akustik-line
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Folgendes Problem.
Person X hat Veranstalter Y seine PA zur verfühgung gestellt(ausgeliehen). Teil der Veranstaltung war eine Live band und danach Disco mit DJ. In dem Vertrag stand, dass Person Y für alle verursachten Schäden aufkommt, egal ob er sie verursacht hat.
Person X übergibt den DJs die PA Anlage nach dem die live band zu ende gespielt hat, er versichert sich noch ob alle Endstufen und Boxen funktionieren und geht.
Am nächsten Morgen kommt die Feststellung von dem Verleiher, dass zwei Treiber der Subs durchgebrannt sind.
Person X geht zu einem Rechtsberaterberater und lässt sich sagen, das die Klausel Der entleihende haftet für alle entstandenen Schäden, egal ob diese von ihm selbst verursacht wurden nichtig ist.
Was nun? Stimmt das mit der Klausel, wie habt ihr euer Equipment versichert, und wie regelt ihr das wenn bei euch etwas kaputt geht, was habt ihr für Verträge?
Person X hat Veranstalter Y seine PA zur verfühgung gestellt(ausgeliehen). Teil der Veranstaltung war eine Live band und danach Disco mit DJ. In dem Vertrag stand, dass Person Y für alle verursachten Schäden aufkommt, egal ob er sie verursacht hat.
Person X übergibt den DJs die PA Anlage nach dem die live band zu ende gespielt hat, er versichert sich noch ob alle Endstufen und Boxen funktionieren und geht.
Am nächsten Morgen kommt die Feststellung von dem Verleiher, dass zwei Treiber der Subs durchgebrannt sind.
Person X geht zu einem Rechtsberaterberater und lässt sich sagen, das die Klausel Der entleihende haftet für alle entstandenen Schäden, egal ob diese von ihm selbst verursacht wurden nichtig ist.
Was nun? Stimmt das mit der Klausel, wie habt ihr euer Equipment versichert, und wie regelt ihr das wenn bei euch etwas kaputt geht, was habt ihr für Verträge?
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