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CoverSong by Myspace Upload

Knup
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kurze frage darf man rein rechtlich ein cover lied was man aufgenommen hat von eine band aus amerika die auf einem indie label laufen bei myspace hochladen? ohne download variante. Oder muss man die band vorher fragen?

beste grüße marius
 
Eigenschaft
 
Bei veröffentlichtem Material ist davon auszugehen, dass es sich um verwertungsrechtlich geschützte Werke handelt. Egal ob im Original oder bei der Verwendung einer Coverversion sind die erforderlichen Rechte abzuklären.

Ein häufig auftretender Trugschluss ist, dass bei dem Portal myspace.com die Rechte der GEMA berührt werden. DAS STIMMT DEFINITIV NICHT!

Der Schlüssel dazu ist, dass der Server des Portals in den Vereinigten Staaten steht. Somit gilt das u.s. amerikanische Urheberrecht. Auf dieses wird im Übrigen in den Nutzungsbedingungen von myspace auch hingewiesen.

Nutze ich nun in meinem Profil Werke Dritter, egal in welcher Form, komme ich, möchte ich das legal tun, nicht umhin, den Rechteinhaber (entweder den Urheber oder die ihn vertretende Verwertungsgesellschaft) um Erlaubnis zu Fragen.

Grüße
Marc
 
Ein häufig auftretender Trugschluss ist, dass bei dem Portal myspace.com die Rechte der GEMA berührt werden. DAS STIMMT DEFINITIV NICHT!


Das stimmt leider nicht, da es zwischen Verwertungsgesellschaften in den USA und der GEMA entsprechende Verträge gibt.

Mit wem und wo diese (siehe auch Gegenseitigkeitsverträge) abgeschlossen worden sind, kann man hier lesen: http://www.gema.de/uploads/tx_mmsdownloads/gema_jb_06-07_c2_auslverwges.pdf

Dabei handelt es sich manchmal um eine kann Bestimmung, wo die GEMA aktiv werden kann.

Entsprechende Verfahren gegen deutsche myspace "Hochlader", sollen (wie man so hört) in der Mache sein.



Topo :cool:
 
Hallo Topo,

sorry, aber diese Information ist nicht richtig. Die Gegenseitigkeitsverträge beinhalten, dass die Verwertungsgesellschaften vor Ort für ihre ausländischen Pendants inkassieren und die Zahlungen weiterverteilen. Greifen würden die Verträge im myspace-Falle wie folgt. Die Amerikaner inkassieren und führen den Teil, der auf GEMA-MITGLIEDER entfällt an die GEMA ab. Im umgekehrten Falle gilt das übrigens genauso (daher Gegenseitigkeitsverträge) ;) Das ist jedoch völlig unabhängig von der Herkunft des Profilinhabers.

Fakt ist, dass der Serverort entscheidend für den Gerichtsstand ist. Somit bleibt im Falle myspace die urheberrechtliche "Hoheit" auf US-Terrain. Die GEMA hat (ich sage mal leider) keinerlei Handhabe, auch nicht bei deutschen Profilen. Diese Verfahren würde ich zumindest für die Beziehung myspace - GEMA ins Reich der Fabel verweisen. Wenn Du allerdings Genaueres wissen solltest, würde mich das brennend interessieren. (Das meine ich ehrlich, genauso wie es da steht - keine Polemik ;) )

Grüße
Marc
 
Wenn der oder die Urheber Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft ist, ja. Das heisst, dann haben sie haben aller Voraussicht nach diese Rechte an die Verwertungsgesellschaft abgetreten und können nicht mehr darüber befinden, ob Du das veröffentlichen darfst oder nicht. Das Recht, das ihnen bleibt, ist zu entscheiden ob ihre Musik z.B. in Filmen verwendet werden oder bearbeitet (z.B. remixed) werden darf.

Die Erlaubnis für öffentliche Wiedergabe, Aufführung, Zugänglichmachung etc. ist trotz allem unter der o.g. Voraussetzung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft einzuholen.

Grüße
Marc
 
Servus!

Ich hab über die Suchfunktion hierher gefunden und wollte mal fragen, ob es was Neues zum Thema Myspace-Seiten und Einbindung von Werken Dritter (a la Pauschalabkommen GEMA-YOUTUBE) gibt?

Ich würde gerne Proberaumaufnahmen meines Nebenprojektes (Cover für den Anfang, Bearbeitungen höchstens im Sinne von Vereinfachungen) bei myspace hochladen... Wenn ich da das Label oder den Urheber frage, dann schätze ich mal könnte das auf fahrlässige Tötung wegen akuten Lachanfällen hinauslaufen...

Außerdem: WER genau muss hier zustimmen bzw. wer hat hier das "letzte Wort"?

Ciao
Wolle
 
Hey,

MySpace sagt eindeutig:
Warnung: Die MySpace Bedingungen untersagen das unerlaubte Hochladen oder Posten von anderweitig urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Somit darfst du keinen Song hochladen, den du nicht selbst geschrieben hast. Okay, wo kein Kläger, da kein Angeklagter, aber ich würde es nicht unbedingt darauf anlegen, da es Anwaltskanzleien gibt, die sich darauf spezialisiert haben, solche Verstoße abzumahnen. Und sollte MySpace darauf aufmerksam (gemacht) werden, wird idR dein Profil gelöscht.

Letztendlich wirst du wohl wirklich das Label oder den Urheber fragen müssen...

Grüße. Ced
 
So ist es. Die GEMA hat (immer noch) kein Pauschalabkommen mit myspace getroffen. Analog zu youtube könnte es so aussehen, das für das "aus der Quelle myspace in Deutschland genutzte, von der GEMA vertretene Repertoire" lizenziert wird.

Nur eingeschränkt richtig ist die Aussage, dass man nur selbst geschaffene Werke ienstellen darf. Richtig ist, dass man zunächst den Urheber oder den Verlag um Erlaubnis fragen müsste, die wahrscheinlich auf die Verwertungsgesellschaft, in der sie selbst Mitglied sind verweisen würden, da in aller Regel auch diese Rechte von ihnen abgetreten wurden.

Sollte man nahezu utopishcer Weise die Genehmigung erhalten, dann könnte man die Stücke bei myspace einstellen, denn myspace verweist darauf, dass nur Inhalte eingestellt werden dürfen, für die man die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt - sei es durch eigene Urheberschaft oder eben Genehmigung.

Grüße
Marc
 

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