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Dilemma Gitarrenintro

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lustiges-pferd?
lustiges-pferd?
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Hallo,

durch auflösung einer band entsteht folgendes problem:

Person-A: erfindet 8tel melodie aus powerchords

Person-B: denkt sich dazu alles andere aus und komponiert ein komplettes lied, gitarrenmelodie wir nur als intro des liedes verwendet. beim intro wird auch noch gesungen und eine zweite gitarre spielt. so gerät die 8tel-melodie in den hintergrund ist aber trotzdem wichtig, weil der der gesang die melodie braucht.

darf Person-B seine songs spielen/aufführen/vermarkten, was man halt so mit songs macht.
gehört ihm der song?



Danke für die Hilfe

grüße

Hering666
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...ich verstehe ehrlich gesagt nur bahnhof

allgemein bleibt nur eins zu sagen:
man kann jedes lied spielen ; wenn man möchte
 
da hab ich mich wohl etwas in den formulierungen verloren :D
danke an den versuch das beste draus zu machen ;)
nochmal weniger kompliziert:

Person-A: 8tel melodie aus powerchords

Person-B: denkt sich dazu alles andere aus und komponiert ein komplettes lied, gitarrenmelodie wir nur als intro des liedes verwendet. beim intro wird auch noch gesungen und eine zweite gitarre spielt. so gerät die 8tel-melodie in den hintergrund ist aber trotzdem wichtig, weil der der gesang die melodie braucht.

darf Person-B seine songs spielen/aufführen/vermarkten, was man halt so mit songs macht.
gehört ihm der song?
 
Ich nehme an, das war schon von vorneherein als gemeinsames Songwriting angelegt?! Also Person-A war doch sicher klar, dass Person-B auf seiner Idee aufbaut?

Bei einem "verbundenen Werk" kann in der Regel keiner der einzelnen Urheber dem anderen die spätere Verwertung verbieten.

Aber es gibt hier ja diverse ähnliche Threads zu dieser Frage der Verwertung. Treffend fand ich die die Postings von Nils_K dazu, wie dieses.
 
ok vielen dank für die schnelle antwort.
es wurde besprochen, dass Person-B ihre eigenen ideen äußern kann.
das lied hat Person-B mit der idee/melodie von Person-A aber komplett selbst und ohne die band geschrieben.
also kann man wahrscheinlich nicht von einem verbundenen werk sprechen, oder?
 
Ich finde solche Themen immer unsagbar kindisch.

Anstatt sich über die Rechtslage zu informieren, könnte einfach A um Erlaubnis gefragt werden.

Falls A ähnlich denkt wie der Threadersteller und beide zerstritten sind, könnte B auch schlicht und einfach machen, was er will. Eine Klage wegen 23,60 Euro die bei 100 selbstgebrannten verkauften CDs anfallen, wird nicht kommen.
 
:D
das will B ja nur wissen...
klagen in so einem zusammenhang finde ich persönlich auch sehr schwachsinnig.
A hat nur leider schon die verwendung abgelehnt.
das problem ist deshalb nur ob so einen kleiner liedbestandteil überhaupt klagegegenstand werden kann? das ist die frage.
 
Streit um des Kaisers Bart. Wo es nichts zu holen gibt, kann auch nichts geholt werden. So was macht kein Anwalt mit.
 

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