anbeck
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 28.06.06
- Registriert
- 24.09.03
- Beiträge
- 269
- Kekse
- 13
Hallo,
die GEMA war ja schon öfters Thema hier, aber zu Folgendem konnte ich noch nichts finden: Die Schutzfrist mancher Titel ist schon abgelaufen, bei der GEMA steht dann DP für Domain Publique.
Dies ist z.B. der Fall bei House of the Rising Sun.
Wenn man diesen Titel jetzt öffentlich spielen würde, bräuchte man der GEMA nichts zu sagen? Angenommen, man würde nun die Animals-Version spielen (am Orgel-Solo zu erkennen), wäre dies ein anderer Fall, als wenn man die Originalversion spielt?
Immerhin läßt sich das Solo zweifelsfrei als das der Animals identifizieren, und obwohl die GEMA Text und Komposition als DP angibt, werden auch Burdon und Sterling als "Bearbeiter" angegeben und man nutzt ja ein Arrangement, das nicht der ursprünglichen Komposition entspringt, sondern eindeutig der bearbeiteten Version.
Und wo wir gerade dabei sind: Wie sieht das urheberrechtlich aus? Ist als Urheber Texas Alexander anzugeben oder die Animals, wenn man deren Arrangement verwendet?
Oder haben die Cover-Bands keinerlei Rechte an dem Stück, auch wenn sie Teile hinzugefügt haben?
Ich hoffe, hier kann das jemand beantworten...
Danke,
Andre
die GEMA war ja schon öfters Thema hier, aber zu Folgendem konnte ich noch nichts finden: Die Schutzfrist mancher Titel ist schon abgelaufen, bei der GEMA steht dann DP für Domain Publique.
Dies ist z.B. der Fall bei House of the Rising Sun.
Wenn man diesen Titel jetzt öffentlich spielen würde, bräuchte man der GEMA nichts zu sagen? Angenommen, man würde nun die Animals-Version spielen (am Orgel-Solo zu erkennen), wäre dies ein anderer Fall, als wenn man die Originalversion spielt?
Immerhin läßt sich das Solo zweifelsfrei als das der Animals identifizieren, und obwohl die GEMA Text und Komposition als DP angibt, werden auch Burdon und Sterling als "Bearbeiter" angegeben und man nutzt ja ein Arrangement, das nicht der ursprünglichen Komposition entspringt, sondern eindeutig der bearbeiteten Version.
Und wo wir gerade dabei sind: Wie sieht das urheberrechtlich aus? Ist als Urheber Texas Alexander anzugeben oder die Animals, wenn man deren Arrangement verwendet?
Oder haben die Cover-Bands keinerlei Rechte an dem Stück, auch wenn sie Teile hinzugefügt haben?
Ich hoffe, hier kann das jemand beantworten...
Danke,
Andre
- Eigenschaft