Eike
Registrierter Benutzer
Hallo Leutz,
Ich habe lange gezögert, diesen Thread aufzumachen, weil schon vieles über
dieses Thema geschrieben worden ist und mancher mag dann auch schon
etwas genervt reagieren. Aber einen wirklich konkreten Parallelfall habe ich nicht
entdecken können und dieses Thema beschäftigt mich schon länger.
Insbesondere geht es mir neben den finanzrechtlichen Hintergründen vor allem
um die praktische Umsetzung. Aber ich fang mal einfach an.
Fallbeispiel
Freiberufler (Musiker, konkret Einnahmen aus Unterricht, Auftritte,
Kompositionen), Ust-pflichtig hat ein geschätztes Einkommen von ca.15000 Euro
Er verkauft daneben im Rahmen seiner Tätigkeit (z.B. bei Konzerten)
selbstproduzierte CDs (also ohne Verlag und auch nicht über dritte Verkäufer).
Der Gewinn daraus macht etwa 5% (eher weniger) seines Gesamteinkommens
aus.
1) Muss zwangsläufig ein Gewerbe für diese Verkäufe angemeldet werden ?
(Steuerrechtlich angegeben werden die Einkünfte natürlich so oder so)
2.) Wenn ja wie sieht dies buchhalterisch bzw. umsatzsteuertechnisch aus ?
Werden die gewerblichen Einnahmen von den freiberuflichen insofern getrennt,
dass dann praktisch zwei verschiedene Buchhaltungen geführt und zwei
verschiedene Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen werden müssen ?
3.) Und wie sieht es dann auf der Ausgabenseite aus. Muss z.B. der für alle
Tätigkeiten gleicherweise genutzte PC, das Musikequipment etc. prozentual
verteilt werden ?
Die Frage ist insofern interessant, als dass bei diesen Erlösen natürlich noch keine Gewerbesteuer fällig wird und der ganzen Kram einfach in der Buchhaltung auf ein eigenes Konto gebucht werden könnte für's FA wär's ja unbürokratisch gedacht eh egal, da alle Steuern (ESt und USt) gleich bleiben.
Da ich davon ausgehe, dass es nicht nur einen oder zwei Musiker in diesem Kreis
gibt, die in dieser beschriebenen Situation sind, bin ich auf Antworten sehr
gespannt. Diese Fragen stellen sich mir schon lange.
Herzliche Grüße, Eike
Ich habe lange gezögert, diesen Thread aufzumachen, weil schon vieles über
dieses Thema geschrieben worden ist und mancher mag dann auch schon
etwas genervt reagieren. Aber einen wirklich konkreten Parallelfall habe ich nicht
entdecken können und dieses Thema beschäftigt mich schon länger.
Insbesondere geht es mir neben den finanzrechtlichen Hintergründen vor allem
um die praktische Umsetzung. Aber ich fang mal einfach an.
Fallbeispiel
Freiberufler (Musiker, konkret Einnahmen aus Unterricht, Auftritte,
Kompositionen), Ust-pflichtig hat ein geschätztes Einkommen von ca.15000 Euro
Er verkauft daneben im Rahmen seiner Tätigkeit (z.B. bei Konzerten)
selbstproduzierte CDs (also ohne Verlag und auch nicht über dritte Verkäufer).
Der Gewinn daraus macht etwa 5% (eher weniger) seines Gesamteinkommens
aus.
1) Muss zwangsläufig ein Gewerbe für diese Verkäufe angemeldet werden ?
(Steuerrechtlich angegeben werden die Einkünfte natürlich so oder so)
2.) Wenn ja wie sieht dies buchhalterisch bzw. umsatzsteuertechnisch aus ?
Werden die gewerblichen Einnahmen von den freiberuflichen insofern getrennt,
dass dann praktisch zwei verschiedene Buchhaltungen geführt und zwei
verschiedene Umsatzsteuervoranmeldungen vorgenommen werden müssen ?
3.) Und wie sieht es dann auf der Ausgabenseite aus. Muss z.B. der für alle
Tätigkeiten gleicherweise genutzte PC, das Musikequipment etc. prozentual
verteilt werden ?
Die Frage ist insofern interessant, als dass bei diesen Erlösen natürlich noch keine Gewerbesteuer fällig wird und der ganzen Kram einfach in der Buchhaltung auf ein eigenes Konto gebucht werden könnte für's FA wär's ja unbürokratisch gedacht eh egal, da alle Steuern (ESt und USt) gleich bleiben.
Da ich davon ausgehe, dass es nicht nur einen oder zwei Musiker in diesem Kreis
gibt, die in dieser beschriebenen Situation sind, bin ich auf Antworten sehr
gespannt. Diese Fragen stellen sich mir schon lange.
Herzliche Grüße, Eike
- Eigenschaft