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Copyright, Vervielfältigung, Verkauf von Noten

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jaykeys
jaykeys
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Hallo Forum,
auch auf die Gefahr, dass sich hier bestimmte Inhalte wiederholen, so bleibt mir selbst nach Lesen der Tutorials nichts anderes übrig, als meine Frage hier loszuwerden.

Ausgangslage:
Ich habe ein Werk von CD heruntergehört (eigentlich für mich persönlich), welches in diesem speziellen Arrangement (Soloinstrument mit Klavier, im Original Sinfonieorchester mit Soloinstrument) definitiv noch nicht zu haben ist. [Der Komponist ist definitiv noch am Leben.;) ]
Also habe ich doch ein copyright auf dieses Arrangement, oder? Wie mache ich mir diesen Zustand zunutze?
Wie sieht es überhaupt mit Rechten und Pflichten bezüglich der Vervielfältigung aus?

1. Kann ich das Werk uneingeschränkt privat verkaufen?
2. Ist es sinnvoll das Werk schützen zu lassen?
3. Muss ich demjenigen, der die Musik komponiert hat (in welcher Form auch immer) Rechenschaft über mein Tun ablegen?
4. Muss ich das Werk der GEMA melden?
5. Macht es Sinn, das Werk einem Verlag zuzuspielen?
6. Muss ich mich um die Aufführungsrechte kümmern?

Fragen über Fragen. Ich bin sicher, ihr habt mehr Erfahrung als ich, also wäre ich euch für euren Rat sehr dankbar.
Gruß,
Jaykeys
 
Eigenschaft
 
jaykeys schrieb:
Ich habe ein Werk von CD heruntergehört (eigentlich für mich persönlich), welches in diesem speziellen Arrangement (Soloinstrument mit Klavier, im Original Sinfonieorchester mit Soloinstrument) definitiv noch nicht zu haben ist. [Der Komponist ist definitiv noch am Leben.;) ]
Also habe ich doch ein copyright auf dieses Arrangement, oder? Wie mache ich mir diesen Zustand zunutze?
Wie sieht es überhaupt mit Rechten und Pflichten bezüglich der Vervielfältigung aus?
Kanst du das bitte näher erläutern?
Was heißt "heruntergehört"?
Ist das Stück von dir oder von jemand anderen oder benutzt du nur Teile oder wie oder was meinst du?
 
Ok, das Stück habe ich nicht komponiert.
Vielleicht ein fiktives Beispiel, welches meinem sehr nahe kommt:

Angenommen mein Freund spielte Maultrommel und es gäbe in einem Film ein richtig geiles Werk für Orchester und Sopranmaultrommel. Es gäbe vielleicht tatsächlich irgendwo die Noten (da es ja auf Platte existierte, jedoch hätte es einfach noch keiner richtig verlegt - wozu auch?).
Er würde mich fragen, ob ich ihm das Stück von der Platte herunterschreiben könnte, allerdings in einem Arrangement für Klavier und MT und nicht wie auf der Aufnahme mit MT und Orchester.
Ich würde also den Solopart herausschreiben (so wie ich ihn auf der Aufnahme hörte) und das Orchesterarrangement für Klavier bearbeiten.
Fertig wäre das Arrangement. Ich würde das Ganze natürlich nicht für umme machen, also würde ich schon einen kleinen Unkostenbeitrag verlangen.
=> siehe Fragen oben.

Reicht das? :confused:
 
Du kannst dich vielleicht für deine Arbeit entlohnen lassen, d.h. dir sagt jemand "hör das mal für mich raus und schreibs auf" und du bekommst Geld dafür.

Ansonsten ist die Rechtsprechung eindeutig, du darfst Transkriptionen nur veröffentlichen wenn der Rechteinhaber schriftlich und ausdrücklich zustimmt oder das geschützte Werk seit mindestens zwei Jahren vergriffen ist (es wird daher als nicht mehr "schützenswert" betrachtet).

Die Rechte am Arrangement hat immer noch der, der eben die Rechte hat (Arrangeur, Band, whoever...), die können nicht einfach auf dich übergehen. Auch wenn es das Stück so nicht in Notenform zu kaufen gibt, du darfst es nicht veröffentlichen, also auch schon gar nicht verkaufen oder vermarkten.

Außer du bekommst vom Rechteinhaber die ausdrückliche und am besten schriftliche Genehmigung.
 
Ok, vielen Dank das hilft mir weiter. Ist das Arrangement sozusagen bei Verkauf an Privatpersonen damit veröffentlicht, oder hat derjenige, der damit an die Öffentlichkeit geht den schwarzen Peter?
 
Veröffentlichen heißt, dass es für jeden ohne Hindernisse zugänglich ist, egal ob es kostenlos zur Verfügung gestellt oder verkauft wird.

Das Verkaufen selbst ist wieder ein anderes Problem, da weiß ich nicht wie es bei Noten aussieht. Eine gebrannte CD (du bist Eigentümer des Originals) darfst du auch nicht verkaufen oder extra als Geschenk anfertigen, du darfst sie nur jemandem überlassen weil du sie z.B. übrig hast.

Verkauf an Privatpersonen (Käufer = privat) heißt auch nicht zwingend privater Verkauf (Verkäufer = privat), schließlich kaufen in jedem Geschäft in erster Linie Privatleute ein. Vermutlich hast du privater Verkauf gemeint, aber da ist ein Unterschied.

Mehr kann ich dazu momentan nicht sagen.
 

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