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JensTrommer
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Wir feiern schon seit Jahren an einem Weiher Party´s. Teilweise auch schon mit
aufgelegter Musik ! Die Genehmigung holen wir uns immer brav von der Gemeinde
( wg. offenem Feuer, etc.) dort steht auch drin wir dürfen niemanden belästigen, blabla.
Jetzt haben wir am 1. Mai unser erstes Konzert, auf dem Weiher gespielt (dummerweiße
die Boxen in Richtung nächstes Dorf gestellt, Distanz ca. 700 m) und um 22:30 Uhr waren
auch schon die Jungs in Grün da !
Meine Idee ist es jetzt (natürlich die Boxen in Richtung Wald stellen) und einfach
So früh anfagen, dass wir um 22:00 Uhr fertig sind.
Sicher kommt dann wieder so ein Wxxxxxr, der ein paar "Bässchen" verspürt und
die Polizei aus Prinzip und Langeweile ruft.
Meine Frage: ( Oh Gott man beachte dir formulierung wg. Rechtsberatung, etc. )
Hätte jemand der ein ähnliches Problem hat, Konzequenzen zu erwarten, wenn
derjenige bei der Gemeinde nicht ausdrücklich angibt: Konzert (weiß nicht mal ob
die dass wissen wollten)
Das sich das auch vor 22:00 Uhr und der 700m Lautstärkentechnisch in Grenzen
halten muss ist natürlich klar.
Gibt es ein db Wert als Richtlinie wie laut der Schall im Wohngebiet ankommen darf.
Kann sich ein Fischer beschweren, der so spät noch angelt und nichts mehr fängt ?
aufgelegter Musik ! Die Genehmigung holen wir uns immer brav von der Gemeinde
( wg. offenem Feuer, etc.) dort steht auch drin wir dürfen niemanden belästigen, blabla.
Jetzt haben wir am 1. Mai unser erstes Konzert, auf dem Weiher gespielt (dummerweiße
die Boxen in Richtung nächstes Dorf gestellt, Distanz ca. 700 m) und um 22:30 Uhr waren
auch schon die Jungs in Grün da !
Meine Idee ist es jetzt (natürlich die Boxen in Richtung Wald stellen) und einfach
So früh anfagen, dass wir um 22:00 Uhr fertig sind.
Sicher kommt dann wieder so ein Wxxxxxr, der ein paar "Bässchen" verspürt und
die Polizei aus Prinzip und Langeweile ruft.
Meine Frage: ( Oh Gott man beachte dir formulierung wg. Rechtsberatung, etc. )
Hätte jemand der ein ähnliches Problem hat, Konzequenzen zu erwarten, wenn
derjenige bei der Gemeinde nicht ausdrücklich angibt: Konzert (weiß nicht mal ob
die dass wissen wollten)
Das sich das auch vor 22:00 Uhr und der 700m Lautstärkentechnisch in Grenzen
halten muss ist natürlich klar.
Gibt es ein db Wert als Richtlinie wie laut der Schall im Wohngebiet ankommen darf.
Kann sich ein Fischer beschweren, der so spät noch angelt und nichts mehr fängt ?
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