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Elemente aus Videospielen

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Hallo zusammen!

Zunächst einmal vorweg, bevor ich hier direkt mit Regelverstoßmeldungen bombadiert werde: ich schildere hier zunächst einen speziellen Fall, ich bin aber sicher nicht der erste, der vor diesem Problem steht. Ich denke, es ist als allgemeines Beispiel durchaus akzeptabel.

Ich habe mit einem Freund zusammen einige Tracks erstellt, die Melodien aus Videospielen beinhalten sowie Zitate aus denselben und anderen Quellen beinhalten.
Dies haben wir uns von Anfang an auch so als Prinzip gesetzt, ist also fester Bestandteil unseres Stils.

Um das ein wenig zu klären: wir nehmen uns in der Tat einzelne Melodien und Zitate unverändert (d.h. bezüglich Noten und Takt), im Verlauf werden diese jedoch variiert und es kommen auch komplett eigene Inhalte hinzu.
Der Klang an sich ist nicht mit dem Original vergleichbar (wir verwenden virtuelle Instrumente, die in unseren - ich sage einfach mal ohne groß drüber nachzudenken Dance - Stil passen) und daher ist auch das Drumherum, also die gesamte Atmosphäre, so gesehen Eigenkreation.

Wir haben damit nur mal aus Spaß begonnen, sind jetzt aber (vor allem klang- und aufbautechnisch) wesentlich professioneler dabei geworden und auf überraschend positive Resonanz in unserem Bekanntenkreis gestoßen.
Es ist hier oft ohne unsere Einwirkung auf kleinen privaten Parties zu hören und scheint auch gut anzukommen.
Daher ziehen wir in Erwägung, mal die kommerzielle Schiene auszuprobieren und uns damit ein wenig was zu verdienen.

Das Problem ist offensichtlich: wir verwenden (wenn auch umstilisierte) Melodien und Zitate aus Videospielen und in einem Fall auch Zitate von Fußballkommentatoren.
Ich bin mir leider völlig im Unklaren darüber, wie das Urheberrecht im Fall von Videospielen aussieht, letztlich werden diese ja nicht öffentlich vorgeführt sondern in der Regel von Einzelpersonen konsumiert.

Daher glaube ich, dass diese nicht durch die GEMA o.Ä. sondern allein durch das Urheberrecht geschützt sind.
Im Urheberrecht finde ich lediglich Richtlinien zur Vervielfältung und öffentlichen Vorführung sowie zu "Bearbeitungen und Umgestaltungen", wobei nicht näher erläutert wird, was denn nun dazu zählt.
Wir bearbeiten in unserem Falle nicht das Original und gestalten es auch nicht um, wir verwenden einzelne musikalische Elemente daraus (und gestalten diese um, aber ist das auch in §23 UrhG enthalten?)

Um regelkonform also allgemeine Fragen zu formulieren:
Was ist bei Verwertung von akustischen Videospiel-Elementen zu beachten?
Was für Bedingungen gelten entsprechend für Zitate wie Fußballkommentare?

Ich bedanke mich für Antworten.
 
Eigenschaft
 
das ganze kann man auf zwei fragen vereinachen:
1. benutzt ihr samples aus den videospielen/fußballspielen?
2. benutzt ihr melodien aus den songs?
 
Ja gut, dann eben noch die Kurzfassung. ;)

1. Ja, wir verwenden Samples aus Videospielen und Fußballspielen (Kommentar).
2. Ja, wir verwerten Melodien aus den Songs.

Die Fragen nochmal:
Was ist bei Verwertung von akustischen Videospiel-Elementen zu beachten?
Inwiefern unterliegen diese §23 des UrhG?

Was für Bedingungen gelten entsprechend für Zitate wie Fußballkommentare?
Besitzt der Sender die Urheberrechte, oder gar der Sprecher? Ist ein Fußballkommentar überhaupt als "Werk" im Sinne des UrhG anzuerkennen?
 
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