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Eigene Songs anmelden/schützen lassen???

  • Ersteller Der Nils
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Der Nils
Der Nils
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Mahlzeit...

Ich hab mal fogende Frage...

Was kostet es sich als Band seine eigenen Songs urheberrechtlich schützen zu lassen, also bei der GEMA anzumelden...
Gibt es da Pauschalpreise pro Song, pro Kopf oder pro "was auch immer"??? Oder wie wird sowas berechnet?

Kommt es dabei auch darauf an, ob man bereits ein Album aufgenommen hat/ demnächst aufnehmen will? Oder wieviele Gigs man schon gespielt hat/durchschnittlich spielt?

Wir haben jetzt gerade ne GbR angemeldet, um rein rechtlich - was Einnahmen angeht - auf der sicheren Seite zu sein, weil wir demnächst zusätzlich zu unserer Homepage auch n Onlineshop mit Merchandise hochfahren wollen... Bzw. dort integrieren wollen... Nun gilt es als nächstes halt das mit der GEMA zu klären, aber da haben wir keinen Plan von...

Vielleicht kann jemand helfen???

Gruß Nils
 
Eigenschaft
 
Danke... Das ging ja flott... :great: werd ich mich gleich mal reinlesen...

Gruß Nils
 
So... das war ja mal ne ganze Menge Lesestoff... :eek:

Größtenteils schlauer bin ich was das angeht jetzt auch... Aber mir stellt sich gerade noch eine andere Frage... Und zwar hatten wir vorgestern ein "Meeting" mit einem Lokalbesitzer, der uns angeboten hat, alle paar Monate mal einen Gig beim ihm zu spielen... Oder besser gesagt bietet er uns die Räumlichkeiten an um selbst was auf die Beine zu Stellen... Im Sommer dann auch mal Open-Air usw. usf. ... Erstmal ja schön und gut...

Jedoch hat er was von GEMA-Gebühren gefaselt, die auf ihn zukommen würden, wenn wir dort spielen... Weil es quasi eine öffentliche Einrichtung ist und auch eine öffentliche Veranstaltung werden soll, sagt er, muss er das ganze dann anmelden... Es sei denn wir würden unsere Songs anmelden, dann müsse er da nichts zahlen...

Ist das so korrekt? Wenn wir irgendwo auftreten und Songs spielen die zwar unsere sind, aber ja auch von jemand anders sein könnten, solange wir die nicht angemeldet haben (nur die GEMA betreffend, nicht Urheberrecht betreffend)... Dass der Veranstalter dann Gebühren zahlen muss???

Oder anders (universeller) ausgedrückt... Ersparen wir ihm tatsächlich die Gebühren, wenn wir uns/unsere Songs (was auch immer) bei der GEMA anmelden???

Zuletzt noch eine ganz blöde Frage... Muss er überhaupt Gebühren zahlen, dafür dass wir dort musizieren ??? (wird ja wie gesagt was öffentliches, mit Werbung und so) Oder ist er da falsch informiert? Oder müssen gar wir als Band irgendwelche Gebühren zahlen, solange wir unsere Songs nicht angemeldet haben???

:confused: ... das ganze is sehr sehr undurchsichtig und verwirrend, für einen Grünschnabel auf dem Gebiet...

EDIT: Sicherung des Urheberrechts hab ich jetz erstmal ausreichend kapiert... "abgehakt"... darum gehts in diesem (letzten) Post auch nich mehr...
Aber die GEMA-Gebühren betreffend bräuchte ich jetzt noch mal einen kleinen Schlag auf den Hinterkopf... ;-)
 
Wenn Bands keine Songs spielen, die bei der GEMA gemeldet sind, fallen bei Live-Auftritten auch keine GEMA-Gebühren an.
Der Veranstalter muss aber trotzdem einen Meldebogen ausfüllen und einreichen, auf dem die gespielten Songs aufgelistet sind (daraus geht ja dann die GEMA-Freiheit hervor).

Wenn die Rechte eines einzigen Songs durch die GEMA wahrgenommen werden, wird die ganze Veranstaltung gebührenpflichtig.
Das ändert aber nichts am Prozedere: Meldebogen ausfüllen und einreichen, dann kommt halt die GEMA-Rechnung.

Was der Wirt wohl meinte, ist ein leider gängiger "Trick", dass die Leute die Bands dazu drängen, selbst als "Veranstalter" in Erscheinung zu treten und damit liegen die GEMA-Kosten bei denen.


