LarsEum
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Hallo Zusammen,
folgende fiktive Situation.
Ein Tonstudio/Label in und aus Deutschland habe einen Live Studio Gig einer Band (deren Mitglieder bei der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM registriert ist) als Audio und Video mitgeschnitten. Nun sollen diese Mitschnitte Online veröffentlicht werden.
Was wäre in solch einem Fall zu beachten. Müsste so etwas bei der Gema gemeldet werden. Würden Gebühren für eine solche Veröffentlichung anfallen?
Die Einverständniserklärung der Band (welche auch Urheber des Materials sind) läge schriftlich vor.
Herzlichen Dank für Eure Einschätzungen
folgende fiktive Situation.
Ein Tonstudio/Label in und aus Deutschland habe einen Live Studio Gig einer Band (deren Mitglieder bei der französischen Verwertungsgesellschaft SACEM registriert ist) als Audio und Video mitgeschnitten. Nun sollen diese Mitschnitte Online veröffentlicht werden.
Was wäre in solch einem Fall zu beachten. Müsste so etwas bei der Gema gemeldet werden. Würden Gebühren für eine solche Veröffentlichung anfallen?
Die Einverständniserklärung der Band (welche auch Urheber des Materials sind) läge schriftlich vor.
Herzlichen Dank für Eure Einschätzungen
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