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DVSGO Whatsapp für Musiker

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Grafzahel
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Hallo in die Runde

Kennt sich jemand mit der Thematik aus? Laut dem was ich gefunden hab ist die Nutzung von Whatsapp für Freiberufler in Zukunft mit einem Verstoß gegen die DVSGO verbunden.
Wenn ich jetzt als Musiker mehrerer Kundentelefonnummern im Handy habe, reicht es dann diese zu löschen und auf Email umzustellen oder muss ich mich wirklich vollständig von Whatsapp trennen?

Beste Grüße

Quelle: bspw. https://www.welt.de/wirtschaft/webw...atsApp-Handwerker-verstossen-gegen-DSGVO.html
 
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Hi,

ich kann hier natürlich keine Rechtsberatung ersetzen, aber wenn dein Status tatsächlch Freiberufler ist, hast Du auf jeden Fall ein Problem. Du kannst Whatsapp weiterhin nutzen, solltest Dir aber von jedem der Kontakte eine Erlaubnis zur Speicherung der Daten und Weitergabe an Whatsapp einholen, um auf Nummer sicher zu gehen. Steht auch so im Artikel "In der Praxis gilt somit, dass etwa Handwerker die Erlaubnis sämtlicher Kunden und Kollegen benötigen, bevor sie weiter WhatsApp im Arbeitseinsatz verwenden können."

Allerdings: wo kein Kläger, da kein Richter. Die Datenschutzbehörden haben wirklich was Besseres zu tun. Da müsste erstmal einer Deiner Kunden sich beim Datenschutzzentrum über dich beschweren. Die müssen dann aktiv werden. Als 1-Mann Musikerbetrieb bekommst Du wohl erstmal ein Schreiben, wo du Stellung nehmen sollst. Dann prüfen die das und Du bekommst eine Auflage, bis wann der Mangel ggf. behoben werden muss. Wenn Du das nicht machst, kann´s dann sicher auch ein Bußgeld geben. Die vielzitierten 20 Mio. werden sicher nicht fällig. Eigentlich richtet sich die Richtlinie ja an Großunternehmn wie Facebook & Co. Leider müssen es auch die Kleinen ausbaden.

Ich habe ganz aktuell beruflich in einem Gemeinnützigen Verein, der sich um Erkrankte (Stichwort Gesundheitsdaten) kümmert, auch damit zu tun...schönen Dank. Und die Fotografen sind auch mal richtig gekniffen.

Hier ist noch eine Informationsquelle mit Bezug zur Musik: https://www.musikschule-intern.de/das-muessen-sie-zur-neuen-dsgvo-wirklich-wissen/

Was man auf jeden Fall bis Freitag gemacht haben sollte, ist Homepage und Onlineauftritt auf den neuesten Stand bringen. Im Zweifel ein paar Tage offline gehen, bis alles aktuell ist.
 

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