Cites = Elfenbein = Edelhölzer

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voiceintune
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bitte mal zur kenntnis nehmen um sich darüber austauschen zu können

hier das original:
https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html

und der text für das forum:

Genehmigungen für Musikinstrumente im Rahmen von Konzertreisen

Wenn Sie mit Musikinstrumenten, bei denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen, sind dafür CITES-Dokumente erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich Musikinstrumente, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden und mit denen Sie auf Konzertreisen gehen möchten. Für andere Zwecke (Ersteinfuhr in die EU, Wiederausfuhr zu kommerziellen Zwecken) nutzen Sie bitte unsere
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Hinweise zur Beantragung von Ein- und Ausfuhrdokumenten.
Folgende geschützte Arten sind vorrangig betroffen. Bei dieser Auflistung handelt es sich nur um eine Auswahl, es können durchaus auch andere Arten in Frage kommen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor einer beabsichtigten Reise in Länder außerhalb der EU bei uns, wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Musikinstrument eine CITES-Genehmigung erforderlich ist:
Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) 338/97

  • Asiatischer Elefant (Elephas maximus), Elfenbein für Bogenbau
  • Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana), Elfenbein für Bogenbau
  • Rio Palisander (Dalbergia nigra), Holz für Bogenbau, Streichinstrumente, Gitarren
  • Meeresschildkröten (Familie Cheloniidae spp.), Schildpatt für Bogenbau
  • Wale (Ordnung Cetacea spp.), Knochen, Zahnmaterial für Streichinstrumente, Walbarten (auch irreführend als "Fischbein" bezeichnet) für Bogenbau
Arten des Anhangs B der Verordnung (EG) 338/97

  • Ramin (Gonystylus spp.), Holz für Trommelschlägel
  • Geschützte Reptilien (Reptilia spp.), Leder von Krokodilen, Schlangen, Eidechsen oder Waranen für Bogenbau oder Trommelbespannungen
  • Walross (Odobenus rosmarus), Material von Stoßzähnen für Bogenbau und Streichinstrumente
Auf der 16. CITES-Vertragsstaatenkonferenz wurde eine Resolution (
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Resolution 16.8) zur Ausstellung von CITES Genehmigungen für Musikinstrumente verabschiedet. Die EU hat diese Resolution in Artikel 1 Nr. 6, Kapitel VII sowie Kapitel VIIIB der
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Verordnung (EG) 865/2006 umgesetzt.
Zur Nutzung von Musikinstrumenten für Konzerttourneen im Rahmen von Orchestern oder für private Auftritte in Ländern außerhalb der EU können zwei unterschiedliche Genehmigungen ausgestellt werden:
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Musikinstrumentenbescheinigung für Instrumente, die vom Besitzer im Reisegepäck mitgeführt werden
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Wanderausstellungsbescheinigung für Instrumente, die in Frachtsendungen für Orchester versandt werden




BLASinstrumente scheinen nicht betroffen zu sein - 0der?
 
Eigenschaft
 
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@lily de Lily

...Rio Palisander (Dalbergia nigra), Holz für Bogenbau, Streichinstrumente, Gitarren...

so steht das da oben - von blasinstrumenten keine rede ( stimmt's oder nicht?)
 
@lily de Lily

...Rio Palisander (Dalbergia nigra), Holz für Bogenbau, Streichinstrumente, Gitarren...

so steht das da oben - von blasinstrumenten keine rede ( stimmt's oder nicht?)

Stimmt - wundert mich aber. Wenn es um das Holz geht, warum dann nicht auch Blasinstrumente.........?
 
Stimmt - wundert mich aber. Wenn es um das Holz geht, warum dann nicht auch Blasinstrumente.........?

das ist ja mein mißtrauen in der sache.

