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CD-Verkauf - Gewerbe und Buchhaltung

Eike
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Hallo Leutz,

Ich habe lange gezögert, diesen Thread aufzumachen, weil schon vieles über
dieses Thema geschrieben worden ist – und mancher mag dann auch schon
etwas genervt reagieren. Aber einen wirklich konkreten Parallelfall habe ich nicht
entdecken können und dieses Thema beschäftigt mich schon länger.
Insbesondere geht es mir neben den finanzrechtlichen Hintergründen vor allem
um die praktische Umsetzung. Aber ich fang mal einfach an.

Fallbeispiel
Freiberufler (Musiker, konkret Einnahmen aus Unterricht, Auftritte,
Kompositionen), Ust-pflichtig hat ein geschätztes Einkommen von ca.15000 Euro
Er verkauft daneben im Rahmen seiner Tätigkeit (z.B. bei Konzerten)
selbstproduzierte CD‘s (also ohne Verlag und auch nicht über dritte Verkäufer).
Der Gewinn daraus macht etwa 5% (eher weniger) seines Gesamteinkommens
aus.

1) Muss zwangsläufig ein Gewerbe für diese Verkäufe angemeldet werden ?
(Steuerrechtlich angegeben werden die Einkünfte natürlich so oder so)

2.) Wenn ja – wie sieht dies buchhalterisch bzw. umsatzsteuertechnisch aus ?
Werden die gewerblichen Einnahmen von den freiberuflichen insofern getrennt,
dass dann praktisch zwei verschiedene Buchhaltungen geführt und zwei
verschiedene Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen werden müssen ?

3.) Und wie sieht es dann auf der Ausgabenseite aus. Muss z.B. der für alle
Tätigkeiten gleicherweise genutzte PC, das Musikequipment etc. prozentual
verteilt werden ?

Die Frage ist insofern interessant, als dass bei diesen Erlösen natürlich noch keine Gewerbesteuer fällig wird und der ganzen Kram einfach in der Buchhaltung auf ein eigenes Konto gebucht werden könnte – für's FA wär's ja unbürokratisch gedacht eh egal, da alle Steuern (ESt und USt) gleich bleiben.

Da ich davon ausgehe, dass es nicht nur einen oder zwei Musiker in diesem Kreis
gibt, die in dieser beschriebenen Situation sind, bin ich auf Antworten sehr
gespannt. Diese Fragen stellen sich mir schon lange.

Herzliche Grüße, Eike
 
Eigenschaft
 
Bei uns war der Handel mit CD und Musikinstrumenten in der Gewerbeanmeldung dabei, ohne dass wir irgendwas machen mussten.
Die Steuer beträgt auf CDs jedenfalls 19%, auf seine musikalische (künstlerische) Tätigkeit nur 7%, das ist zu beachten.
 
Bei uns war der Handel mit CD und Musikinstrumenten in der Gewerbeanmeldung dabei, ohne dass wir irgendwas machen mussten.
Die Steuer beträgt auf CDs jedenfalls 19%, auf seine musikalische (künstlerische) Tätigkeit nur 7%, das ist zu beachten.

Hallo Thomas,

bisher existiert kein Gewerbe – das ist das Thema. Als Freiberufler meldet man per se kein Gewerbe an.

LG Eike
 
Hallo Eike,

hinsichtlich der Gewerbeanmeldung wäre ein Anruf bei der Stadt/Gemeinde sicherlich hilfreich, da wird Ihnen geholfen ;)

Hinsichtlich der Umsatzsteuer gilt der Grundsatz des § 2 UStG: "Der Rahmen des Unternehmens erfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers". Mit anderen Worten: Ein Unternehmer kann umsatzsteuerlich auch nur ein Unternehmen haben. Die Umsätze sind somit auch in nur einer Umsatzsteuererklärung (bzw. -Voranmeldung) zu erfassen.

Soviel erstmal von mir.
 
Hallo Eike,

hinsichtlich der Gewerbeanmeldung wäre ein Anruf bei der Stadt/Gemeinde sicherlich hilfreich, da wird Ihnen geholfen ;)

Vorsicht - solche Anrufe bitte vor allen Dingen anonym halten (auch mit Rufnumernunterdrückung). Es gibt machmal sehr übereifrige Gemeinde/Stadt Bedienstete, die aus einer Fragestellung viele andere Dinge ableiten...........und dann bekommt man plötzlich Besuch und Ärger von ganz anderer Seite.

Topo :cool:
 
Solange die Nebeneinnahmen aus CD-Verkäufen dauerhaft bei geringen 5% Prozent bleiben, wäre ein Gespräch mit dem Finanzamt auch nicht verkehrt. Es gibt gewisse Geringfügigkeitstoleranzen, wo rein gewerbliche Einnahmen innerhalb einer künstlerischen Tätigkeit akzeptiert werden können, ohne den Künstlerstatus zu verlieren. Das ist aber meist Ermessenssache. Wenn das F-Amt der Meinung ist, dass das nicht OK ist, gibt es eben immer die Möglichkeit:

1. "Firma Band"
2. Firma, die alles mit der CD/Merchandising abwickelt.

Wobei dann sehr viele verschiedene Konstruktionen denkbar sind: Firma Band bezahlt Studio und CDs und verkauft die Resultate = 1000 CDs für 10.000 Euro an Firma Nr. 2, die wiederum von einem Kredit der Band lebt. Oder Firma 2 bezahlt die CD-Produktion und verkauft diese u.a. an die Band, wenn diese Exemplare für Werbung bei Veranstaltern braucht. Das Ganze läuft auf ein möglichst günstiges (Um)Verteilen von Kosten und Einnahmen hinaus. Ist aufwendig, kann sich aber lohnen, wenn man Kosten und Gewinnen steuergünstig verteilt. Egal, wie ihr es macht, ist alles legal, solange die Verkäufe und Einnahmen korrekt angegeben sind. Der Gesetzgeber macht's halt so kompliziert. Lästig, wenn er eine Band oder eine Einzelperson steuerlich mehrfach unterschiedlich sieht - dann stehen einem andereseits aber auch erweiterete Möglichkeiten offen, in die einen das Gesetz treibt.
 

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