Ich kann ja sagen, dass sowas eigentlich nicht sein kann bei einer neuen Gitarre und Geld zurück fordern. Wie stünden da die Chancen? Ich möchte nicht eine Reparatur für etwas zahlen, was ich mit 100%iger Sicherheit nicht verursacht habe.
Was möchtest du wissen? Wie die rechtliche Situation prinzipiell wäre? (Konkrete Rechtsberatung wäre hier ja sowieso nicht erlaubt.) Und nebenbei bemerkt... wer soll hier einwandfrei nachvollziehen, ob du tatsächlich an dem Halsschaden unschuldig bist oder nicht?
Bei einer neuen Gitarre, die im Laden gekauft wäre, hat man 2 Jahre Gewährleistung (für Schäden, die "bereits an der Gitarre bestanden haben"), wobei innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen müsste, dass der Schaden nicht von Anfang an da war. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Tritt nun ein Mangel auf, hat der Händler das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche (Reparaturen), wenn er das Gerät nicht sofort komplett austauschen will. Er kann aber auch das Gerät austauschen, wenn er das will (das Wahlrecht hat ber der Händler, nicht der Kunde!). Schlagen die Versuche der Nachbesserung (oder gar der Austausch des Gerätes) fehl, so kann der Kunde Preisminderung fordern oder sein Geld zurück.
Darüberhinaus gewähren Händler oft freiwillig Garantie für 2 oder gar 3 Jahre auf die von Ihnen verkauften Produkte, wo sie die Bedingungen selber festlegen können (da es eben eine freiwillige Leistung ist). (Garantie gilt i. d. R. für Schäden, die nach dem Verkauf an einem Gerät auftreten.)
Was das nun genau für ein Schaden ist (Lackriss oder Halsbruch) und wie er entstanden ist (bevor oder nachdem die Gitarre verkauft wurde), muss eben geprüft werden... aber da ist es hier im Forum natürlich schwer bis gar nicht zu ermitteln... s. mein Hinweis aus dem ersten Absatz... Edit: Normalerweise gilt Garantie für Schäden, die trotz sachgemäßen Gebrauchs (und Transports oder Lagerung) entstanden sind. Bei Halsbrüchen ist das IMHO eher nicht der Fall... aber wie gesagt, da entscheiden die genauen Garantiebedingungen...