quelle:http://deutscher-elfenbein-verband.de/informationen/

Handeln mit Elfenbein und Elfenbeinprodukten

Es werden folgende Bestandsarten unterschieden die unter bestimmten Bedingungen gehandelt werden können :
  • Als Antiquitäten gelten alle verarbeiteten Produkte und montierte Trophäen vor dem 01.06.1947. Der Verkauf kann innerhalb der EU ohne EG Bescheinigung erfolgen.Es ist lediglich ein Altersgutachten eines vom BFN anerkannten Sachverständigen nötig, falls das Objekt auch ausserhalb der EU verkauft wird. Eine Ausfuhrgenehmigung ist dann zwingend nötig.
  • Als Preconventionbestände gelten alle Produkte ( Rohmaterial oder verarbeitetes Elfenbein) welches nach dem 01.06.1947 und vor dem 26.02.1976 in Besitz genommen wurde ( auch außerhalb der EU). Hier gibt es in der Regel gar keine Unterlagen mehr zum Besitz. Alte Fotos, Reiseunterlagen, Passeinträge sind hilfreich und ein Gutachten zum Alter sowie eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung wird in der Regel von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verlangt.
  • Als Legalerwerb gelten Produkte die zwischen dem 6.02.1976 und dem 18.01.1990 innerhalb der EU erworben wurden. Dieser Zeitraum umfasst wohl den größten Teil der Elfenbeinprodukte.Um eine EU Bescheinigung (Verkaufsgenehmigung ) zu erhalten, muss der Besitzer den Nachweis antreten über die Inbesitznahme. In der Regel sind keine Rechnungen oder Papiere mehr vorhanden.Der Handel war nicht verpflichtet CITES-Nummern auf den Rechnungen auszuweisen.( zuständig ist die untere Naturschutzbehörde am Wohnort ) welche nun auf Grund der Angaben entscheidet ob noch ein Gutachten oder eine eidestattliche Erklärung nötig ist.
Nach dem 18.01.1990 konnte legal kein Elfenbein mehr aus den Ursprungsländern importiert werden. (Ausnahme Jagdtrophäen, welche für kommerzielle Zwecke nicht verwendet werden dürfen). Es gab die 1 KG Regelung . Bei allen Verkäufen zwischen dem 01.06.1997 und dem 01.01.2009 welche unter der 1 KG Regelung stattfanden, musste der Verkäufer bei Endkunden lediglich die Citesnr. und das Gewicht in seiner Artenschutzbuchführung dokumentieren. Falls noch eine Rechnung vorhanden ist, so fällt die Zuordnung zur entsprechenden EU Bescheinigung doch sehr schwer. Diese Regelung betraf ausschließlich den Verkauf von Altbeständen der unter Punkt 1-3 genannten Bestände. Sollten Sie in diesem Zeitraum Elfenbein Produkte erworben haben und möchten eine EU Bescheinigung beantragen, so benötigen Sie auf jeden Fall diese Rechnung.
Grundsätzlich ist für alle Anträge und Fragen dazu zunächst immer die untere Naturschutzbehörde an Ihrem Wohnort zuständig. Der Antrag ist vom Inhaber zu stellen. Weiterführende Fragen ( Ausfuhren, Umzüge ins Ausland, etc.) können Sie an das Bundesamt für Naturschutz stellen.


--- es wird nur vom HANDEL gesprochen. Besitz ist etwas anderes - lest bitte!
 
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Blasinstrumente sind natürlich auch betroffen. Eine Blockflötenbauerin wies in FB darauf hin, dass z.B. auch Blockflöten aus Veilchenholz, Bubinga und Rosenholz betroffen sind. Bei ganz alten Blockflöten könnten eventuell Zierringe aus Elfenbein gearbeitet sein. Was da nun im Detail zu beachten ist, weiß ich nicht.
Ich bewahre diese Garantiekarten schon immer in den Instrumentkästen auf. Da sie nun so wichtig geworden sind, werde ich die wohl mal alle auf den Scanner legen und gegen Kopien tauschen. Die Originale wandern dann für den Erben in einen Inventar-Ordner. Meine Flöten betreffend sehe ich die Situation also locker. Mein Problem sind Percussion-Instrumente wie Claves und Xylophone. Die stammen alle aus den 1970ger Jahren. Und eine alte Gitarre und ein Banjo mit Teilen, die aus Palisander sein könnten. Aus welchem Holz meine Geigenbögen, die alte Geige und die Mandoline sind, weiß ich nicht. Es war aber üblich, für die Griffbretter Pslisander zu verbauen. Wie dem auch sei. Mit Blasinstrumenten hat das ja nichts zu tun. ...
Und jetzt feier ich lieber, als über den ganzen Driss nachzudenken. :-D

Einen schönen Silvester wünsche ich Euch!
Lisa
 
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das ist ja mein mißtrauen in der sache.

quelle:http://deutscher-elfenbein-verband.de/informationen/

..............................


--- es wird nur vom HANDEL gesprochen. Besitz ist etwas anderes - lest bitte!

Naja, den Link, den du uns ganz oben gegeben hast, da wird einfach nur von Reisen gesprochen, also nicht von Handel..

