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klangpurist
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Daß man einen bereits veröffentlichten Titel ohne Genehmigung covern und ebenfalls veröffentlichen darf, wenn man an Text und Melodie keine gravierenden Veränderungen vornimmt, ist mir bekannt.
Dazu findet man ja auch einiges im Netz.
Wie sieht es aber aus, wenn man eine rein instrumentale Version machen will.
Also keine Karaoke-oder Playbackversion ohne Singstimme sondern eine Version, bei dem die Melodie z.B. von einem Saxofon gespielt wird.
Ist das eine Veränderung? Braucht man da eine Genehmigung?
Kennt vielleicht jemand den entscheidenden Passus im Urheberrecht, der auf diesen Fall Bezug nimmt.
Ich hab schon rein geschaut aber nichts gefunden. Mein Gefühl sagt mir, daß das in Ordnung geht.
Was bedeuten aber schon Gefühle ...
Dazu findet man ja auch einiges im Netz.
Wie sieht es aber aus, wenn man eine rein instrumentale Version machen will.
Also keine Karaoke-oder Playbackversion ohne Singstimme sondern eine Version, bei dem die Melodie z.B. von einem Saxofon gespielt wird.
Ist das eine Veränderung? Braucht man da eine Genehmigung?
Kennt vielleicht jemand den entscheidenden Passus im Urheberrecht, der auf diesen Fall Bezug nimmt.
Ich hab schon rein geschaut aber nichts gefunden. Mein Gefühl sagt mir, daß das in Ordnung geht.
Was bedeuten aber schon Gefühle ...
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