Der Soldat

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Mein neuestes Experiment: Ein bisschen EBM, ein bisschen Synthpop... ein bisschen Funker Vogt, ein bisschen The KLF ;)


Ich habe wieder mal die Master-Automatik von soundcloud ausprobiert und dieses Mal bin ich mit dem Ergebnis auch recht zufrieden.
Allerdings kommt es mir so vor, als ob die Kickdrums etwas zu heftig wären. Dabei habe ich Lautstärke schon ziemlich reduziert... :gruebel:
Es kommt auch auf meinen unterschiedlichen Kopfhörern unterschiedlich intensiv rüber...

Der Text ist einmal mehr ein älteres Gedicht von mir, welches ich lediglich um den Refrain ergänzt habe.
 
"Wollt ihr das Bett in Flammen sehen ..."

:unsure:
 
Das war so klar, dass irgendeiner mit Rammstein daherkommt :p
Wenn schon, dann "Links-2-3-4" ;)
 
Klasse kann ich da nur sagen
 
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Stilistisch nicht meine Baustelle, dennoch goutiere ich die künstlerische Arbeit. Die Rammsteinassoziation trage ich mit bei den ersten Takten und Harmonien.
Mir gefällt die Bridge mit ihrer Tonfolge.
Zur Lyrik: Das gerichtsfeste Tucholsky Zitat (Zuletzt BVerfG, 1995) ist stark verallgemeinernd und damit falsch. Sicherlich autobiographisch geprägt durch seine Erlebnisse im 1. Weltkrieg mit dem Sterben im Kampf an der Frontlinie und den Geschehnissen in der Etappe, wenn Militärgerichtsbarkeit und Militärpolizei durch drakonische Maßnahmen (um nicht den Begriff Strafe als Folge einer Gerichtsentscheidung zu verwenden) Deserteure töteten, um die extrinsische "Motivation" zum Kämpfen an der Front zu fördern.

Keine Frage kann das Individuum zum Mörder werden. Im ersten Weltkrieg waren es keine Parlamente wie heute, die den Einsatz des Militärs durch Durchsetzung eigener Interessen entschieden, aber dennoch eine politische Ebene.
Die Aussage Soldaten sind Mörder bewertet allein aus der Tätigkeit heraus, ohne die tatsächliche Handlung zu erfassen.
Wenn der Soldat qua Rolle nun schon ein Mörder ist, dann sind es doch damit die Politiker auch, die Soldaten einsetzen.
Egal welche Handlung das Militär macht, es besteht aus Mördern. Subsidiare Aufgaben (Katastrophenhilfe), friedenserzwingende Maßnahmen in einem Drittland nach Beschluss der VN, Verteidigung des eigenes Landes oder eines Bündnispartners gegen einen Angriff.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, Tucholskys Zitat rein als seinen Kommentar auf die Erlebnisse im 1. Weltkrieg zu anzusehen, anstatt es quasi als Axiom vom Bezugsrahmen anzukoppeln.
 
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Das mag schon sein, leider kann man Kurt Tucholsky nicht mehr fragen, wie er das damals gemeint hat... ;)
Ich habe das Zitat ganz bewußt als Provokation eingesetzt und vertrete zudem - angelehnt an Tucholsky's Zitat - ebenfalls die Meinung, dass jeder Soldat ein potentieller Mörder ist bzw. zu einem Auftragsmörder werden kann. Von wem er den Befehl erhalten hat, spielt für mich hier eine untergeordnete Rolle. Ebenfalls klar ist, dass ein Soldat im Ernstfall (Feindkontakt) sowieso keine andere Wahl hat, in dem Moment geht es nur noch um fressen oder gefressen werden. Stirb oder Töte. Töte oder Stirb.
Sorry, ich schreibe nunmal keine Liebesgedichte/Liebeslieder ;)
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Ah ja, danke für die vielen Kekse Mr.513 :biggrinB:
 
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Übrigens zur Ergänzung möchte ich noch anmerken, dass dieser Song thematisch mit den beiden verwoben ist

Krieg

Eventuell entsteht da in mittlerer Zukunft so etwas, wie eine EP - gibt's sowas überhaupt noch in der digitalen streaming-Welt? 😆
 
Ja, EP und andere Formate sind noch sehr beliebt bei Labeln, um sie zum Bemustern an Redaktionen zu verschicken.

Am Text kann man sich schön reiben.
So wie Du, dass jeder Soldat ein potentieller Mörder werden kann, sehe ich es aus juristischer Betrachtung nicht. Denn die Anwendung staatlicher Gewalt unterliegt auch einem Rechtsstaatsprinzip (das gilt für die Polizei gleichermaßen). Damit erfüllt der tödliche Einsatz grundsätzlich nicht Mordmerkmale.
Die Gewaltanwendung ist reguliert (Haager Landkriegsordnung, Genfer Konvention, Ottawa Abkommen), früher gab es das Ius ad Bellum, das Ius in Bellum usw. (Augustinus hat dazu ein paar Worte geschrieben).
Ferner, was Menschen nicht wissen, die nicht mal eine Grundausbildung im Militär hatten, hat der Soldat das ausdrückliche Recht, Befehle zu verweigern, deren Ausführung den Grundrechten (hier gibt es aber Einschränkungen) zuwiderläuft, vor allen Dingen, deren Ausführung eine Strafrecht bewertete Handlung nach sich zieht.
Töten und Mord sind unterschiedliche Dinge. Die Exegese des 5. Gebotes des Dekalogs wird vulgär mit dem pauschalisierenden Imperativ 'Du sollst nicht töten!' wörtlich verstanden. Die Intention ist aber, Mord zu verbieten
('Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinem Nächsten!' hat einen gerichtsprozessualen Kontext, nämlich positiv formuliert, vor Gericht ausschließlich die Wahrheit zu sprechen. Die Entwicklung des Rechts erlaubt, dass die Beklagte die Aussage verweigern kann bzw. sich sogar unwahr einlassen darf. Für Zeugen gilt die Pflicht zur Aussage sowie Wahrheit, ausgenommen man belastet sich selber.).
 