Edit: Ums nochmal klipp klar und klar zu sagen, eine GEMA-Mitgliedschaft kann für junge Bands auch nachteilig sein, weil dann eben für die live gespielten Songs Gebühren fällig werden und manche Veranstalter wie in diesem Beispiel davor zurückschrecken oder man auch für die Pressung seiner eigenen CD Gebühren zahlen muss. Was viele nicht wissen: Man kann bei der GEMA-Mitgliedschaft bestimmte Bereiche ausklammern und zum Beispiel die GEMA nur mit der Wahrnehmung von Internet-, Radio- und Fernsehrechten beauftragen.
 
Ahhhh... Ein Lichtblick... ich danke dir...

Aber der "Wirt" ist auch ein guter Bekannter, ich kann mir nicht vorstellen, dass er uns da irgendwo "austricksen" will... Ich vermute eher dass er da vielleicht nur falsch informiert ist... Ich werd nochmal bei der GEMA nachhaken und dann ein zweites "Meeting" einberufen...

ZU deinem EDIT... Werden die Gebühren dann nicht für andere Bands/DJs fällig wenn die unsere Songs spielen? Das wär ja irgendwo quatsch wenn wir unsere Songs anmelden und wir/der Veranstalter dann jedesmal Gebühren zahlen müssten wenn wir sie selbst live spielen?! Oder ist das wirklich so??? Scheiss Show-Biz...

Du sagtest die Rechte an einem einzigen Song reichen aus um eine Veranstaltung gebührenpflichtig zu machen... Geplant ist unter anderem auch eine Jubiläumsfeier dieses Lokals/Gasthauses, bei der im "großen" Saal ein DJ für Musik sorgen soll und im "kleinen" Saal dann wir (und ggf. noch andere Bands) auftreten sollen...
Also Gebühren müsste er dann eh schon zahlen wegen DJ...
Wenn wir aber jetzt z.B. als Zugabe einen Song von z.B. den Dropkick Murphys spielen würden... Würde das die Kosten erhöhen (wenn mans angibt) oder gibt es da eine Art Pauschalpreis für die gesamte Veranstaltung?
 
Hi Nils,

ich kann Dir nur raten, Dir mal die Eckdaten der geplanten Veranstaltung auf einen Zettel zu schreiben und dann mal bei der GEMA anzurufen. Ob Ihr die Veranstaltung dann so durchführt, ist ja noch eine zweite Sache.

Bei den anfallenden Gebühren geht es nämlich unter anderem auch um Raumgröße, wie viele Leute da reinpassen etc. Das kann man hier nicht angemessen erörtern. Außerdem habt Ihr es dann verbindlich - der Wirt kann sich ja auch noch mal selbst erkundigen. Die von der GEMA sind meiner Erfahrung nach sehr gesprächsbereit und die werden Euch schon alle wichtigen Fragen stellen und ihrerseits Informationen geben. Ist auch nicht besonders aufwändig und wie gesagt: man hat es dann verbindlich und kann auch Alternativen erörtern.

Es ist jedenfalls sehr gut, dass Du Dich frühzeitig informierst und umhörst - es gibt etliche, die da doch sehr hemdsärmelig rangehen und dann eine ungute Überraschung erleben.

Ob Ihr als Einzelpersonen der GEMA beitretet, würde ich von der konkreten Veranstaltung trennen. Ihr könntet allerdings anhand der Veranstaltung beispielhaft mal durchrechnen, ob Ihr eher draufzahlen würdet oder ob Ihr eher etwas bei der GEMA rausbekommt.

x-Riff
 
Ich seh schon... Ich komm wohl nich drum rum da mal anzurufen...

Aber ich danke euch allen erstmal für eure Hilfe...

Gruß Nils
 
Ich denke, einige Prinzipien sind ja auch schon klarer geworden.

Melde Dich ruhig, wenn Du Deinen Gang durch die GEMA gemacht hast.

Und viel Erfolg!

x-Riff
 
Ja sicher... es ist EINIGES klarer geworden... Dafür bin ich auch wie gesagt schon mal sehr dankbar...

Aber die letzten Fragen die offen bleiben richte ich wohl besser direkt an die GEMA... bezüglich Preise/Kosten, usw... Die können mir da wohl am ehesten was "verbindliches" mitteilen...

Wenn ich mehr weiß, melde ich mich hier wieder zu Wort...