Wenn Sie mit Musikinstrumenten, bei denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen, sind dafür CITES-Dokumente erforderlich.

Ist hier

https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html

Der erste Satz......Also wenn ich vorhätte, mit meiner Rössler in Japan oder den USA ein Konzert zu geben, hätte ich ein Problem :D
 
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Also wenn ich vorhätte, mit meiner Rössler in Japan oder den USA ein Konzert zu geben, hätte ich ein Problem :D

Du meinst aber jetzt nicht wegen dem Holz. Oder? *duckundgaaaaanzschnellwegrenn*











:-D
 
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Du meinst aber jetzt nicht wegen dem Holz. Oder? *duckundgaaaaanzschnellwegrenn*:-D


_Sch......irgendwo dachte ich gelesen zu haben, dass neben Riopalisander auch Grenadill (Palisanderart?) kritisch ist - aber jetzt find ichs nicht mehr :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lies dir das mal durch... besser natürlich den kompletten Beitrag in WIKIPEDIA!


Nutzung

Das Holz vieler Arten der Gattung ist ein begehrtes Edelholz. Die meisten dieser Hölzer werden Palisander genannt, wegen des aromatischen Duftes eines auch „Rosenholz“ (Dalbergia decipularis), ein anderes „Veilchenholz“/Königsholz (Dalbergia cearensis).
Das Holz des Brasilianischen Palisander oder Rio-Palisanders (Dalbergia nigra), ist sehr begehrt; es ist durch Raubbau mittlerweile so selten, dass es auf der CITES-Liste geführt wird. (Dalbergia latifolia) liefert den begehrten Ostindischen Palisander. Dalbergia retusa aus Mittelamerika liefert ein vielseitig verwendbares Holz mit der Handelsbezeichnung Cocobolo.[8] Das afrikanische Dalbergia melanoxylon ist eine der schwersten Holzarten und wird unter dem Namen Grenadill vor allem für den Bau von hochwertigen Holzblasinstrumenten (Klarinetten, Oboen) verwendet.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Dalbergien
Mir wird da ganz schlecht, denn zu den Dalbergia Arten gehört fast alles, was schöne Blockflöten macht :igitt:
 
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Rio Palisander ist schon seit 25 Jahren mit allen Folgen für die Verarbeitung streng geschützt, so dramatisch ist die Veränderung m.E. gar nicht.

Und warum sollte man als Amateurmusiker unbedingt die wertvollsten Flöten auf private Fernreisen mitnehmen wollen - damit sie im Urlaub auf Phuket anfangen können zu schimmeln oder in Südafrika geklaut werden? :D

Will man mit wertvollem Instrument außerhalb der EU verreisen, genügt nach aktuellem Stand voraussichtlich ein Erwerbsnachweis vor 2017, die genauen Regeln sind aber anscheinend noch gar nicht ausformuliert.

Wer sich Sorgen um die eigenen Dalbingia-Bestände macht: die Frist für Anträge auf eine "Vorerwerbsbescheinigung" ist gestern abgelaufen - insgesamt besteht also kein Grund (mehr) zur Aufregung. :D

Gruß Claus
 
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man sollte ja alles mit einer gewissen gelassenheit angehen.

dass diese sache mal wieder ein schildbürgerstreit darstellt ist für mich gegeben.

nehmen wir 1-2-3- also das portal mit den vier buchstaben.

(annahme)
dann ist der verkauf von privat an privat möglich (kein handel) und unterliegt keiner regelung!?

der verkauf von gewerblich an privat JEDOCH!


bin ich nun ein PRIVATER verkäufer, jedoch sammler und habe mit den objekten häufiger zu tun, bleibe ich im NON-händler status??



seit einiger zeit wird ja auch gerne die formulierung genutzt in dem forum 1-2-3-: mit beinartigen montierungen/verzierungen
und mit verlaub, wer hat denn vor 10 jahren die kaufbelege aufgehoben (erst recht wenn es ein geschenk war).


die erde wühlt man kilometer weit auf für diamanten und kohle und bohrt für edelmetalle mineralien und öl.
...und hier kriminalisiert man bevölkerungsschichten mit einer vorlaufzeit von ca 4 monaten die im künstlerischen,
wissenschaftlichen bereich tätig sind.

wir haben 2017



hier hat man sich der sache auch angenommen, nicht erschöpfend wie ich meine.
http://www.saxophonforum.de/threads/palisander-rosewood-am-bass.30967/





hier noch ein fachkommentar eine händlers:

Wichtige Information:


Die im Oktober 2016 in Johannisburg stattgefundene Artenschutzkonferenz hat beschlossen, eine Vielzahl von Hölzern unter den umfassenden Schutz des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES zu stellen.
In unserem Falle sind die Holzarten Grenadill und Cocobolo, aus denen die meisten Oboen gefertigt werden, betroffen.
Als Händler / Werkstatt sind wir zukünftig verpflichtet, über jedes Stück Holz oder Instrumententeil akribisch Buch zu führen.
Bitte beachten Sie als Musiker folgende Regelungen:

Besitz:
Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.

