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Creative Commons Lizenz für Songs auf Sampler

McCoy
McCoy
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Ein Musiker, der nich GEMA-Mitglied ist, hat 4 Songs produziert. Ein Kunde von ihm will diese Songs auf einem Sampler mit anderen, z.T. GEMA-pflichtigen Songs veröffentlichen und diesen Sampler dann verkaufen. Dafür möchte er von dem Musiker die Veröffentlichungsrechte (gegen Bezahlung) erwerben. Der Musiker möchte seine Songs unter folgende Creative Commons Lizenz stellen:

pict-by.png
pict-nc.png
pict-sa.png
Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Darf dann aber der Kunde des Musikers die Musik, die ja als nichtkommerziell lizenziert ist, überhaupt noch verkaufen? Es geht dem Musiker ja im Grunde nur darum, daß einerseits der Endnutzer, der die Sampler-CD gekauft hat, seine Musik kopieren und umsonst weiterverteilen, aber nicht weiterverkaufen darf, andererseits der Kunde des Musikers die CD verkaufen dürfen soll. Er will ja für die Veröffentlichung auch bezahlen.

Der Unterschied zu den Beispielen, die ich bisher im Board gefunden habe, ist der, daß dort die Bands ihre eigenen unter CC veröffentlichen CDs selbst verkaufen, und dieser Verkauf nicht durch einen dritten erfolgt.

Des weiteren: Soll der Musiker mit dem Kunden einen gesonderten Vertrag über den Erwerb der Veröffentlichungsrechte abschließen, und wenn ja, wie könnte der aussehen?

Viele Grüße,
McCoy
 
Eigenschaft
 
Mit deiner Einwilligung dürfen auch deine unter CC veröffentlichten Titel verkauft werden. Die CC Lizenz regelt ja nur die Verwendung "ohne Genehmigung" des Urhebers. (siehe auch CC Homepage)
Wenn die Songs ohne Erlaubnis des Urhebers auf einem Sampler erscheinen, mit dem Umsatz erzielt wird (=kommerziell) kann dagegen geklagt werden.
Mit der Erlaubnis des Urhebers hingegen ist natürlich alles möglich.
 
ist ja egal ob man bei der gema ist oder die songs mit cc lizensiert. in beiden fällen muss sich der cd-hersteller die masterrechte an den aufnahmen sichern und die rechte zu vervielfältigung des werkes (letzteres ist das, was die gema für ihre mitglieder regelt)

beides holt man sich über verträge. da würde ich mich an standard-verträgen halten und sie ggf modifizieren.
 
Danke schon mal für die Infos.
Meint ihr, sowas (leicht angepasst) reicht als Vertrag?

Viele Grüße,
McCoy
 
das gefällt mir nicht:

"Ein Interpreten-Honorar wird nicht gezahlt."

laut dem vertrag wird man nur als urheber der songs bezahlt, eigentlich müsste man in diesem fall aber als lizenzgeber der tonaufnahmen auch eine beteiligung an den verkäufen erhalten.

insgesamt ein bisschen dürftig, ich kann nächste woche mal schauen ob ich einen vollständigeren vertrag finde.
 
Mit "leicht angepasst" meinte ich ungefähr das hier, daraus ersieht man evtl. auch ein bißchen die Rahmenbedingungen des ganzen (eher kleinen) Projektes.

Letztlich geht es darum, daß der oben genannte "Kunde" zu dem Musiker gesagt hat: Ich will 4 Songs von Dir auf meinen Sampler, wieviel willst Du dafür? Der Musiker hat gesagt: 2 Millionen Euro (oder etwas weniger:D). Der Kunde hat gesagt, OK, machen wir. Und dafür brauchts jetzt eine Rechtsform.

Wie das mit den Masterrechten etc. ist weiß ich halt nicht genau, bzw., ich weiß gar nicht genau was das ist und habe im Netz unterschiedliche Erklärungen gefunden (Masterbänder??). Wäre das in diesem Passus schon eingeschlossen?
Der Lizenzgeber garantiert, im Besitz der übertragenen Rechte an den Vertragsaufnahmen zu sein

Auf jeden Fall vielen Dank für die bisherigen Antworten.

McCoy
 
du musst das betrachten als wären komponist und interpret einzelne personen. damit jemand eine aufnahme auf einer cd veröffentlichen darf, brauct einmal die erlaubnis des komponisten und dann auch noch desjenigen, der das stück aufgenommen hat.

der komponist wird üblicherweise automatisch über die gema-abgabe bezahlt, der interpret erhält eine lizenz an den einnahmen der cd.

in vorliegendem fall sind komponist und interpret ja in personalunion, also kassiert diese personalunion für beide funktionen.
 

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