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Digital EP und Sacem bzw. Gema

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LarsEum
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Hallo Zusammen,

folgende fiktive Situation.

Ein Tonstudio/Label in und aus Deutschland habe einen Live Studio Gig einer Band (deren Mitglieder bei der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM registriert ist) als Audio und Video mitgeschnitten. Nun sollen diese Mitschnitte Online veröffentlicht werden.

Was wäre in solch einem Fall zu beachten. Müsste so etwas bei der Gema gemeldet werden. Würden Gebühren für eine solche Veröffentlichung anfallen?

Die Einverständniserklärung der Band (welche auch Urheber des Materials sind) läge schriftlich vor.

Herzlichen Dank für Eure Einschätzungen
 
Eigenschaft
 
Hey,

also rein fiktiv könnte man annehmen, dass die GEMA ausschließlich Nutzungsrechte in Deutschland vertritt. "Online" ist als Ort ein sehr schwer zu beschreibende Bezeichnung. Allerdings könnte man annehmen, dass die GEMA "Deutschland" auch dort sieht, wo eine Domain auf .de endet, der Serverpark komplett in Deutschland steht oder die Impressumsangabe auf eine deutsche Geschäftsadresse verweist. Allerdings besteht in Deutschland nicht die Pflicht, als Kunstschaffender von der GEMA vertreten zu werden (was der Produzent oder das Label ja eigentlich wissen müsste?).

Meine Erfahrung: Soll die Musik auf den deutschen Markt und in deutsche Vertriebskanäle? Einfach das passende Formular ausfüllen (es gibt für jede denkbare Art der Veröffentlichung das passende Formular). Das Ganze kostet nichts, wenn man nicht GEMA-Mitglied werden will. Unterlässt man die Anmeldung, kann es teuer werden. Erstattung des Ermittlungsaufwandes etc.

Das hier ist keine Rechtsberatung. Alle meine Angaben sind ohne Gewähr und wer nicht weiß, welche Rechten und Pflichten den Musikschaffenden betreffen, soll sich adäquate Rechtsberatung holen :). Bitte im juristischen Streitfall nicht auf diesen Beitrag verweisen, ich habe absolut keine Ahnung ;-).
 
Da die GEMA mit jeder größeren Verwertungsgesellschaft der Welt Gegenseitigkeitsveträge geschlossen hat, nimmt sie die Rechte dieser Künstler in der Regel ebenfalls wahr.

Die Lizensierung erfolgt daher genauso wie für deutsches GEMA-Repertoire.

Wenn man sich unsicher ist, kann man in der Online-Werksuche nachsehen oder auch anrufen, ob die GEMA die Rechte für die betreffenden Werke wahrnimmt.
 
Meines Erachtens ist bei digitalen Veröffentlichungen immer der Betreiber der jeweiligen Plattform für die GEMA-Lizenzierung zuständig, und nicht derjenige der die Titel uploaded. Die meisten der großen einschlägigen Streaming-Plattformen haben genau wie iTunes, Amazon etc. Rahmenverträge mit der GEMA.

D.h. nur wenn Songs auf der eigenen Homepage des Tonstudios oder Labels, oder auf der Künstlerhomepage zum Streaming oder Download angeboten werden, muss das Label bzw. der Künstler selber dies lizenzieren.

Bei der GEMA ist die Präsentation von eigenem Repertoire auf der künstlereigenen Homepage kostenlos, wenn man einen entprechenden Antrag stellt. Auf der GEMA-Website gibt es weitere Infos zum Thema "Streaming und Download auf Ihrer eigenen Website im Rahmen einer Eigenpräsentation" unter diesem Link:
https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/gema-mitglied/
 
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