highQ schrieb:
nach der neuordnung fallen alle veranstaltungen unter gema. was es an neuen "schlupflöchrweiß ich nicht. habe mich noch nicht mit der neuordnung beschäftigt!
Von welcher "Neuordnung" der GEMA-Tarife sprichst Du? Ich habe hier zahlreiche Jahrgänge der GEMA-Tarife im Archiv und die GEMA hatte schon immer einen Tarif von 0 bzw. 0 DM an. Will heissen: "Eintritt frei"-Veranstaltungen waren schon immer GEMA-pflichtig!
Das einzig entscheidende Kriterium, ob eine GEMA-Lizenzgebühr zu zahlen ist oder nicht bleibt die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material. Führt man geschütztes Material auf, dann heisst es ZAHLEN:
Führt man nur Material auf, das nicht GEMA-geschützt ist, dann geht das die GEMA auch nichts an.
Alles andere sind Märchen und Halbwahrheiten, die man ganz schnell wieder vergessen sollte.
Auch die Aussage: "wenn Ihr live spielt und von der GEMA erwischt werdet..." ist so gesehen Quatsch.
Die GEMA geht immer nur an den Veranstalter heran. Der vorgenannte Satz ist also nur dann relevant, wenn die Band auch selbst Veranstalter des Konzertes ist. Ansonsten kann eine Band covern so viel sie will - ohne Angst vor der GEMA haben zu müssen.
Es bleibt Sache und AUFGABE des Veranstalters, die Veranstaltung bei der GEMA zu melden. Tut der Veranstalter das nicht und die GEMA kommt im Nachhinein darauf, dann hat die GEMA das Recht (ist juristisch ausgefochten!), einen 100prozentigen sog. KK-Aufschlag zu verlangen.
highQ schrieb:
Ich kannte mal einen ^^
der hatte der gema weißmachen können das von den 500 quadratmetern nur 125 genutzt wurden in einer halle. das wurde dann schon interesant günstig
Stell' das bitte nicht als Trickserei dar. Es ist gängiger Usus, wenn man vernünftig mit der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion verhandelt, dass man dann auch eine Reduzierung der sonst womöglich bei der GEMA gespeicherten Hallendaten erlangen kann. Manchmal stellen sich die Sachbearbeiter da zwar auch quer, aber wenn uns ein solcher Fall erreicht hat und wir intervenieren konnten, dann wurde das auch im Nachhinein korrigiert.
highQ schrieb:
keine oder wenig werbung kommt die gema sehr selten auf die schliche. sie müssen ja schließlich einen vertreter samstagabends schicken um das zu prüfen.
Sorry, aber leider wieder völliger Quatsch. Die GEMA muss keinen Vertreter am Samstagabend geschickt haben, um eine Rechnung zu schicken. Wenn die GEMA davon erfährt, dass JWD ein Konzert war, kann sie nach der Rechtssprechung davon ausgehen, dass dabei auch urheberrechtlich geschütztes Material zur Aufführung gelangt sein kann. Die A-Karte hat dann immer der Veranstalter. Deswegen raten wir Veranstalter sein über einem Jahrzehnt, die GEMA-Musikfolgebögen auch von jenen Bands ausfüllen zu lassen, die selbst gar kein urheberrechtlich geschütztes Material aufführen. Denn nur mit diesem von der Band unterschriebenen Dokument hat man einen rechtskräftigen Beweis in der Hand, um der GEMA zu belegen, dass bei einem Abgleich mit der GEMA-Repertoiredatenbank kein geschütztes Werk zur Aufführung gelangte. Und dass deshalb auch kein GEMA-Lizenzanspruch besteht!
Hoffe, der Gerüchteschleier ist damit wieder etwas gelichtet.
Im übrigen, diese Dinge wurden hier in anderen Threads schon oftmals geposted. Schade, dass solch undifferenzierte Gerüchte immer wieder auftauchen.