Bis denne
Nils
 
Hi,

Der Veranstalter muss aber trotzdem einen Meldebogen ausfüllen und einreichen, auf dem die gespielten Songs aufgelistet sind.


ist zwar etwas OT, aber vielleicht hast du darüber Informationen warum der Veranstalter einen Meldebogen ausfüllen und einreichen MUSS. Bei der GEMA handelt es sich soweit ich weiss um keine Behörde, d.h. es drohen (wenn überhaupt) nur zivilrechtliche Konsequenzen. Wie ist da die genaue Rechtsgrundlage, weißt du das vielleicht ?

Grüße

convoice
 
Hi,
ist zwar etwas OT, aber vielleicht hast du darüber Informationen warum der Veranstalter einen Meldebogen ausfüllen und einreichen MUSS. Bei der GEMA handelt es sich soweit ich weiss um keine Behörde. Wie ist da die Rechtsgrundlage, weist du das vielleicht ?

Grüße

convoice

Aus der Praxis heraus weiß ich, dass die GEMA ihrerseits einen Überblick über Veranstaltungen hat bzw. gewinnt. Die vergleicht sie dann mit den Anmeldungen. Bei Veranstaltungen, die stattgefunden haben und über die sie keine Unterlagen/Anmeldungen hat, stellt sie dann dem Veranstalter eine Rechnung aus. Der Veranstalter muss dann belegen, dass er keine GEMA-gebührenpflichtige Musik gespielt hat, ansonsten wird die Rechnung fällig.

Durch eine Anmeldung bei der GEMA erspart man sich diese Art von Umgang.

x-Riff
 
ist zwar etwas OT, aber vielleicht hast du darüber Informationen warum der Veranstalter einen Meldebogen ausfüllen und einreichen MUSS. Bei der GEMA handelt es sich soweit ich weiss um keine Behörde, d.h. es drohen (wenn überhaupt) nur zivilrechtliche Konsequenzen. Wie ist da die genaue Rechtsgrundlage, weißt du das vielleicht ?

Paragraph 13c im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Das gilt nicht speziell für die GEMA, sondern für Verwertungsgesellschaften im Allgemeinen.
 
Hi,

Aus der Praxis heraus weiß ich, dass die GEMA ihrerseits einen Überblick über Veranstaltungen hat bzw. gewinnt. Die vergleicht sie dann mit den Anmeldungen. Bei Veranstaltungen, die stattgefunden haben und über die sie keine Unterlagen/Anmeldungen hat, stellt sie dann dem Veranstalter eine Rechnung aus. Der Veranstalter muss dann belegen, dass er keine GEMA-gebührenpflichtige Musik gespielt hat, ansonsten wird die Rechnung fällig.

Durch eine Anmeldung bei der GEMA erspart man sich diese Art von Umgang.

x-Riff

Danke für die Info. Damit spart man sich als Veranstalter also im Vorfeld Unanehmlichkeiten.
Aber was passiert denn wenn ich als Veranstalter die Rechnung einfach ignoriere? Dann kann die GEMA doch ihre Forderungen wahrscheinlich nur auf zivilrechtlichem Weg, d.h. Klage vor Gericht oder per Vollstreckungsbescheid durchsetzen? (was ja für die GEMA wegen Beweislast immer mit etwas Risiko verbunden sein dürfte)
Macht die GEMA so etwas (Klage,Vollstreckung) häufig?

Grüße

convoice
 
Hi,
Danke für die Info. Damit spart man sich als Veranstalter also im Vorfeld Unanehmlichkeiten.
Aber was passiert denn wenn ich als Veranstalter die Rechnung einfach ignoriere? Dann kann die GEMA doch ihre Forderungen wahrscheinlich nur auf zivilrechtlichem Weg, d.h. Klage vor Gericht oder per Vollstreckungsbescheid durchsetzen?
Macht die GEMA so etwas (Klage,Vollstreckung) häufig?

Grüße

convoice

Paragraph 13c im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Das gilt nicht speziell für die GEMA, sondern für Verwertungsgesellschaften im Allgemeinen.

Beyme beantwortet wohl Deine Frage am Zutreffendsten - also was die rechtliche Grundlage angeht.

Ich meine, dass es in diesem Fall eine Umkehr der Beweispflicht gibt - also der Veranstalter muss beweisen/belegen, dass er keine GEMA-pflichtige Musik gespielt hat (nicht die GEMA muss beweisen, dass er GEMA-pflichtige Musik gespielt hat).
 
Hi,

Ich meine, dass es in diesem Fall eine Umkehr der Beweispflicht gibt - also der Veranstalter muss beweisen/belegen, dass er keine GEMA-pflichtige Musik gespielt hat (nicht die GEMA muss beweisen, dass er GEMA-pflichtige Musik gespielt hat).

