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Coverversion mit instrumentaler Hauptstimme.

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Daß man einen bereits veröffentlichten Titel ohne Genehmigung covern und ebenfalls veröffentlichen darf, wenn man an Text und Melodie keine gravierenden Veränderungen vornimmt, ist mir bekannt.
Dazu findet man ja auch einiges im Netz.

Wie sieht es aber aus, wenn man eine rein instrumentale Version machen will.
Also keine Karaoke-oder Playbackversion ohne Singstimme sondern eine Version, bei dem die Melodie z.B. von einem Saxofon gespielt wird.
Ist das eine Veränderung? Braucht man da eine Genehmigung?
Kennt vielleicht jemand den entscheidenden Passus im Urheberrecht, der auf diesen Fall Bezug nimmt.
Ich hab schon rein geschaut aber nichts gefunden. Mein Gefühl sagt mir, daß das in Ordnung geht.

Was bedeuten aber schon Gefühle ...
 
Eigenschaft
 
Ich hatte mit dieser Thematik schon mal zu tun. Wenn ich mich recht erinnere sind Text und Musik voneinander auch getrennt betrachtbar. Wenn man zB einen Song covert, dann sind 50% Text, 40% Musik und 10% Arrangement. Zumindest ist das in Österreich so. Auf der AUME (zuständing für Österreich) Website gibt es dazu einige nützliche Infos. Ich nehme an, dass in Deutschland die GEMA auch entsprechende Infos zB als FAQ anbietet.
 
Daß man einen bereits veröffentlichten Titel ohne Genehmigung covern und ebenfalls veröffentlichen darf, wenn man an Text und Melodie keine gravierenden Veränderungen vornimmt, ist mir bekannt.

Ja, aber das gilt so übrigens nur für GEMA-Material. Nicht-GEMA-Urheber, CC-ler und Co. müssen sowas ausdrücklich genehmigen und können praktisch jede Verwendung ohne Begründung verhindern.

Was Instrumentalversionen angeht:

Soweit ich weiß, sind die Rechte zur Aufführung, Sendung und mechanischen Vervielfältigung von Instrumentalversionen durch den Wahrnehmungsvertrag der GEMA gedeckt, d.h. diese vergibt auch die entsprechenden Lizenzen, was wiederum heißt, jeder der die Nutzung anmeldet und zahlt, hat grünes Licht.
 
Da fällt mir ein, dass wir mal mit der Band vor Jahren einen Song von der Band Rage gecovert haben. Peavey himself musste zustimmen und wir mussen einiges an Zettelwerk unterschreiben.
 
dass sich bei verbundenen werken die teile getrennt voneinander verwerten lassen ist mir bekannt, aber ob das auch für alle anderen werke gilt, da wär ich mir nicht so sicher. ich hatte da mal was drüber gelesen, ich schau mal nach, ob ich das noch finde...
 

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