Eike
Registrierter Benutzer
Hallo,
ich weiß, das ähnliche Themen schon häufiger besprochen wurden, aber mein Problem konnte ich dort irgendwie noch nicht recht klären. Folgendes:
Ich bin freiberuflicher Musiker (Hauteinnahme - Unterricht und kleine Auftritte). Wenn ich nun eine CD mit eigenen Songs aufnehme und diese in einem kleinen Rahmen (im Anschluss an Konzerte u.ä.) verkaufen möchte (Auflage max. 1000, eher 500), zählt das dann noch zu meinen freiberuflichen Einnahmen ? Und wenn ja, wie gebe ich die in der E-Ü am besten an ?
Darauf gekommen bin ich durch folgendes Zitat aus "Musikrecht" von Berndorff (3. Auflage 2002)-Seite 184:
"Vertreibt man seine eigenen CDs lediglich bei Konzerten und ähnlichen Anlässen, so ist keine Gewerbeerlaubnis nötig. Der CD-Verkauf wird in diesen Fällen noch der künstlerischen Tätigkeit zugerechnet. Betreibt man den CD-Vertrieb jedoch professionell, zum Beispiel über Mailorder im Internet, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen" (Leider gibt der Autor keinen Gesetzestext als Quelle an)
Wäre toll, wenn sich jemand dazu äußern würde.
Anm.: Ich weiß dass CD's mit 16%MwSt zu verkaufen sind. Da ich eh Ust-pflichtig bin ist das auch kein Problem.
Liebe Grüße, Eike
ich weiß, das ähnliche Themen schon häufiger besprochen wurden, aber mein Problem konnte ich dort irgendwie noch nicht recht klären. Folgendes:
Ich bin freiberuflicher Musiker (Hauteinnahme - Unterricht und kleine Auftritte). Wenn ich nun eine CD mit eigenen Songs aufnehme und diese in einem kleinen Rahmen (im Anschluss an Konzerte u.ä.) verkaufen möchte (Auflage max. 1000, eher 500), zählt das dann noch zu meinen freiberuflichen Einnahmen ? Und wenn ja, wie gebe ich die in der E-Ü am besten an ?
Darauf gekommen bin ich durch folgendes Zitat aus "Musikrecht" von Berndorff (3. Auflage 2002)-Seite 184:
"Vertreibt man seine eigenen CDs lediglich bei Konzerten und ähnlichen Anlässen, so ist keine Gewerbeerlaubnis nötig. Der CD-Verkauf wird in diesen Fällen noch der künstlerischen Tätigkeit zugerechnet. Betreibt man den CD-Vertrieb jedoch professionell, zum Beispiel über Mailorder im Internet, ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen" (Leider gibt der Autor keinen Gesetzestext als Quelle an)
Wäre toll, wenn sich jemand dazu äußern würde.
Anm.: Ich weiß dass CD's mit 16%MwSt zu verkaufen sind. Da ich eh Ust-pflichtig bin ist das auch kein Problem.
Liebe Grüße, Eike
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