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Eigenkompositionen im Oberkrainer-Stil schützen

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polkakoenig13
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Hallo zusammen!
Allen erstmal ein gutes und gesundes neues Jahr!


Ich spiele jetzt seit fast 10 Jahren Akkordeon und praktiziere fast genauso lange nahezu exzessiv die Oberkrainer-Musik.
In der letzten Zeit sind mir auch einige schöne Melodien eingefallen, die ich teils durch ein Notationsprogramm, teils
durch meine schulisch angeeignete Notation festgehalten habe.

Bei uns findet in näherer Zukunft ein bunter Abend statt, bei dem ich mitwirken soll, ich möchte den Auftritt mit einer
aus Mitschülern bestehenden Oberkrainer-Formation bestreiten.

Zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ich habe vor, ein paar meiner Eigenkompositionen zu Gehör zu bringen. Ich würde gerne meine "Werke" mit anderen Teilen, denen
die Oberkrainermusik im Allgemeinen gefällt, dabei geht es mir nicht um finanzielle Güter. Aber dennoch möchte ich verhindern, dass
sich irgendeine Volksmusikgruppe (wie auch immer solche Gruppen an meine Stücke kommen sollen, alles ist möglich) meiner Stücke
bemächtigt.
Ich habe mir etwas ausgedacht, auf das ich stolz bin geschafft zu haben, und ich will nicht, dass irgendjemand Profit aus meinem
geistigen Eigentum schlägt.


Wäre echt cool, wenn mir da jemand behilflich sein könnte, eventuell auch schon in dieser Situation war :)


Liebe Grüße

Matze
 
Eigenschaft
 
Hallo Matze,

da würde ich die GEMA anrufen und mit denen sprechen. Klartext Du musst bei denen Mitglied werden und kannst dann Deine Stücke melden. Die GEMA übernimmt dann im Gegenzug das "formale" Überwachen Deiner Urheber-Rechte.
Lass Dich von denen beraten.

Hier schon mal ein Link zur GEMA:
https://www.gema.de/zbv/login/?tx_crowd_pi1[redirect_url]=https%3A%2F%2Fonline.gema.de%2Faidaos%2Findex.faces

Gruss Helmut
 
Die GEMA kann da nicht helfen. Die ist quasi ein Inkasso-Unternehmen und zieht Geld für den Künstler ein, wenn sein Werk irgendwo verwertet wird. Sie hilft aber nicht beim Nachweis, wer wann welche Komposition zuerst gehabt hat.

Ich würde unbesorgt das Stück spielen, eine Live-Aufnahme vom Konzert machen (es reicht leidlich gute Qualität) und dann hast Du lauter Mitschüler, die bezeugen können, dass Sie die Komposition am Datum des Konzerts schon von Dir gehört haben und vorher von niemanden anderen. Fertig.
 
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Ich habe jetzt Zeit, noch etwas ausführlicher zu schreiben.

Bei Urheberrechtsstreitigkeiten spielt am Ende immer dieselbe Frage die Hauptrolle: Wer kann beweisen, dass er den Song zuerst hatte?

Darum ist die Angst, Songs aufzuführen oder irgendwo hochzuladen, meiner Meinung nach völlig unbegründet. Das schadet nicht, das Gegenteil ist doch der Fall: Jeder Zeitstempel vom Upload im eigenen Video-Account, jeder Zeuge, der bei einem Konzert zu einem bestimmten Datum im Publikum stand, der wird Dir HELFEN, Deine Urheberschaft nachzuweisen.

Es gibt darüber hinaus immer wieder Empfehlungen, Kompositionen/Aufnahmen bei einem Notar zu hinterlegen, aber das finde ich übertrieben und kostet halt auch Geld.

Wenn Du generell verhindern willst, dass überhaupt jemand anders Deinen Song spielt, solltest Du allerdings darauf achten, dass Du nicht als GEMA-Mitglied Deinen Song auf Tonträger veröffentlichst - denn die GEMA unterliegt einem Kontrahierungszwang und muss dann jedem anderen einräumen, Dein Werk nachzuspielen. Dafür würdest Du aber in jedem Fall vergütet werden. Infos dazu: http://www.juraforum.de/ratgeber/urheberrecht/ist-das-covern-von-musik-erlaubt
 
@Beyme

Mir gehts ja nicht in erster Linie um Geld, sondern um das/die Stück/e. Ich hab mich hingesetzt und Stücke geschrieben, die ich mit der Gruppe zu Gehör bringen will.
Wem die Stücke gefallen, der darf sie natürlich auch spielen. Von mir aus auch öffentlich, er soll eben nur nicht behaupten können, er habe die Stücke geschrieben.
 
@polkakoenig13: Alles klar, dazu hatte ich ja auch einiges geschrieben. Mach Deine Stücke bekannt - umso schwieriger wird es für jemanden anderen, sie als seine auszugeben.
 
