Ralfi
Registrierter Benutzer
Laut Corona Verordnung des Landes Baden Württemberg gelten für uns Musiker ab 11.01.2021 folgende Einschränkungen:
Nicht mehr möglich:
Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
Nicht mehr möglich:
- Bandproben (erlaubt sind Bandproben mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Proben professioneller Ensembles sowie Bands, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, möglich.)
- Blasmusik im Amateurbereich
- Chorproben und Chorgesang
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, auch private Anbieter
- Opernhäuser
Darf unter Auflagen geöffnet oder möglich bleiben:
- Musiktherapie
- Tonstudios
- Eigenschaft