OK das leuchtet ein. Dann ist es wohl besser im Vorfeld die GEMA zu benachrichtigen. Spart scheinbar eindeutig Ärger.

Grüße

convoice
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal Zusammenfassung:

-Erst DURCH eben jenen vom Wirt empfohlenen GEMA-Beitritt der Band würden überhaupt GEMA-Abgaben entstehen! Nicht andersherum.
-Die GEMA ist nicht in der Beweispflicht. Es gibt hier - aufgrund von früherem massigen Rechtsbruch durch Veranstalter - eine Beweislastumkehr, die sog. GEMA-Vermutung, d.h. der Veranstalter muss nachweisen, dass es sich NICHT um gemapflichtige Stücke handelt. (Der "Nachweis" ist dabei lediglich ein unterschriebenes Dokument, die sog. "Musikfolge". Gibt's bei der GEMA als Download.)

Es ist dringend davon abzuraten, zu versuchen, die GEMA zu vera******. Das haben schon viele versucht. Die GEMA hat jede Menge Informationen, durchforstet lokale Zeitungen nach Veranstaltungshinweisen, etc.. Ich kenne aus erster Hand ein praktisches Beispiel: Eine Neueröffnung einer Diskothek in einer kleineren Großstadt. Der Inhaber glaubte in leichtfertiger Arroganz ER müsse keine GEMA zahlen. Er hat sich eine Zeit lang einfach geweigert, bis ihn die GEMA eingeladen hat und ihm sämtliche Flyer, Zeitungswerbung, etc. seiner Diskothek vorgelegt hat. ;)
 
Nochmal Zusammenfassung:

-Erst DURCH eben jenen vom Wirt empfohlenen GEMA-Beitritt der Band würden überhaupt GEMA-Abgaben entstehen! Nicht andersherum.

DAS habe ich auch schlussfolgern können, daher bin ich der Meinung, wir lassen das besser mit der GEMA und lassen uns lieber unsere Werke erstmal vom Notar schützen... (die geschichte mit der beglaubigten kopie einer partitur und diesem ganzen pi-pa-po...) Wenn wir dann doch mal irgendwie nachweisen müssen dass das unsere Songs sind, haben wir wenigstens was in der Hand...
 
Ach ja, zum Ausgangsthema, die alte Leier:

Die GEMA hat mir dem Schutz von Werken nicht das Geringste zu tun, eine Anmeldung hilft gegen "Song-Klau" gar nichts. Was man braucht ist der Prioritätsnachweis, d.h. man muss nachweisen können, dass man den Song zuerst hatte. Das geht wasserdicht beim Notar. Man braucht dafür keine Partitur. Heute geht das auch rein digital über Online-Anbieter, z.B.:

http://www.priormart.com/de
 
Zuletzt bearbeitet:
DAS habe ich auch schlussfolgern können, daher bin ich der Meinung, wir lassen das besser mit der GEMA und lassen uns lieber unsere Werke erstmal vom Notar schützen... (die geschichte mit der beglaubigten kopie einer partitur und diesem ganzen pi-pa-po...) Wenn wir dann doch mal irgendwie nachweisen müssen dass das unsere Songs sind, haben wir wenigstens was in der Hand...

Ist - zusammen mit dem Hinweis von UranusEXP - das empfehlenswerte Verfahren.

Ihr solltet folgendes von einander trennen, um zu abgrenzbaren, sinnvollen Lösungen zu kommen:

a) Will die Band in die GEMA (Vorteile / Nachteile / Kosten / mögliche Gewinne etc.) - unabhängig von dem konkreten Auftritt.

b) Wenn Auftritt, dann (auch wieder unabhängig von der Frage GEMA ja oder nein) handfeste und nachweise Sicherung der Urheberschaft (durch Nachweis, ab bzw. seit wann Ihr den song habt/spielt).

c) Wer soll Veranstalter sein? Dieser ist überhaupt für die GEMA-Anmeldung der Veranstaltung zuständig.

d) Möglicherweise könnt Ihr auch zwei Veranstaltungen mit getrennten Veranstaltern sein: einer veranstaltet den Band-Auftritt - wenn dabei kein GEMA-Material gespielt wird, ist für diese Veranstaltung wohl auch keine GEMA-Gebühr fällg. ein anderer veranstaltet das mit dem DJ (wo wohl auf jeden Fall GEMA-Gebühren fällig werden). Auch über diese Variante solltet Ihr Euch bei der GEMA erkundigen.

x-Riff
 

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