Martin Hofmann
HCA Bass & Band
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Der TÜV bietet hier zum Beispiel an, die Prüfung für ein ganzes Jahr vorzunehmen und genau abgestimmt auf den eingesetzten Laser Vorgaben bzgl. des Aufbaus zu machen.
nein, ich kenne das so auch nicht. Bislang bezog sich eine solche Abnahmen nur auf ortsfeste im Nachhinein nicht veränderbare Installationen. Die Geltungsdauer von einem Jahr ist deswegen so gewählt, weil auch an festen Installationen über die Zeit Veränderungen vorgenommen werden, muss ja nicht direkt am Laser sein. Da reicht ein reflektierender Anstrich einer Wand und keiner bedenkt bei Malerarbeiten die Lasersicherheit.Heißt dass, das ich mir den Laser einmalig aufbaue und vom TÜV dann für diesen Aufbau eine Jahresabnahme bekomme und ihn dann jederzeit wieder an wechselnden Orten so aufbauen darf?
Das kenne ich so nicht, ist aber interessant. Wäre ja dann ähnlich wie beim Baubuch für Bühnendächer.
Heißt dass, das ich mir den Laser einmalig aufbaue und vom TÜV dann für diesen Aufbau eine Jahresabnahme bekomme und ihn dann jederzeit wieder an wechselnden Orten so aufbauen darf?
Das kenne ich so nicht, ist aber interessant. Wäre ja dann ähnlich wie beim Baubuch für Bühnendächer.
@WhiteLucker: haben die Hersteller dann auch gesagt, dass das Public Scanning, sofern man die MZB nicht bestimmen und einhalten kann, einfach wegzulassen ist ?