Okay, dann probier ich's mal so
Danke :)
 
Da fällt mir etwas ein:

Meine ehemalige Akkordeonlehrerin hat mal zu mir gesagt, wenn ich mal ein paar "Selbergstrickte" zusammenhätte, die für ein kleines Notenheft reichen, sollte ich mich mal mit ihr in Verbindung setzen.

Die Dame ist staatlich geprüfte Akkordeonlehrerin (BY und BW) und vertrauenswürdig. Wenn sie jetzt an dem Tag an dem ich ihr die Stücke bringe mit "Stempel und Unterschrift" bestätigt, dass sie an eben diesem Tag die Stücke zur Einsicht von mir bekommen hat und somit bestätigen könnte, dass sie diese Stücke an diesem Tag zum ersten Mal gesehen bzw. gehört hat,
wäre das für mich dann ein Urheberschaftsbeweis?
 
Hallo Polkakönig.
Ich würde die Stücke einem Musikverlag antragen. Sobald die diese verlegen, sind Sie auch mit deinem Namen als Komponist vermerkt, so wie CD's, Schallplatten, etc. Vielleicht kann genau dabei deine Musiklehrering helfen. Nur durch Verkauf der Noten mittels Verlag kann ein anderer damit Geld verdienen, bloßes spielen hilft da nix. Ansonsten kann es dir ja (wie du selber sagst) egal sein. Und wenn's schön ist spiel's einfach, vielleicht sogar hier als Hörprobe mit dem deutlichen Hinweis auf Eigenkomposition; wenn's hilft . . .
 
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Ich habe das ganze so gelöst:

Früher bin ich auf den Stücken gesessen, die Im unterricht entstanden sind, heute bin ich sehr sehr froh, wenn sich auch andere daran erfreuen.

Mach dir da keinen zu großen kopfdrum und sei froh, wenn es überhaupt jemanden gibt, der sich dafür interessiert.

Mein Musiklehrer hat solche Stücke schlicht aus dem Ärmel geschüttelt. Wenn ich da eine Idee hatte, hat er so etwas wie im video daraus gemacht.


 
Die Dame ist staatlich geprüfte Akkordeonlehrerin (BY und BW) und vertrauenswürdig. Wenn sie jetzt an dem Tag an dem ich ihr die Stücke bringe mit "Stempel und Unterschrift" bestätigt, dass sie an eben diesem Tag die Stücke zur Einsicht von mir bekommen hat und somit bestätigen könnte, dass sie diese Stücke an diesem Tag zum ersten Mal gesehen bzw. gehört hat,
wäre das für mich dann ein Urheberschaftsbeweis?
JAIN.
Die gute Dame kann bezeugen, dass Du ihr die Stücke an besagtem Tag gegeben hat und dass Du ihr gesagt hast, dass es Deine Stücke sind.
Sie kann auch noch bezeugen, dass sie selbst diese Stücke zum ersten mal gehört hat.

Sie kann aber nicht bezeugen, dass diese Stücke von Dir sind, sondern nur, dass Du gesagt hast, sie seien von Dir.
Und es kann ja auch sein, dass es Stücke gibt, die sie nicht kennt - insofern ist auch ihre Aussage, dass sie diese Stücke zum ersten mal hört, von eingeschränkter Aussagekraft.

Zumal es noch - als weitere Möglichkeit - den Fall gibt, dass Du tatsächlich glaubst, etwas sei von Dir, dass aber ein anderer Musiker ein extrem ähnliches Stück schon vor Dir erfunden hat - entweder ist es in Dein Unterbewußtsein gerutscht oder ein Stück ist tatsächlich zwei mal unabhägig voneinander entstanden.

Das sind aber alles Dinge, die recht fern von der alltäglichen Praxis ist (obwohl sowas immer mal wieder vorkommt).

Es geht nur darum, dass Du anderen - und da ist tatsächlich die breite Öffentlichkeit (also eine Aufnahme Deiner Stücke - die Du am besten auch als solche ankündigst - oder ein (nachweisbares) Hochladen auf ein öffentlich zugängliches Medium wie youtube, dem Musiker-Board etc., das über das upload-Datum und das Datum der Erstellung des threads etc. einen nachweisbaren Zeitpunkt generiert (den thread bzw. upload ebenfalls am besten mit Informationen, dass es sich um Deine Stücke handelt)) eine gute Wahl, zumal sie kostenlos ist.

Genau genommen ist das auch lediglich ein Selbstzeugnis bzw. eine Behauptung Deinerseits, dass diese Stücke tatsächlich von Dir sind.

Der Kick ist aber einfach der, dass derjenige, der das Gegenteil behauptet (nämlich dass das Stück von ihm ist), dies auch beweisen muss - das heißt, er muss den Beweis antreten, dass er sein Stück vor Deinem geschrieben hat.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
P
  • Gelöscht von peter55
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