Dokumente:
Kunden, die vor Beginn der neuen Regelung eine Oboe bei uns erworben haben, sogenannte Vorerwerbsware, können anhand der Rechnung nachweisen, dass die Ware vor der Neuregelung in der EU war. Weitere Dokumente sind dafür seitens des Kunden nicht erforderlich.
Kaufen Sie ein Instrument nach dem 02.01.2017, stellen wir ihnen eine Rechnung aus die belegt daß CITES-legale Hölzer verwendet wurden.

Verkauf innerhalb der EU:
Möchten Sie ihr Instrument weiterverkaufen, so ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt wird. Sollten kein Nachweis vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.

Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.

Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt.
Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme.


quelle: file:///D:/Archiv...
[MODEDIT]Das ist keine Quellenangabe, sondern ein Link auf deine eigene Festplatte und wurde daher entfernt
DANKE!

aber jetzt:

http://www.huttenlocher.net/




nach wie vor die frage: wie seht ihr es?
 
Zuletzt bearbeitet:
...habe mit den objekten häufiger zu tun, bleibe ich im NON-händler status?
Nach allem, was ich aus der Rechtsprechung weiß, kann bei "privaten" Verkäufern durchaus Gewerblichkeit vorliegen. Das gilt umso eher, wenn es sich um gleichartige Waren handelt, die immer wieder angeboten werden. Bei Interesse lassen sich Informationen dazu leicht googlen.
http://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Gruß Claus
 
man sollte ja alles mit einer gewissen gelassenheit angehen.

dass diese sache mal wieder ein schildbürgerstreit darstellt ist für mich gegeben.

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die erde wühlt man kilometer weit auf für diamanten und kohle und bohrt für edelmetalle mineralien und öl.
...und hier kriminalisiert man bevölkerungsschichten mit einer vorlaufzeit von ca 4 monaten die im künstlerischen,
wissenschaftlichen bereich tätig sind.

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nach wie vor die frage: wie seht ihr es?

Geld regiert die Welt - gnadenlos. Es ist eine Farce ......
 
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  • Gelöscht von Claus
  • Grund: Der nachgelieferte Link wurde im Beitrag eingefügt.
Wie muß man das mit der Jagd-trophäen verstehen, da darf man wohl kiloweise?
 
Bitte on topic bleiben oder über alles Mögliche an Implikationen in der Plauderecke diskutieren.

Gruß Claus
 
Der Status "privat" ist meiner Meinung nach kontextabhängig zu sehen und ist in der Elektrobucht anders definiert als im Zoll- oder Steuerrecht.

Wenn vor 10 Jahren ein Musikinstrument aus einem der betroffenen Materialien gekauft wurde, war das sicher auch damals nicht ganz billig und es wäre sinnvoll gewesen, den Kaufbeleg aufzubewahren. Solange das Instrument das Land nicht verlässt, ist ja auch nach wie vor alles in Butter. Gerade WEIL wir 2017 haben, halte ich Regelungen für sinnvoll und wichtig. Wenn ich ein Instrument weltöffentlich auf einer Online-Platform mit theoretisch weltweitem Versand anbiete bin ich deutlich weniger privat unterwegs als wenn es der Kumpel eines Orchesterkollegen kauft.
 
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Rio Palisander ist schon seit 25 Jahren mit allen Folgen für die Verarbeitung streng geschützt, so dramatisch ist die Veränderung m.E. gar nicht.

Und warum sollte man als Amateurmusiker unbedingt die wertvollsten Flöten auf private Fernreisen mitnehmen wollen - damit sie im Urlaub auf Phuket anfangen können zu schimmeln oder in Südafrika geklaut werden? :D

Das nicht-europäische Ausland kann auch schon die Schweiz sein.
 
