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voiceintune
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bitte mal zur kenntnis nehmen um sich darüber austauschen zu können
hier das original:
https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html
und der text für das forum:
Genehmigungen für Musikinstrumente im Rahmen von Konzertreisen
Wenn Sie mit Musikinstrumenten, bei denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen, sind dafür CITES-Dokumente erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich Musikinstrumente, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden und mit denen Sie auf Konzertreisen gehen möchten. Für andere Zwecke (Ersteinfuhr in die EU, Wiederausfuhr zu kommerziellen Zwecken) nutzen Sie bitte unsere
Hinweise zur Beantragung von Ein- und Ausfuhrdokumenten.
Folgende geschützte Arten sind vorrangig betroffen. Bei dieser Auflistung handelt es sich nur um eine Auswahl, es können durchaus auch andere Arten in Frage kommen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor einer beabsichtigten Reise in Länder außerhalb der EU bei uns, wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Musikinstrument eine CITES-Genehmigung erforderlich ist:
Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) 338/97
Resolution 16.8) zur Ausstellung von CITES Genehmigungen für Musikinstrumente verabschiedet. Die EU hat diese Resolution in Artikel 1 Nr. 6, Kapitel VII sowie Kapitel VIIIB der
Verordnung (EG) 865/2006 umgesetzt.
Zur Nutzung von Musikinstrumenten für Konzerttourneen im Rahmen von Orchestern oder für private Auftritte in Ländern außerhalb der EU können zwei unterschiedliche Genehmigungen ausgestellt werden:
Musikinstrumentenbescheinigung für Instrumente, die vom Besitzer im Reisegepäck mitgeführt werden
Wanderausstellungsbescheinigung für Instrumente, die in Frachtsendungen für Orchester versandt werden
BLASinstrumente scheinen nicht betroffen zu sein - 0der?
hier das original:
https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html
und der text für das forum:
Genehmigungen für Musikinstrumente im Rahmen von Konzertreisen
Wenn Sie mit Musikinstrumenten, bei denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen, sind dafür CITES-Dokumente erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen ausschließlich Musikinstrumente, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden und mit denen Sie auf Konzertreisen gehen möchten. Für andere Zwecke (Ersteinfuhr in die EU, Wiederausfuhr zu kommerziellen Zwecken) nutzen Sie bitte unsere
Folgende geschützte Arten sind vorrangig betroffen. Bei dieser Auflistung handelt es sich nur um eine Auswahl, es können durchaus auch andere Arten in Frage kommen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor einer beabsichtigten Reise in Länder außerhalb der EU bei uns, wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Musikinstrument eine CITES-Genehmigung erforderlich ist:
Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) 338/97
- Asiatischer Elefant (Elephas maximus), Elfenbein für Bogenbau
- Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana), Elfenbein für Bogenbau
- Rio Palisander (Dalbergia nigra), Holz für Bogenbau, Streichinstrumente, Gitarren
- Meeresschildkröten (Familie Cheloniidae spp.), Schildpatt für Bogenbau
- Wale (Ordnung Cetacea spp.), Knochen, Zahnmaterial für Streichinstrumente, Walbarten (auch irreführend als "Fischbein" bezeichnet) für Bogenbau
- Ramin (Gonystylus spp.), Holz für Trommelschlägel
- Geschützte Reptilien (Reptilia spp.), Leder von Krokodilen, Schlangen, Eidechsen oder Waranen für Bogenbau oder Trommelbespannungen
- Walross (Odobenus rosmarus), Material von Stoßzähnen für Bogenbau und Streichinstrumente
Zur Nutzung von Musikinstrumenten für Konzerttourneen im Rahmen von Orchestern oder für private Auftritte in Ländern außerhalb der EU können zwei unterschiedliche Genehmigungen ausgestellt werden:
BLASinstrumente scheinen nicht betroffen zu sein - 0der?
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