Cubase 7 EDU, Registrationsfrage

  • Ersteller NikWing
  • Erstellt am
N
NikWing
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
04.11.24
Registriert
23.04.07
Beiträge
70
Kekse
28
Ort
Erfurt
Hallo alle :)

Ein Bandkollege hat sich via Studentenausweis die EDU Version gekauft, nach dem Motto "kann man ja mal haben".
Allerdings hat er diese bisher nicht mit dem eLicenser registriert (und auch nicht installiert)
Da die EDU-Version ja bei Steinberg speziell mit der Bescheinigung bestellt wird, würd ich gern wissen, ob ich die Version problemlos auf mich mit dem eLicenser installieren kann, oder ob der Name vom Bandkollegen jetzt bei Steinberg schon "vorregistriert" ist und nur auf eine online-Registration wartet.
Ich hab diese Sache schon gegoogled, find aber keine exakten Antworten dazu ...
Lediglich, dass die Software identisch ist mit der "vollen" Version, und dass z.B. ein Vorbesitzer seine Lizenz-Daten löschen muss, damit der Neubesitzer das Programm auf sich registrieren kann.

Letzteres würde quasi meine Frage mit ja beantworten, aber ich würde das gern noch mal von einem, der es tatsächlich weiss, bestätigt haben ^^

Danke für eine Antwort :)
 
Eigenschaft
 
Ich habe alle meine Programme bei Steinberg registrieren lassen, nur so kann man im Falle eines Verlustes (Diebstahl, Beschädigung etc.) nachweisen, dass man im Besitz der güligen Lizenz ist.

Der Weiterverkauf einer EDU-Version an "Normalverdiener" ist nicht erlaubt. Ich weiß aber nicht, inwieweit das geprüft wird. Grauzone!

Durch ein Update z. B. auf die 8er irgendwann wird die EDU dann zur regulären Vollversion.
 
hmm, naja, die einzige Unklarheit ist, was Steinberg mit der Kopie des Ausweises/Immatrikulationsnachweises macht.
Ansonsten könnte es ja jeder sein, der den Licenser verwendet :redface:
 
Inwieweit die Bescheinigungen aufbewahrt/archiviert werden, kann ich nicht sagen.
Aber letzlich geht es ja nur um den Status zum Zeitpunkt des Softwarekaufs.

Falls man dann ein halbes Jahr später als Student Wavelab als EDU erstehen will, wird man seine EDU-Berechtigung erneut nachweisen müssen.

Wenn man dann Studium/Schulzeit hinter sich gebracht hat, darf man die Software immer noch verwenden.

In deinem Fall ist es so, dass der Bandkollege die EDU-Berechtigung hat und die Software so nutzen darf.

Technisch gesehen ist es aber so, dass er nach Installation/Registrierung/Aktivierung die Lizenz auf dem Dongle hat.
Damit kann die Software auf mehreren PCs installiert werden und sie immer dort laufen, wo der Dongle steckt.

Ob das von der EULA abgedeckt wird, denke ich mal nicht, aber technisch möglich ist es eben.
 
ok danke :)
 
Möglich ja, legal nein.

Warum? Sonst könnte jeder Schüler bzw. EDU-Lizenz-Berechtigter hergehen sich Cubase im Zehnerpaket ordern und mit Gewinnmarge weiterverscherbeln.
 
naja, ich vermute mal, dass man pro Name nur eine EDU-Lizenz vom jeweiligen Produkt bekommt, oder irre ich da?
 
Ja: Natürliche Person gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch = Lizenznehmer.
 
naja, ich vermute mal, dass man pro Name nur eine EDU-Lizenz vom jeweiligen Produkt bekommt, oder irre ich da?

Nein. Was wäre denn dann mit den Leuten die ein größeres Studio betreiben, in dem mehrere Workstations gleichzeitig im Einsatz sind, etwa weil an einer der Praktikant Material aufbereitet und Projekte anlegt, während der "Meister" seine Arbeit tut, sprich mixt und mastert?
 
denke es wird gehen ... ich Schnäppchen Jäger habe mal echt aus versehen eine Halion Sonic Edu Version gekauft ( denke der Händler hat sich da illegal verhalten).. ging Problemlos und nach Update auf Halion 4 ist es eine Vollversion
 
Signalschwarz: ah, die benutzen auch EDU-Versionen in Studios?
naja, keine Ahnung ^^

Fantus01: hehe, ok :)
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben