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Coverbands und ihre Alben die sie verkaufen?!

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GuitarRa
GuitarRa
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Hey, also ich hab mir darüber heute irgendwie mal Gedanken gemacht und hoffe
hier kann mir das jemand etwas erläutern...
Also wie ist das eigendlich mit Coverbands, wenn die jetzt zB. eine CD aufnehmen
(mit verschiedenen Liedern von verschiedenen Künstlern) und die verkaufen würden,
also mit verkaufen spreche ich jetzt nicht davon das die CD in jedem Musikgeschäft
erhältlich ist, sondern zB. auf Gigs für ein paar Euronen angeboten wird....
Muss die Coverband das irgendwo melden, oder darf sie das ganz ohne 'etwas
zu sagen' ? Es geht hier nicht um meine Band oder eine Band vom Kumpel oder so,
aber das interessiert mich einfach mal, und wie sieht das mit einem Konzert aus
wo Eintritt verlangt wird ?! Muss man das irgendwo melden (wenn man keine eigenen
Lieder spielt) ?
Okay ich sag schonmal danke für eure Antworten (hoffe zumindest das welche kommen :D)

mfg
GuitarRa
 
Eigenschaft
 
Hi GuitarRa,

die Vervielfältigung der CD ist unter Angabe der Titel, Komponisten, und Angabe der zu vervielfältigenden Stückzahl bei der GEMA zu melden und wird durch sie lizenziert. Der Lizenzwert beträgt pauschal 9,009% des Händlerabgabepreises pro vervielfältigtem Exemplar. Damit kann die CD entsprechend verkauft werden, aus dieser Sicht egal wo.

Die Tantiemen aus der Vervielfältigung gehen zu 100% an den/die Urheber der Originalwerke, sofern es sich nicht um Bearbeitungen der Werke handelt (dann ist vorher beim Verlag bzw. Urheber das Benutzungsrecht zu erwerben).

Werden die Stücke bei einem Konzert öffentlich aufgeführt, muss die Veranstaltung bei der GEMA gemeldet werden (wie jede andere mit Musik auch ;) ). Diese bemisst die Vergütung nach der Höhe des veranschlagten Eintrittsgeldes sowie der Raumgröße.

Grüße
Marc
 
Hi GuitarRa,

die Vervielfältigung der CD ist unter Angabe der Titel, Komponisten, und Angabe der zu vervielfältigenden Stückzahl bei der GEMA zu melden und wird durch sie lizenziert. Der Lizenzwert beträgt pauschal 9,009% des Händlerabgabepreises pro vervielfältigtem Exemplar. Damit kann die CD entsprechend verkauft werden, aus dieser Sicht egal wo.

Die Tantiemen aus der Vervielfältigung gehen zu 100% an den/die Urheber der Originalwerke, sofern es sich nicht um Bearbeitungen der Werke handelt (dann ist vorher beim Verlag bzw. Urheber das Benutzungsrecht zu erwerben).

Werden die Stücke bei einem Konzert öffentlich aufgeführt, muss die Veranstaltung bei der GEMA gemeldet werden (wie jede andere mit Musik auch ;) ). Diese bemisst die Vergütung nach der Höhe des veranschlagten Eintrittsgeldes sowie der Raumgröße.

Grüße
Marc

Hey, danke für deine Antwort :)
Und muss ein Konzert auch bei der GEMA gemeldet werden, wenn es kostenlos ist ?
Also ohne Eintrittspreis oder so ?
 
Hi,

Und muss ein Konzert auch bei der GEMA gemeldet werden, wenn es kostenlos ist ?
Also ohne Eintrittspreis oder so ?

Ja, anmelden. Bei Veranstaltungen ohne Eintrittspreis wird das Lizenzentgelt anders berechnet (weniger!) als bei Veranstaltungen mit großen Einnahmen. Anmelden in jedem Fall!

LG saxycb
 

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