Falls dem so ist und man seine artenschutzholzgefertigte Flöte mitnehmen möchte, dann finde ich es schon zumutbar, sich auch die entsprechenden Bescheinigungen zu besorgen.

Man brauchte für persönliche Dinge von Wert (z.B. ein teures Musikinstrument) im Fall von Reisen außerhalb der EU z.B. auch schon immer die Rechnung über den heimischen Erwerb oder das Informationsblatt 3 (INF 3), um eine unproblematische Zollabfertigung bei der Rückkehr sicher zu stellen.

Gruß Claus
 
Ich hatte als Instrumentenbauer damit um den Jahreswechsel leider sehr viel zu tun...

Paar grundlegende Infos:

1. Rosenholz, Palisander, Rosewood, Grenadill, ...?
Es gibt nicht "das eine" Rosenholz, wenn eine Flöte lt. Hersteller aus Rosenholz ist weiß er entweder nicht, was für eine genaue Art es ist, oder er gibt es nicht an. Die Rosenhölzer heißen auf Englisch rosewoods, und dort bezeichnet das die gesamte Familie der Dalbergien. Das Holz dieser Arten heißt auf deutsch Palisander. Im Englischen gibt es dann z.B. "indian rosewood", "brazilian rosewood" und "mexican rosewood", allerdings nie einfach "rosewood", denn das ist keine für sich stehende Art. Genauso gibt es im Deutschen dann Rio-Palisander, Indischen Palisander, Mexikanischen Palisander usw. - also nochmal: "Palisander" oder "Rosenholz" ist keine ausreichende Angabe über die Art des verwendeten Holzes.

2. ja, es sind ALLE Dalbergia-Arten betroffen und auf CITES II gelistet, dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich:
-> Grenadill! (Dalbergia melanoxylon)
-> Cocobolo (Dalbergia retusa)
-> Indischer Palisander (Dalbergia latifolia)
-> Bahia-Rosenholz (Dalbergia decipularis)
-> Königsholz (Dalbergia cearensis)
-> Honduras-Palisander (Dalbergia stevensonii)
Rio-Palisander (Dalbergia nigra) und eine weitere Art, die mir gerade entfallen ist, steht weiterhin auf CITES I -> strengstens geschützt.

3. Man braucht keine Dokumente für den reinen Besitz.

4. Man braucht keine Dokumente für nichtkommerzielle Reisen innerhalb der EU.

5. Man braucht für nichtkommerzielle Reisen außerhalb der EU erst ab 10kg Anteil des geschützten Holzes am Gesamtgepäck Dokumente, ob das aber weltweit wirklich so funktioniert wird sich zeigen.

6. Auch Konzertreisen/Tourneen sind nichtkommerziell! Ganz wichtig!

7. Reisen, die dem Verkauf des Instruments dienen, sind kommerziell!

8. Zum Verkauf der Instrumente braucht man innerhalb Deutschlands und der EU aufgrund der Zollunion keine Dokumente, macht dem Käufer aber womöglich das Leben schwer, wenn er später mal in ein Drittland (=alles außerhalb der EU) verkaufen will.

9. Zum internationalen Verkauf müssen zwingend Dokumente beigelegt werden, sonst wird das Instrument beschlagnahmt!

10. Dokumente gibts bei der Unteren Landschaftsbehörde (auf Kreisebene) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN). Der Zoll sollte auch helfen können. Die "Schonfrist" zur Dokumentenbeantragung ohne Herkunftsnachweis/Kaufbeleg lief am 1. Januar 2017 ab, d.h. wenn man keinen Kaufbeleg für das Instrument hat oder sonst eine Möglichkeit, nachzuweisen, dass das Instrument garantiert vor Inkrafttreten der CITES-Listen gekauft/ererbt/whatever wurde, ist man geleckt! Also alle Rechnungen aufbewahren. Hat man keine mehr - Pech. Es gibt Gutachter, die einem sowas bestätigen können, die machen das aber auch nicht umsonst. Die Dokumente kosten übrigens auch alle Geld.

Und das sind grob umrissen nur die Dinge, die den "Endverbraucher" betreffen... ihr könnt euch sicherlich vorstellen was ich da mit meiner Firma für einen Spaß mit hatte und noch habe. :(

Auf meiner Homepage habe ich (auf englisch) alles etwas detaillierter zusammengefasst, da die Webseite aber kommerziell ist und das meiner Funktion hier als HCA entgegenspricht kann ich das nicht verlinken... man google mal nach "irish flute kaufen" und wird meine Seite dann finden.
 
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