Gast 2738
Gesperrter Benutzer
Moin,
nehmen wir mal rein hypothetisch an, eine Band, die als GbR organisiert ist, möchte einem Bandmitglied, das knapp bei Kasse ist, ermöglichen, ein Instrument anzuschaffen.
Klartext hieße das, diesem Mitglied einen zinslosen Kredit einzuräumen, d.h., man gäbe dem Kollegen Kohle aus der Kasse und dieser solle das innerhalb eines Zeitraumes X in Y Raten über einen Betrag von Z zurückzahlen.
Dürfte die GbR dies theoretisch gesehen rein rechtlich überhaupt tun? Oder gibt es da von irgendwem auf den Deckel, weil eine GbR niemandem einen Kredit einräumen darf und schon gar nicht zinslos?
Hat dazu jemand Meinungen oder Erfahrungswerte oder einen Tipp, unter welchem Paragraphen man dies nachlesen könnte?
Oder vllt. eine andere Variante, wie man dieses Vorhaben möglicherweise gesetzessicher gestalten könnte? Würde mich sehr interessieren!
Vielen Dank für die Hilfe,
Necatia
nehmen wir mal rein hypothetisch an, eine Band, die als GbR organisiert ist, möchte einem Bandmitglied, das knapp bei Kasse ist, ermöglichen, ein Instrument anzuschaffen.
Klartext hieße das, diesem Mitglied einen zinslosen Kredit einzuräumen, d.h., man gäbe dem Kollegen Kohle aus der Kasse und dieser solle das innerhalb eines Zeitraumes X in Y Raten über einen Betrag von Z zurückzahlen.
Dürfte die GbR dies theoretisch gesehen rein rechtlich überhaupt tun? Oder gibt es da von irgendwem auf den Deckel, weil eine GbR niemandem einen Kredit einräumen darf und schon gar nicht zinslos?
Hat dazu jemand Meinungen oder Erfahrungswerte oder einen Tipp, unter welchem Paragraphen man dies nachlesen könnte?
Oder vllt. eine andere Variante, wie man dieses Vorhaben möglicherweise gesetzessicher gestalten könnte? Würde mich sehr interessieren!
Vielen Dank für die Hilfe,
Necatia
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