Wäre ein Unter-Vermieter berechtigt, Teile des Equipments, das noch im Proberaum stünde nach einer längeren Zeit von 1-2 Jahren zu verkaufen um dadurch verbliebene Mietschulden auszugleichen, wenn der Unter-Mieter nicht mehr greifbar wäre und weder vollständiger Name noch sonstige Personalien bekannt wären? Lässt sich das sagen oder müsste definitiv der Rechtsweg gegangen werden, bevor der Schritt möglich wäre?
Von welchem Rechtsweg ist eigentlich die Rede?
Natürlich ist der Rechtsweg einzuhalten. Ist nur die Frage, wie der aussieht ...
Wenn es einen Mietvertrag gibt, steht da auch irgendwas über Kaution und Umgang bei Mietschulden oder so etwas. Normal ist doch, dass man seine Mietschulden einfordert. Und zwar schriftlich und dann mit Mahnung und dann mit Androhung von eines einklagbaren Titels. Und dann könnte irgendwann auch die Pfändung des Zeugs, was im Proberaum rumsteht, anstehen.
Das heißt, dass es einen nachweisbaren Weg von Rechnung, nicht bezahlung, Mahnung etc. gibt.
Wenn keine Adresse bekannt ist, sollte die rauszufinden sein. Auch das ist nachweisbar.
Das sind alles Sachen, die man machen kann, ohne dafür einen Anwalt zu bemühen. Wenn man das schon gemacht hat, kann man auch schauen, ob es irgendwo eine kostenlose Rechtsberatung gibt, wo man die letzten Fragen klärt.
Da nachdem, was Du schreibst, aber davon auszugehen ist, dass gar kein Mietvertrag vorhanden ist (weil Du ja sonst den vollen Namen und die letztbekannte Adresse hättest), habt Ihr eine mündliche Vereinbarung getroffen, bei der man allerdings davon ausgeht, dass sie dem entspricht, was allgemein gültig ist, also dass Ihr einen üblichen Mietvertrag geschlossen hättet, hättet Ihr einen geschlossen, wobei Du wieder zurück auf Start bist. Du musst also in irgendeiner Form nachweisen, dass Mietschulden entstanden sind, seit wann und in welcher Höhe und dass Du Dich bemüht hast, die einzutreiben und die Person ausfindig zu machen - überr Freunde, Bekannte etc.
Nur mal by the way: Ich vermute, der Ex-Untermieter hat keinen Schlüssel mehr. Wie hat denn dann eigentlich die Schlüsselübergabe stattgefunden und was war denn dann die Vereinbarung?
Und geht es Dir eher darum, dem einen auszuwischen oder geht es Dir darum, irgendwas von den aufgelaufenen Mietschulden zurück zu bekommen, willst Du sein Zeug haben oder brauchst Du den Platz, den das Zeug des Ex-Untermieters im Proberaum beansprucht?
Nur mal so als Überlegung: Man könnte mal versuchsweise das Zeugs auf ebay-Kleinanzeigen reinsetzen mit der Aufforderung, dass die Person, der das gehört, sich binnen von zwei Monaten bei Dir melden soll. Beziehungsweise, wer weiß, wem das gehört, mit Dir Kontakt aufnehmen soll. Dann hast Du wenigstens irgendwas gemacht, um da Ordnung reinzubringen.
x-Riff