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Copyright von eigen Songs ?

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probiotic
probiotic
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N'Abend :)


Wie steht es mit dem eigenen Copyright-Stempel für Songs aus ?
Wenn man kein Plattenvertrag hat, kann man seine Songs effizient absichern ?

Kennt sich jemand mit solche Möglichkeiten für in der Schweiz aus ?
Wie ist es in Deutschland ?


Gruss Probiotic ;)
 
Eigenschaft
 
1. Möglichkeit : Ein exemplar beim Notar hinterlegen. (kostet aber was)
2. Möglichkeit : Song in nen Briefumschlag und an dich selbst schicken. NICHT ÖFFNEN ! dann hast du den Beweis, dass du das Lied schon vor einem bestimmten Datum geschrieben hast. (poststempel) unanfechtbarer beweis.
 
ist dies mit dem Brief auch ein alibi ?
ein Brief an sich würde sich ja relativ leicht unbemerkt öffnen lassen, zählt dies als eindeutiger Beweis ?

könnte da nicht jemand einen älteren Umschlag nehmen auf dem ein poststempel drauf ist und dann erst ein tape reinpacken ?
 
tstsm der probiotic will doc nciht etwa zu illegalem anstiften? :p
 
:D

ich denke nur das ein ungeöffneter Brief kein wirklicher Beweis ist

was würde man bei einem Notar zahlen ca ?
 
Man nehme eine Wertsendung, welche von der Post versiegelt wird!
 
aber dadurch hatt man ja auch kein copyright wenn man was zuerst geschrieben hatt!
muss mann da nicht zur Gema gehen etc???
 
Das mit dem brief ist nur ne Notlösung, weil alles andere viel zu teuer ist.
 
Ich halte das für nicht gerade handfest denn Ich glaube für einen kleinen grünen Schein macht sogar ein Postangestellter was du willst...Von daher glaube ich nicht dass das unanfechtbar ist.
 
hehe... die korrupte post :D
 
Jo und nu sind sie auch noch n privatunternehmen. man kann niemandem mehr trauen
 
wird ja immer schlimmer :D
aber trotzdem... das mit dem umschlag wird schon klappen... und falls es soooo wichtig is kannst auch die horrenden summen beim notar bezahlen ;)
cu
SoA
 
so,hab mal ein paar preise zum eintragen eigener marken von meinem bruder bekommen:
wie versprochen habe ich mich einmal schlau gemacht in Sachen
Markenschutz.
Leider kommt ihr nich unter EUR 290,- weg, das ist das günstigste
Verfahren. Und dabei wäre noch nicht einmal gesagt, ob sowohl Logo als
auch Bandname geschützt wären. D.h. ich bin mir nicht sicher, ob man Logo
und Name als EINE Marke sehen würde (EUR 290,-) oder als ZWEI (EUR
580,-).
Die zweite Frage wäre dann, ob eure Marke die Voraussetzungen der
Eintragsungsfähigkeit erfüllt; das würde aber eine umfassende Prüfung
erfordern.


hoffe es hilft euch
 
interessiert eigenlich keinen was ich gefunden habe*schnüff* :( :( :evil:
 
*tröst* na klar ... mich zum beispiel (*schnellseinenbeitragdurchließt*)

:D *knuddl* ;)

Blind
 
dann bin ich ja beruhigt*tränenabtrocknentu*
 
von mir auch ein grosses Danke ! ;)
 
In die GEMA eintreten und die Songs dort anmelden.

www.gema.de
 
was gema/copyright angeht blick ich noch immer nciht ganz durch. und gilt dass alles für österreich auch?

hat irgendwer erfahrung damit, und was kann man einer nicht allzu erfolgreichen Band da empfehlen?
Sollte man sich da Anmelden oder nicht? Was ich bis jetzt gehört habe ist die Gema ja eine einzige Abzocke, für kleinere Bands die keine Kohle mit ihrer Musik machen, aber trotzdem ihre Rechte drauf haben wollen.

Ich hab auch mal gehört dass man sobald man ein Lied geschrieben hat auch dass Copyright drauf hat, man muss es halt nur beweisen können. Stimmt dass?
 
Die GEMA schützt nicht Dein Urheberrecht. Die GEMA ist kurz gesagt nur dafür zuständig, dass niemand Kohle mit den Liedern ihrer Mitglieder (kann jeder Musiker/Komponist sein) macht, ohne dass an diese am Gewinn beteiligt werden.
Das bedeutet, wenn man GEMA-Mitglied ist, ein Lied schreibt, es anmeldet und dieses Lied dann von Wolfgang Petry(oder jedem andern Künstler) beim Konzert gespielt wird oder es auf seiner CD erscheint oder im Radio Deines Friseurs dudelt, der Komponist für diese "öffentliche" Aufführung Kohle bekommt.

Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, wie der Name schon sagt. Nur muß der Komponist immer beweisen können, dass er der Urheber ist.
Dafür reicht die Sache mit dem Notar und auch die Sache bei der Post vollkommen aus.
Wer sagt, das habe keine Beweiskraft vor Gericht, weil jeder Postbeamte käuflich sein kann, der malt nur schwarz. Vor Gericht wird von so etwas nie ausgegangen, weil das Gegenteil ebenfalls erst bewiesen werden muß. Denn ein Beamter ist in diesem Fall glücklicherweise eben ein Beamter
 

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