Jurist bin ich wahrlich nicht, hatte aber in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sehr viele Rechtsunterrichte und im Studium Vorlesungen im Öffentlichen Recht.
Ja, obwohl das Resultat gleich ist, nämlich ein toter Mensch, ist es ein Unterschied, ob er ermordet wird oder als Soldat getötet wird.
Die Notwehr- und Nothilfeparagraphen sind in der Situation nicht zielführend als Bewertungskriterien.
In einem Krieg, wie aber auch unterschwellig auf der Konfliktebene, gibt es auch Recht und Gesetz. Besonders das Völkerrecht wäre hier zu nennen. Das definiert u. a. einen Kombatantenstatus. Und nur diese dürfen offiziell gegeneinander kämpfen und den Gegner im Rahmen des Rechts (u. a. Verzicht auf geächtete Waffen; Verbot bestimmter Wirkmittel, die unverhältnismäßige Schmerzen verursachen, anstatt schnell das Leben zu beenden usw.) eben auch töten.
Der absolute Krieg ist verboten. In Krisen, besonders außerhalb des eigenen Landes, legitimiert das aufnahmende Land die Gewaltanwendung. Das Recht auf Selbstverteidigung wie auch Nothilfe (gegenüber eigenen Leuten) wird zugesprochen. Und auch hier gilt ein Verhältnismäßigkeitsgebot mit Eskalationsstufen von der Gewaltandrohung bis hin zu letalen -anwendung gegen einen unmittelbar bevorstehenden oder gegenwärtigen Amgriff auf sich oder Dritte. Das aufnehmende Land kann übrigens bestimmte Funktionsträger des Kampfes ablehnen.
Für Rechtsverstöße gibt es u. a. abseits der nationalen Juristerei in Den Haag den Int. Strafgerichtshof. Kriegsverbrechen können dort verhandelt werden. Ein wahres Beispiel, wie in solchen Krisenländern ausgeführte Gewalt juristisch aufgearbeitet wird, ist wie folgt:
Eine Militärpatrouille hat den Auftrag, bei Dunkelheit eine Patrouille durchzuführen. Im Einsatzland gelten Rules of Engagement, die die Gewaltanwendung für die eigenen Kräfte definieren.
Den Streitkräften des aufnehmenden Landes wurden im Zuge der Ausbildung die Verhaltensweisen vermittelt (u. s. Lichtzeichen erwidern, anhalten, Abstände einhalten, Warnschüsse
Der Militärpatrouille kamen in schneller Fahrt drei Fahrzeuge entgegen, die nicht auf Lichtzeichen reagierten, die nächste Eskalationstufe war ein Warnschuss durch einen Schützenpanzer der Patrouille in Richtung eines der Fahrzeuge. Sie fuhren weiter. Der Vergesetzte befahl nun die gezielte Schussabgabe. Die Fahrzeuge standen, die Insasses waren Soldaten des aufnehmenden Landes und nun allesamt tot. Der Vorgesetzte, der Kommandant sowie der Ladeschütze sahen sich mit dem Vorwurf, ein Kriegsverbrechen verübt zu haben.
Soldaten sind auch vom Gewissen geleitet. Und man muss für sich selber die Konsequenz bewerten, wenn das eigene Weigern zum gezielten Waffeneinsatz das Leben eigener Kameraden gefährtete.