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Coversongs - Genehmigungen

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Tamaj
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Hi,
habe mit meiner Band eine Coverversion von Bowies Heroes gemacht und diese soll nach Möglichkeit auf Demo CD bzw veröffentlicht werden. Was müssen wir hinsichtlich Urheberrecht, GEMA usw. beachten. Die Grundstrucktur des Songs wurde kaum verändert und er ist deutlich als Heroes erkennbar. Wer kennt sich aus und kann helfen?:confused:
 
Eigenschaft
 
solang ihr keine dvd draus macht ist das wurscht. wenn die songs in der grundstruktur die gleichen sind, dann könnt ihr das so veröffentlichen, ohne nachfrage. die gema führt dann über die plattenfirma, die tantiemen an die rechtmäßigen urheber ab. das heißt in dem fall an bowies heroes. ihr spielt den jungs dann also die taschen voll...
 
Der Ablauf ist wie folgt:

A. Das Preßwerk ist verpflichtet, eine Erklärung von Euch vorliegen zu haben, in der Ihr entweder erklärt, keine Gema-pflichtigen songs da drauf zu haben oder die Gema-Genehmigung für die Veröffentlichung Gema-pflichtiger songs einzuholen und vorzulegen.

B. Also legt Ihr der Gema eine Liste der songs vor. Ihr solltet dann auch entscheiden, ob das eine reine Promo-CD (nur für Eigenwerbung) ist oder ob sie verkauft werden soll sowie voraussichtlicher Preis (falls ich mich da richtig erinnere) und Höhe der Auflage.
Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Prozente, die die GEMA erhält.

C. Ihr bekommt dann von der GEMA die genehmigte Liste zurück.

D. Die schickt Ihr an das Preßwerk und gut ist.
 
die gema führt dann über die plattenfirma, die tantiemen an die rechtmäßigen urheber ab. das heißt in dem fall an bowies heroes. ihr spielt den jungs dann also die taschen voll...

Da merkt man doch gleich: Hier ist ein jüngerer Kollege am Werk ;) Ich gehe mal davon aus dass es sich um das Lied "Heroes" von David Bowie handelt ? :D

Und ob die Veröffentlichung eines abgewandelten Werkes -Der Threadersteller schrob dass die Grundstucktur unverändert und das Stück als solches noch zu erkennen sei- ohne Genehmigung gestattet ist wage ich zu bezweifeln. Dies funzt -siw und ohne Garantie- nur bei unveränderter Wiedergabe eines Werkes.

Guckst Du mal hier: https://www.musiker-board.de/vb/mus...che-grundlagen-fuer-covern-fremder-werke.html
 
Und ob die Veröffentlichung eines abgewandelten Werkes -Der Threadersteller schrob dass die Grundstucktur unverändert und das Stück als solches noch zu erkennen sei- ohne Genehmigung gestattet ist wage ich zu bezweifeln. Dies funzt -siw und ohne Garantie- nur bei unveränderter Wiedergabe eines Werkes.
Der Urheber allein kann entscheiden, ob, wann und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Hierbei handelt es sich um des sog. Urheberpersönlichkeitsrecht, das nicht abgetreten werden kann. Somit kann der Urheber IMMER eine Veröffentlichung seines Werkes durch Dritte verbieten (lassen).

Der Regelfall ist so, dass Werke unbearbeitet veröffentlicht (gecovert) werden können. Die Einwilligung des Urhebers wird bis auf Widerruf vorausgesetzt. Bei Bearbeitungen (hierfür ist eine künstlerische - kompositorische bzw. texterische - Leistung erforderlich) ist vor Veröffentlichung vom Bearbeiter die Genehmigung des oder der Urheber bzw. dem Verlag des Originalwerkes einzuholen (Bearbeitungsrecht).

die gema führt dann über die plattenfirma, die tantiemen an die rechtmäßigen urheber ab
Der GEMA rechnet DIREKT mit jedem ihrer Berechtigten ab. Das sind Komponisten, Textautoren, Musikverleger. Die Plattenfirma hat da absolut nichts mit zu tun.

Grüße
Marc
 
Ich will hier nicht behaupten, dass ich es genau wüßte, aber es sollte mich sehr wundern, wenn Joe Cocker den Randy Newman vorher gefragt hat, ob ihm seine Fassung von "Leave your hat on" auch gefällt.

Meines Wissens gilt der Grundsatz: schon veröffentlichte songs dürfen gecovert und interpretiert werden auch ohne Einholen einer Genehmigung der Autoren.
 
Ich will hier nicht behaupten, dass ich es genau wüßte, aber es sollte mich sehr wundern, wenn Joe Cocker den Randy Newman vorher gefragt hat, ob ihm seine Fassung von "Leave your hat on" auch gefällt.

Meines Wissens gilt der Grundsatz: schon veröffentlichte songs dürfen gecovert und interpretiert werden auch ohne Einholen einer Genehmigung der Autoren.


gerade Joe Cocker wäre ja dann den ganzen Tag nur mit nachfragen beschäftigt ;)
 
Meines Wissens gilt der Grundsatz: schon veröffentlichte songs dürfen gecovert und interpretiert werden auch ohne Einholen einer Genehmigung der Autoren.
Ich hatte nichts Anderes sondern sinngemäß genau das geschrieben ;)

Schau mal:
Der Regelfall ist so, dass Werke unbearbeitet veröffentlicht (gecovert) werden können. Die Einwilligung des Urhebers wird bis auf Widerruf vorausgesetzt.
Reines Covern (Nachspielen) ist ohne Genehmigung erlaubt. Hätte die Coverversion dem Herrn Newman aber aus irgendwelchen Gründen, die seine Persönlichkeitsrechte berühren, nicht gefallen, hätte er sie auch im Nachhinein noch untersagen können.

Grüße
Marc
 

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