Jabberwack
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Hallo,
nehmen wir an, jemand würde ein älteres Stück für Streichquartet + Continuo und Geige umschreiben. Der Komponist stammt aus dem Barock, die Noten an sich dürften dadurch ja nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein. Da er das ganze für Klavier und Geige ermöglichen will, kann er nicht einfach nur die Cembalostimme am Klavier spielen, die setzt nämlich öfters aus. Die Bearbeitung müsste also eine Mischung aus Klavierauszug und Cembalo(conitnuo)stimme sein. So weit, so gut.
Jetzt will er seine Arbeit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Kann er diese einfach so ins Internet stellen? An sich müssen doch dafür nur die Urheberrechte an der Komposition erloschen sein, da die Noten ja allesamt von ihm erstellt wurden und nicht von irgendeinem Verlag kopiert? Wo kann er überprüfen ob die Urheberrechte vllt. nicht doch noch irgendjemand gehören, oder geht das gar nicht?
Liebe Grüße!
nehmen wir an, jemand würde ein älteres Stück für Streichquartet + Continuo und Geige umschreiben. Der Komponist stammt aus dem Barock, die Noten an sich dürften dadurch ja nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein. Da er das ganze für Klavier und Geige ermöglichen will, kann er nicht einfach nur die Cembalostimme am Klavier spielen, die setzt nämlich öfters aus. Die Bearbeitung müsste also eine Mischung aus Klavierauszug und Cembalo(conitnuo)stimme sein. So weit, so gut.
Jetzt will er seine Arbeit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Kann er diese einfach so ins Internet stellen? An sich müssen doch dafür nur die Urheberrechte an der Komposition erloschen sein, da die Noten ja allesamt von ihm erstellt wurden und nicht von irgendeinem Verlag kopiert? Wo kann er überprüfen ob die Urheberrechte vllt. nicht doch noch irgendjemand gehören, oder geht das gar nicht?
Liebe Grüße!
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