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meiner1êr
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Hallo Leute vom Fach,
dass man Musik, die bei der GEMA gemeldet ist, covern darf, ist klar. Aber wie ist es mit Musik von Künstlern, die nicht bei der GEMA sind? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man diese Werke nicht ohne Erlaubnis des Urhebers covern darf. Ich meine, dass diese Ansicht auch hier im Forum so vertreten wurde. Jetzt stoße ich aber auf ein YouTube-Video zum Thema "Musik und Urheber", in dem der Fach-Anwalt Gunnar Berndorff erklärt, dass man jede Musik, die veröffentlicht wurde, auch covern darf - GEMA oder nicht - weil es so im Gesetz stehe.
Das Video gibt's hier:
Die bewusste Passage kommt nach Minute 52.
Liebe Grüße
Meiner1er
dass man Musik, die bei der GEMA gemeldet ist, covern darf, ist klar. Aber wie ist es mit Musik von Künstlern, die nicht bei der GEMA sind? Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man diese Werke nicht ohne Erlaubnis des Urhebers covern darf. Ich meine, dass diese Ansicht auch hier im Forum so vertreten wurde. Jetzt stoße ich aber auf ein YouTube-Video zum Thema "Musik und Urheber", in dem der Fach-Anwalt Gunnar Berndorff erklärt, dass man jede Musik, die veröffentlicht wurde, auch covern darf - GEMA oder nicht - weil es so im Gesetz stehe.
Das Video gibt's hier:
Die bewusste Passage kommt nach Minute 52.
Liebe Grüße
Meiner1er
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