne ihn zum kostenpflichtigen Download anzubieten) ?

Hat jemand sonst Erfahrungen mit dieser Internetplattform gemacht?


Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)

Liebe Grüße,

Till
 
Eigenschaft
 
kann mir wirklich niemand weiterhelfen?

oder habe ich im falschen Forum gepostet? :confused: :(
 
Generell würde ich mir erstmal bei neuen Plattformen die Frage stellen, ob es sich lohnt dort zu sein. Und das würde ich daran festmachen, ob dort potentielle Fans meiner Musik zu finden sind. Bei MyOwnMusic oder wie es heißt hab ich uns einfach mal abgemeldet, weil ich mehr und mehr den Eindruck hatte, dass dort eh nur Musiker sind, die ihre eigene Musik reinstellen, aber keine Konsumenten, die ich zu Fans machen könnte. Und dafür wollte ich nicht noch eine extra-Seite mit einem extra-Profil an der Backe haben, was gepflegt werden müsste. Das nur als möglichen Startpunkt für Deine Überlegeungen - wie das konkret bei TheSixtyOne gelagert ist kann ich Dir das nicht beantworten, ich kenn das nicht.

Und bei JEDER solcher Plattformen zum Hochladen von Songs tritt man Rechte ab. Wenn man das nicht täte, dürfte die Plattform den Song nicht abspielen - denn dafür braucht sie das Recht zur digitalen Verbreitung. ;)

Die entscheidenden Dinge sind, ob man dieses Recht nicht-exklusiv vergibt (gut) oder exklusiv (nachteilig, weil man den Song dann NIRGENDWO anders hochladen darf) und was die plattform sonst noch damit anstellen darf. Da musst Du einfach mal auf "terms" klicken und Dir das konzentriert durchlesen. Was mir bei thesixtyone positiv auffällt: Man vergibt - ohne Gewähr, nur nach einem ersten Überfliegen - nur die Rechte, die für die "Funktionalität der Webseite" erforderlich sind (Abschnitt 6.C). Der Betreiber darf also nicht anfangen, die Songs in anderweitigem Kontext zu vermarkten.

Aber lies die Terms of Use doch am besten selbst erstmal und frag dann konkret nach, falls noch etwas offen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Nachtrag aus aktuellem Anlass, da habe ich nämlich gerade eine Entscheidung gefällt: Bevor ich mich in mir unbekannte Plattformen einfuchse, will ich jetzt als erstes mal sehen, wie ich meine Band auf Apples "Ping" reinkriege. Da sind nämlich direkt die zahlreichen iTunes-Nutzer angeschlossen. Lieber dorthin gehen, wo die Fans sowieso schon sind, statt sich in zahllosen Kleinplattformen mit wenigen Nutzern verzetteln.
 
Doch noch ein Wort zu thesixtyone.com - Ich war mal grosser Fan von dieser Seite, einfach, weil ich selbst eine Menge guter Musik entdeckt habe. Meine eigene Band zu promoten wollte mir indes nicht so recht gelingen. Man muss dabei allerdings anfügen, dass die Betreiber vor ca. einem Jahr das Design der Seite grundlegend änderten und es von da an schwieriger wurde, die unbekannten Sachen zu entdecken. Wohlgemerkt, ihr findet noch immer viel, was man noch nicht kennt, aber wenn man diese Bands ersurft, merkt man schnell, dass die bei sich zu Hause jeweils schon ziemlich gross sind. Es droht also bei thesixtyone.com das gleiche Szenario wie bei last.fm - das war am Anfang auch wirklich super. Doch jetzt diktiert leider die Plattenindustrie. So kommt's mir auf jeden Fall vor.

Gruss
Philippe
linus.maybe
 

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