Du bist Jurist? Dann sag ich lieber nichts mehr ohne meinen Anwalt ;)

Töten und Mord sind unterschiedliche Dinge.
Aber im Endeffekt mit gleichem Resultat. Ein Leben wird unfreiwillig und unter Anwendung von Gewalt beendet.

Stimmt, ich hatte keine militärische Grundausbildung, da ich den Kriegsdienst an der Waffe (aka Grundwehrdienst) seinerzeit verweigert habe und Zivildiener war. In der Theorie hat der Soldat also das Recht, "heikle" Befehle zu verweigern. Aber wieviele machen dann in der Praxis von diesem Recht Gebrauch? Zumal vermutlich kein Befehlshaber auf die Idee kommen würde, direkt Straftaten anzuordnen. In der Regel läuft es ja so ab, dass ein Feindbild definiert wird und die eigenen Soldaten ermächtigt werden, eben jene Feinde zu eliminieren bzw. sich nach eigenem Ermessen zu verteidigen? Wozu trägt der Soldat sonst Waffen mit sich herum? Er könnte ja dem Feind auch die Zunge rausstrecken und weglaufen ;)

Mord verbieten, aber das Töten erlauben? Klingt irgendwie seltsam...
Ist der Angreifer immer der böse Mörder und der Verteidiger handelt quasi in Notwehr? Funktioniert diese Denkweise heutzutage überhaupt noch?
Und hinterher, vor Gericht, sagt dann sowieso jeder, dass er lediglich Befehle befolgt hat.
 
Jurist bin ich wahrlich nicht, hatte aber in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sehr viele Rechtsunterrichte und im Studium Vorlesungen im Öffentlichen Recht.
Ja, obwohl das Resultat gleich ist, nämlich ein toter Mensch, ist es ein Unterschied, ob er ermordet wird oder als Soldat getötet wird.
Die Notwehr- und Nothilfeparagraphen sind in der Situation nicht zielführend als Bewertungskriterien.
In einem Krieg, wie aber auch unterschwellig auf der Konfliktebene, gibt es auch Recht und Gesetz. Besonders das Völkerrecht wäre hier zu nennen. Das definiert u. a. einen Kombatantenstatus. Und nur diese dürfen offiziell gegeneinander kämpfen und den Gegner im Rahmen des Rechts (u. a. Verzicht auf geächtete Waffen; Verbot bestimmter Wirkmittel, die unverhältnismäßige Schmerzen verursachen, anstatt schnell das Leben zu beenden usw.) eben auch töten.
Der absolute Krieg ist verboten. In Krisen, besonders außerhalb des eigenen Landes, legitimiert das aufnahmende Land die Gewaltanwendung. Das Recht auf Selbstverteidigung wie auch Nothilfe (gegenüber eigenen Leuten) wird zugesprochen. Und auch hier gilt ein Verhältnismäßigkeitsgebot mit Eskalationsstufen von der Gewaltandrohung bis hin zu letalen -anwendung gegen einen unmittelbar bevorstehenden oder gegenwärtigen Amgriff auf sich oder Dritte. Das aufnehmende Land kann übrigens bestimmte Funktionsträger des Kampfes ablehnen.

Für Rechtsverstöße gibt es u. a. abseits der nationalen Juristerei in Den Haag den Int. Strafgerichtshof. Kriegsverbrechen können dort verhandelt werden. Ein wahres Beispiel, wie in solchen Krisenländern ausgeführte Gewalt juristisch aufgearbeitet wird, ist wie folgt:
Eine Militärpatrouille hat den Auftrag, bei Dunkelheit eine Patrouille durchzuführen. Im Einsatzland gelten Rules of Engagement, die die Gewaltanwendung für die eigenen Kräfte definieren.
Den Streitkräften des aufnehmenden Landes wurden im Zuge der Ausbildung die Verhaltensweisen vermittelt (u. s. Lichtzeichen erwidern, anhalten, Abstände einhalten, Warnschüsse

Der Militärpatrouille kamen in schneller Fahrt drei Fahrzeuge entgegen, die nicht auf Lichtzeichen reagierten, die nächste Eskalationstufe war ein Warnschuss durch einen Schützenpanzer der Patrouille in Richtung eines der Fahrzeuge. Sie fuhren weiter. Der Vergesetzte befahl nun die gezielte Schussabgabe. Die Fahrzeuge standen, die Insasses waren Soldaten des aufnehmenden Landes und nun allesamt tot. Der Vorgesetzte, der Kommandant sowie der Ladeschütze sahen sich mit dem Vorwurf, ein Kriegsverbrechen verübt zu haben.

Soldaten sind auch vom Gewissen geleitet. Und man muss für sich selber die Konsequenz bewerten, wenn das eigene Weigern zum gezielten Waffeneinsatz das Leben eigener Kameraden gefährtete.
 
Ich hab's nur ausgeliehen ;)
 

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